Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von Daisler27
hi
vielleicht kann mir ja einer helfen
lebe seit über 1 jahr in trennung ,scheidung läuft .
hatte zum dezember letzten jahres eine unterhaltsberechnung per anwalt erstellen lassen ,
zahl xxx , zum januar kam die erhöhung laut ddt,
ich liess keine neue berechnung erstellen und zahlte pauschal an meine ex und kinder 100 eur mehr .
nun machte ich eine neue berechnung und musste feststellen das ich ihr 66 eur jeden monat zu viel gezahlt hatte ,
da sie mich in letzter zeit sehr geärgert :D hatte zog ich ihr bei der letzten zahlung 5 monate a 66 eur ab , dies geschah ohne sie zu informieren .
nun macht sie nen reisen stress das ich das nicht könnte , ich muss zahlen etc.
frage . steht es mir zu den unterhalt welcher zu viel gezahlt wurde ab zu ziehen oder schaue ich in die röhre und habe mal wieder pech gehabt ?
vielleicht kann mir ja wer ne antwort geben .
ich habe sie nun darauf hingewiesen das sie das gern über ihren anwalt klären lassen kann , jedoch hat es ja keinen sinn wenn ich hier evtl als antwort erhalte das ich den abzug nicht ohne weiteres vornehmen kann und sicher auch keinen erfolg bei einem evtl streit über anwälte erzielen kann denn dann werde ich wohl nachzahlen müssen :/


was bedeutet wenn sie einen titel bezüglich unterhalt gegenüber der kinder und sich anstreben will ??

freue mich auf antworten

lg m


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von hörnchen
Hallo,

der Unterhalt gilt als verbraucht, damit ist die Kürzung nicht o.k.

Daisler27 hat geschrieben:
was bedeutet wenn sie einen titel bezüglich unterhalt gegenüber der kinder und sich anstreben will ??

freue mich auf antworten

lg m


Jetzt wirste (zu Recht) festgenagelt. Mit dem bestehenden Titel, der den Kindern übrigens als Selbstverständlichkeit zusteht und kostenlos beim JA erstellt werden kann, kann gepfändet werden. Du bist dann im Verzug und hast alle Kosten zu tragen.

Deine Frau ist zu gutmütig, das hätte sie schon längst machen sollen um Sicherheit, grade auch für die Kinder zu haben.

Gedankt wurde ihr das nicht.

hörnchen

Zitat:
da sie mich in letzter zeit sehr geärgert biggrin hatte zog ich ihr bei der letzten zahlung 5 monate a 66 eur ab , dies geschah ohne sie zu informieren .


Ekelhaft. Wovon sollen die Kinder leben? Was hast du für Werte?


Zuletzt geändert von hörnchen am 13/7/2010, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von Daisler27
danke für die schnelle antwort ...
nur bin ich etwas verwundert wie du dir aus wenigen zeilen eine meinung über gutmütigkeit oder nicht bilden kannst .

wenn ich dazu sage das ich die kids von dienstag nachmittag auf mittwoch morgen habe und von donnerstag auf montag morgen , dies aller zwei wochen etc....

meine ex frau mir dafür nicht entgegenkommt , in keinster weise , sie auf heller und pfennig pocht ...
stelle ich mir die frage nach gutmütigkeit oder nicht ....
fakt ist .. es geht hier nicht um kinder , sondern um zwei erwachsene personen die nicht mehr zusammen leben können .
die kinder sollen und werden ihren unterhalt so bekommen wie es ihnen zusteht und sie auch .....

und ... wenn es so ist das das bereits bezahlte verbraucht ist, soll sie es auch bekommen .

ich hatte hier nicht nach einschätzungen , verurteilungen etc gefragt .. danke aber trotzdem ...

lg m


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von hörnchen
Büdde,

Daisler27 hat geschrieben:
nur bin ich etwas verwundert wie du dir aus wenigen zeilen eine meinung über gutmütigkeit oder nicht bilden kannst .


Warum? Der Titel steht den Kindern schon lange als Selbstverständlichkeit zu.

Zitat:
wenn ich dazu sage das ich die kids von dienstag nachmittag auf mittwoch morgen habe und von donnerstag auf montag morgen , dies aller zwei wochen etc....


Wußtest du dass die DD-Tabelle davon ausgeht dass der Umgangsberechtigte die Kinder im üblichen Maße betreut und beschenkt? Jetzt weißt du es. Sind dir die Kinder zu viel? Lästig?

Zitat:
meine ex frau mir dafür nicht entgegenkommt , in keinster weise , sie auf heller und pfennig pocht ...
stelle ich mir die frage nach gutmütigkeit oder nicht ....


O.k., du hast keine Ahnung.

Zitat:
und ... wenn es so ist das das bereits bezahlte verbraucht ist, soll sie es auch bekommen .


Nicht sie, die Kinder.

Hast du den Hauch einer Ahnung was es heoßt urplötzlich wesentlich weniger Geld im Familienbudget zu haben und das mit Kindern? Oder habt ihr beide sooo viel Geld dass das Jacke wie Hose ist?

hörnchen[/quote]


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von Daisler27
:D :D :D
wenn du meinst das 2800 eur für eine frau wenig sind weiss ich auch nicht ........
aber egal , danke für die antworten , bin ich ja gott sei dank durchs i.net wieder etwas schlauer geworden ...
gm


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von hörnchen
Bitteschön ;)

Wovon leben denn die Kinder wenn alleine deine Frau 2800 € hat?

Ihr seid wirklich gut gestellt :ja:

hörnchen


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von maza
Also sorry das ich mich einmische, eine Kürzung des Unterhaltes welcher klar zuviel gezahlt wurde, steht meines Erachtens zu, wenn dadurch nicht eine Härtefall bei der Frau vorliegt.

Ich habe den zuviel gezahlten Ehegatenunterhalt unter Beratung mit meinem RA auf die restlichen Monate verteilt abgezogen. Beim Kindesunterhalt bin ich mir nicht sicher.

@hörnchen: Bitte verurteile niemand wenn Du ihn nicht kennst, anhand von Vermutungen.


 Abzug von bereits gezahltem Unterhalt ?? von hörnchen
Hallo,

du bist dir nicht sicher? Aber ich :ja:

hörnchen


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Unterhalt  Unterhalt
 Hilfe neben dem Unterhalt ?  Unterhalt
 Nachehelicher Unterhalt  Unterhalt
 Heirat im Alter - Ehevertrag - Ausschluss Unterhalt  Unterhalt
 Kein Unterhalt für volljähriges Kind vom Vater  Tips
Impressum

transporterforum  aussenborderteile