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 Wie lange muss ich zahlen? von rufrlf
Hallo Zusammen,

ich bin mit meiner Frau seid 20 Jahren verheiratet, haben 3 Kids. Seit 16 Monaten leben wir getrennt.

Die Unterhaltsfrage haben wir bisher über unsere Anwälte geregelt, es gibt ein paar Streitpunkte und langsam spitzt sich die Situation zu.

Daraufhin habe ich ihr ein Angebot zu einer gütlichen Einigung unterbreitet, welches die Zahlung einer mtl. festgelegten, ordentlichen Summe für die nächsten 10 Jahre vorsieht. Danach soll Schluss sein, denn ich möchte ja irgendwann mal wieder ein freier Mensch sein :< .

Im Gegenzug habe ich angeboten, auf jegliche Anrechnung eines Verdienstes Ihrerseits gegen die Unterhaltszahlung für die nächsten 5 Jahre zu verzichten.

Nun hat sie mir geantwortet und wäre einverstanden, will aber eine solche Regelung weder notariell beurkunden lassen (was ich aber will), noch ist sie damit einverstanden, das Ganze auf 10 Jahre festzulegen. Ihr Anwalt hat ihr davon abgeraten, wegen des Risikos, dass sie dann mittellos da steht, wenn sie dann keinen Job hat, krank ist usw..

Ich finde, dieses Risiko hat doch jeder Mensch.

Naja, meine Fragen sind:

Wie lange muss ich eigentlich zahlen, wenn der Unterhalt gerichtlich geregelt wird?

Ist eine notarielle, zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches überhaupt statthaft, bzw. was, wenn Sie nach dieser Zeit Ansprüche auf staatliche Hilfen geltend machen müßte/würde? Würde man mich dann noch in Regreß nehmen können?



Wohl gemerkt, es geht nicht um den Kindesunterhalt, der steht außer Frage.

Danke für Eure Kommentare.



Gruß R


 Wie lange muss ich zahlen? von karamia
Der Ehegattenunterhalt nach Scheidung sieht an sich eine "Eigenverantwortung" der Geschiedenen und damit eine Pflicht zur "Serbsterhaltung" vor. Ausnahmen hiervon bestehen unter anderem, wenn minderjährige Kinder zu betreuen sind.

Dabei kommt es in erster Linie auf das Alter der Kinder und damit auf die "Zumutbarkeit" einer Beschäftigung an.

Generell ist die Sichtweise der Gerichte so, daß einer Frau, deren jüngstes Kind unter 10 ist, keine Beschäftigung zuzumuten ist, ab dem Erreichen des 11. Lebensjahres des jüngesten Kindes eine Halbtagsbeschäftigung und erst ab 15-16 Jahren eine Ganztagsbeschäftigung.



Die Aussage des Anwalts deiner Noch-Ehefrau ist also vorsichtig ausgedrückt strittig. Dein Angebot erscheint mir mehr als fair, wenn das jüngste Kind nicht noch in den Windeln steckt.



Du kannst dein Angebot auch ohne sie bei einem Notar beurkunden lassen. Damit hat sie einen vollstreckbaren Titel und du zeigst deinen guten Willen. Den Kindesunterhalt kannst du auf die gleiche Weise am Jugendamt beurkunden lassen - vielleicht auch den Ehegattenunterhalt? Das müßtest du erfragen, das Jugendamt macht das jedenfalls kostenlos.



Du kannst auch später noch Unterhaltspflichtig bleiben, wenn deine Frau trotz intensiver Suche keine Arbeit findet oder aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeit zumutbar ist. Diese Grenzen sind aber sehr eng gesteckt.



Lies mal hier:

http://www.anwalt4you.com/topics/3042

und hier:

http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/Familienrecht/Scheidung/Trennungs-_und_Scheidungsunter/trennungs-_und_scheidungsunter.html



Gruß

K.


 Wie lange muss ich zahlen? von rufrlf
Vielen Dank für die hilfreichen Links, haben mir schon mal sehr weiter geholfen.



