| guidl: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier in diesem Forum und hab Fragen zum Thema Unterhalt.Meine mittlerweile Exfrau bezieht Geld von der Agentur ( Hartz 4 )nun erhalte ich ein Schreiben von denen, indem die mich auffordern, meine finanzielle Situation offenzulegen,den sogenannten Fragebogen zwecks Prüfung der Leistungsfähigkeit.Meine Frage nun: Was soll ich da alles reinschreiben und was besser nicht.Ich mußte Unterhalt bezahlen,bis zum Scheidungsurteil, danach hat sich monatelang niemand mehr gemeldet,bis jetzt eben.Ich hoffe auf zahlreiche Antworten und verbleibe mit lieben Grüßen.
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| hörnchen: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Hallo,
was steht denn in dem Urteil zum Thema nachehelichen Unterhalt und wie hoch war der Trennungsunterhalt?
hörnchen
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| guidl: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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erstmal danke für deine Antwort.
Im Scheidungsurteil steht nix drin, da sie versäumt hat, nachehelichen Unterhalt zu fordern.Trennungsunterhalt war 430 Euro
Gruß Guidl
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| hörnchen: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Hallo,
habt ihr Kinder? Wie lange war die Ehe? Hatte deine Frau gearbeitet?
Egal wie, der ARGE bist du zur Auskunft verpflichtet. Transferleistungen sind immer nachrangig. Leg mal vorsichtshalber etwas zur Seite, ab dem Moment wo du zur Auskunft aufgefordert bist, bist du im Verzug und mußt ggf. nachzahlen.
hörnchen
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| guidl: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Wir haben 1 Kind aber erwachsen, muß aber Unterhalt zahlen, weil er Sich in Ausbildung befindet.
Würde mich noch Interessieren, ob der nacheheliche Unterhalt anders berechnet wird als der Trennungsunterhalt.
gruß
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| guidl: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Ach ja, verheiratet war ich 19 Jahre meine Ex hat nur Zeitweise gearbeitet und macht nun auf Depri und hat damit Erfolg.
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| hörnchen: "Agentur für Arbeit will Unterhalt für Ex"
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Hallo,
nach dem was du schreibst ist das eine lange Ehedauer (eheprägend hat die Frau kaum gearbeitet und somit vermutl. ehebedingte Nachteile) und es kommt Krankheit hinzu - somit sehe ich durchaus einen Unterhaltsanspruch.
Gurgel einfach mal nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien deines OLG-Bezirks, da findest du die Berechnung.
hörnchen
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