Hallo Zusammen,
ich bin mit meiner Frau seid 20 Jahren verheiratet, haben 3 Kids. Seit 16 Monaten leben wir getrennt.
Die Unterhaltsfrage haben wir bisher über unsere Anwälte geregelt, es gibt ein paar Streitpunkte und langsam spitzt sich die Situation zu.
Daraufhin habe ich ihr ein Angebot zu einer gütlichen Einigung unterbreitet, welches die Zahlung einer mtl. festgelegten, ordentlichen Summe für die nächsten 10 Jahre vorsieht. Danach soll Schluss sein, denn ich möchte ja irgendwann mal wieder ein freier Mensch sein

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Im Gegenzug habe ich angeboten, auf jegliche Anrechnung eines Verdienstes Ihrerseits gegen die Unterhaltszahlung für die nächsten 5 Jahre zu verzichten.
Nun hat sie mir geantwortet und wäre einverstanden, will aber eine solche Regelung weder notariell beurkunden lassen (was ich aber will), noch ist sie damit einverstanden, das Ganze auf 10 Jahre festzulegen. Ihr Anwalt hat ihr davon abgeraten, wegen des Risikos, dass sie dann mittellos da steht, wenn sie dann keinen Job hat, krank ist usw..
Ich finde, dieses Risiko hat doch jeder Mensch.
Naja, meine Fragen sind:
Wie lange muss ich eigentlich zahlen, wenn der Unterhalt gerichtlich geregelt wird?
Ist eine notarielle, zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches überhaupt statthaft, bzw. was, wenn Sie nach dieser Zeit Ansprüche auf staatliche Hilfen geltend machen müßte/würde? Würde man mich dann noch in Regreß nehmen können?
Wohl gemerkt, es geht nicht um den Kindesunterhalt, der steht außer Frage.
Danke für Eure Kommentare.
Gruß R