|
1. Meine Frau und ich leben seit einigen Monaten getrennt in der gemeinsamen Eigentumswohnung mit den gemeinsamen Kindern. Sie verdient durch einen Minijob 357 Euro. Sie muss davon nichts bezahlen. Hat das Geld nur für sich als Taschengled. Hat sie Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Trennung in der gemeinsamen Wohnung oder gilt das nur bei räumlicher Trennung, d.h wenn einer auszieht?
2. Sie hat ein Schreiben von einer Anwältin aufsetzen u. mir zukommen lassen indem ich aufgefordert werde aus der gemeinsamen Eigentumswohnung sofort auszuziehen, da die Situation für sie u. die Kinder unzumutbar wäre zumal ich sie angebl.vor den Kindern verbal dehmütigen würde was aber gelogen ist. Muss ich jetzt ausziehen oder habe ich ein Recht zu bleiben? Da sie ein Alkoholproblem hat, kann ich sie mit den Kindern auch unmöglich alleine lassen.
|