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 Überbrückung bis Unterhalt von sannesu
Hallo, werde mich von meinem Mann scheiden lassen, nach Übergriffen ist lt. Anwalt ohne Trennungsjahr möglich, da ich noch nicht weiß, ob( es sind Schulden da, die in der Ehe aufgenommmen wurden und er hat ja eine Summe, die er behalten kann) und wieviel Unterhalt ich bekomme, für mich wohl nicht,habe selbst Einkommen,aber es sind Kinder da, wüßte ich gern, ob es die Möglichkeit gibt, irgendwo Geld für die Überbrückung zu bekommen,da er einen Platzverweis bekommen hat und eine Verfügung, das er das Haus(sind Schulden drauf) nicht mehr betreten darf, wird er wohl freiwillig keine Kosten weiter bezahlen.Aber die Unkosten wie Strom, Gas, Versicherung laufen ja weiter und wenn ich alles von meinem Einkommen bezahle, bleibt mir nichts mehr,zumal jetzt an Schulanfang die Kinder auch einiges brauchen.
Ist soviel zu klären:
Kann ich in dem Haus wohnen bleiben,es gehört zur Hälfte uns und die andere Hälfte meiner Mutter.Da bisher noch nicht viel abgezahlt wurde, ist es noch belastet, er meint aber ich müßte ihn auszahlen, wenn ich wohnen bleibe.
Unsere Jüngste hat ein Pony, es gehört ihr,ist eh nicht leicht für die Kinder,würde also gern zusehen, das sie es behalten kann,kann ich verlangen,das er die Hälfte der Kosten übernimmt.


 Überbrückung bis Unterhalt von hörnchen
Hallo,

was sagt denn dein Anwalt der alle Zahlen und Fakten kennt?

Eine Hälfte des Hausses gehört deiner Mutter, die andere euch beiden. Dann muss aus der Hälfte der Zugewinn ausgeglichen werden.

Den Kindern steht Kindesunterhalt zu der lt.Düsseldorfer Tabelle zu berrechnen ist. Wenn es jetzt sehr eng bei dir wird rate ich Dir HARTZ4 zu beantragen. Dann wird dein Mann in Verzug gesetzt und muss das Geld ggf. zurückzahlen.

sannesu hat geschrieben:
Unsere Jüngste hat ein Pony, es gehört ihr,ist eh nicht leicht für die Kinder,würde also gern zusehen, das sie es behalten kann,kann ich verlangen,das er die Hälfte der Kosten übernimmt.


Glaube ich nicht. Wie hoch sind die Kosten denn und was verdient dein Mann?

hörnchen


 Überbrückung bis Unterhalt von sannesu
Hallo,es ist so,das mein Exmann zwar nicht wenig verdient, ca.2000,-, aber es gibt gemeinsame Schulden. Mein Anwalt meint auch, er wird das sicher so hinrechnen, das er möglichst wenig Unterhalt zahlen muß und selbst wenn er dann mal was zahlt, dauert das sicher, aber die Kosten laufen ja weiter, Strom, Gas usw, ich muß das also irgendwie alles bezahlen,wenn ich das von meinem Geld alles bezahle, bleiben mir ca.100 Euro im Monat und das wo die Schule jetzt los geht, wie soll ich das bezahlen, brauchen ja auch Essen. Werde also vermutlich beim Amt was beantragen müssen. Nur wo muß ich da genau hin, was muß ich mitnehmen oder beachten, mußte sowas zum Glück noch nie in Anspruch nehmen, weiß ja nicht mal ob er irgendwas von den Kosten fürs Haus, Darlehen,Versicherung o.s. noch weiter überweist, will auch nicht mehr mit ihm sprechen und er darf auf Grund der Verfügung keinen Kontakt aufnehmen,aber ein zurück ist auch für mich ausgeschlossen.


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