Ela8686 hat geschrieben:
Der 21-jährige Sohn (mein Schwager), bei seiner Mutter lebend, hat nun eine Berufsausbildung begonnen und verlangt jetzt Unterhaltszahlungen von seinem Vater, welcher aber seit kurzem ALG I bezieht, jedoch Gespartes hat.
Hat der Sohn nun Anspruch und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen?
Hallo,
das kommt darauf an, wieviel er in der Ausbildung verdient. Wenn er noch bei seiner Mutter lebt reicht in der Regel der Ausbildungsverdienst um seinen eigenen Unterhalt sicherzustellen.
Es wird wie folgt vorgegangen: Da beide Elternteile "barunterhaltspflichtig" sind, werden die bereinigten Gehälter zusammengerechnet und geschaut, in welcher Höhe nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zu gwähren ist. Dieser wird dann dem Einkommen prozentualentsprechend auf Vater und Mutter aufgeteilt. Der Freibetrag bei ALG1 liegt glaube ich bei 840€.
LG
Lunajane