In den Ausführungen zur Härtefallklausel habe ich folgenden Satz gefunden:



------------

7. oder ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Gründe. In der Praxis wird dies oft angenommen, wenn der Unterhaltsberechtigte eine verfestigte neue Partnerschaftsbeziehung eingegangen ist und diese bereits mehrere Jahre besteht.

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Was wird denn unter einer 'verfestigten, neuen Partnerschaft' verstanden?

Heißt das, wenn über Jahre hinweg eine dauerhafte Beziehung mit einem neuen Partner besteht, der auch regelmäßig die gleiche Wohnung mit bewohnt, den Urlaub mit ihr gemeinsam verbringt usw., dann ist die Beziehung als verfestigt anzusehen, auch wenn er noch eine eigene (Schein-)wohnung hat?



Wie lange muss die Beziehung dauern? Bei meiner Ex hat sie schon während der letzten Monate vor unserer Trennung begonnen, dauert also schon mindestens 2 Jahre.



Gruß R.


 Wie lange muss ich zahlen? von karamia
von einer "verfestigten Beziehung" geht man aus, wenn die Partner gegenseitige Verantwortung übernehmen, also in einer wirtschaftlichen und sozialen Gemeinschaft leben, in der jeder für den anderen sorgt.

Üblicherweise wird davon erst nach 3 Jahren ausgegangen. Es gibt irgendwo eine Formulierung wie "gegenseitiges Umsorgen" (sinngemäß).

Googel mal ein bißchen...

K.


 Wie lange muss ich zahlen? von Buffy
Hallo,



bei mir war es folgender Maßen.



Ich habe eine nicht notariell beglaubigte Verzichtserklärung auf Unterhalt die meine Ex unterschrieben hat.

Das Familiengericht hat jetzt im März entschieden, dass ich Ihr dennoch Unterhalt zahlen muß. Das Schreiben mit Unterschriften zählt nichts. Der 20jährige Sohn lebt bei mir. Sie hat mit 1.600€ Netto das Weite gesucht. Jetzt soll ich Ihr monatlich 400 € zahlen. Wird alle 2 Jahre neu berechnet. Der Richter hat zu mir gesagt, dass ich mit 19 Ehejahren zu lange verheiratet war und deshalb wahrscheinlich immer zahlen muß.

Das mit der Eigenverantwortung gilt wohl erst mit dem Gesetztentwurf, der ab 1.4.07 in Kraft tritt.

Da meiner Ex die 400€ zu wenig waren, ist Sie jetzt in Berufung geganen.

Vielleicht habe ich ja Glück und ich erreiche noch die neue Gesetztsprechung.



Also Kopf hoch.



Gruß

Buffy


 Wie lange muss ich zahlen? von Siegerwilli
Buffy hat geschrieben:
...

Vielleicht habe ich ja Glück und ich erreiche noch die neue Gesetztsprechung.

...




Und was soll die bringen? Ist mir nicht ganz klar...



Fragt Max

_________________
Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung.

Heute ist alles in Ordung, das ist unsere Illusion. - Voltaire


 Wie lange muss ich zahlen? von Martina
Hallo Buffy,



Na hoffentlich macht dieses neue Gesetz nicht noch alles schlimmer für dich.

Ausserdem, verstehe ich eines nicht, nach dem euer Sohn bereits 20 ist, warum versucht deine EX nicht wenigstens mal nen Job zu finden.

Eine derartige Aussage eines Richters ist mir ausserdem völlig unverständlich. Ich war 15 Jahre verheiratet und verdiene meinen Lebensunterhalt auch wieder selbst, dabei sind meine Kinder erst 12 und 5. Der Richter hat mir bei der Scheidung lediglich bis Jahresende noch Unterhalt eingeräumt, danach zahlt er nur noch für die Kinder.



War ich etwa 4 Jahre zu wenig verheiratet ???? So ne Schei.... !!!

Wie alt ist deine EX? Was hat sie gelernt ? Einer Mutter ist es ab dem 14 Lebensjahr des jüngsten Kindes wieder zu zumuten, ganztags zu arbeiten. Warum sollte das in deinem Fall anders sein, noch dazu wo dein Sohn ja bei dir lebt und bereits volljährig ist.

_________________
liebe Grüße

Martina



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