|
Hallo,
ich bin seit 2003 Geschieden. Ich habe mit meiner Ex-Frau gemeinsam ein Kind, geboren im Jahre 2000.
Vor 3 jahren lernte sie jemanden kennen und wurde von Ihm schwanger.
Letztes jahr 09 im September zogen sie in ein Gemeinsamen Wohnung ein.
Nach anraten meiner anwältin lies ich Sie einen Schrieb unterschrieben das dort stand das sie nun in einer eheähnlichen gemeinchaft lebt und ich daher für Sie kein Unterhalt mehr zu zahlen habe.
Sie haben jetzt ein gemeinsamen Kind welches etwa 1,5 Jahre alt sein müsste.
Selbstverständlich zahlte ich weiterhin für mein Sohn.
nun aber geht deren Partnerschaft in Brüche und wollen ausziehen.
Im Grunde weis ich auch nicht was genau da ist.
Sie sagte mir Sie wollen in den Ferien in eine Neue wohnung einziehen, also sich dann auch räumlich von Ihrem Freund trennen.
Nun hatte ich aber gestern ein Brief von der ARGE wo sie Lebt, das sie am 25.05. Leistung beantragt hat.
In dem Schrieb steht auch das sie meine Leistungsfähigkeit Prüfen wollen und ich daher meine Einkünfte offenlegen soll.
Leider konnte ich meine anwältin nicht erreichen, wahrscheinlich im Urlaub.
Wie sieht es aus, werde ich nun auch für sie wieder Bezahlen müssen obwohl sie ja nicht arbeiten gehen kann durch das neue Kind die sie wieder gemeinam haben und nicht durch unsern Gemeinsamen Sohn.
Und wievel ist den nun ihre neue ex-partner den in Pflicht zu Zahlen?
gruß
farmuc
|