Hallo Katrin,
du solltest dich nach einem Fachanwalt für Familienrecht umschauen, den wirst du eh brauchen.
Kati39 hat geschrieben:
Bekomme ich für meine mittlere Tochter auch unterhalt.
Der 19 jährigen seid ihr ggf. beide anteilig zum aufstockenden Unterhalt verpflichtet... Allerdings kannst du das deiner Tochter wieder als Wohnkosten abehmen...
Zitat:
Bekmme ich Wohngeld usw.
Da kommt es auf viele Fakten an. Arbeitest du? Auch hier wieder geh zu einer Erstberatung vor Ort, z.B. Pro Familia, oder wie sie auch alle heißen und verschaff dir einen ersten Überblick.
Zitat:
Mein noch Ehemann hat einen Nettoverdienst von 2200 bis 3200. Ich weiss es einfach nicht genau.
Zur Unterhaltsberechnung muss er seine Einkünfte des letzten Jahres offenlegen und dann wird von allen Einkünften das bereinigte Netto zum berrechnen genommen. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.100 €.
Viele Grüße
hörnchen