chrissi hat geschrieben:
...immerhin hat der tolle Richter nach nunmehr 8 Monaten leider zu meinen Ungunsten für den Unterhalt meines EX entschieden- aber bis zur Scheidung fällt nunmehr jeden Monat ein nicht geringer Betrag an Unterhalt an.
Mein Ex ist zwar kerngesund und ich habe Ihm im Vorfeld bereits 1 Jahr Unterhalt gezahlt...
Hi Chrissi,
ich habe zwar keinerlei Erfahrung mit der "Abtrennung" (scheint selten zu sein), aber an Deiner Geschichte ist mir einiges aufgefallen.
Hast Du mal hier gelesen?
www.finanztip.de/recht/familie/familien ... erhalt.htm
(...) Das kann im Einzelnen bedeuten, dass unter Umständen auch der Ehegatte, der während der Ehezeit nicht erwerbstätig war, nun eine Arbeit aufnehmen muss. Verlangt werden kann aber nur eine angemessene Tätigkeit, i.d.R. besteht eine Obliegenheit zur Aufnahme einer Tätigkeit im ersten Jahr der Trennung dann nicht. Bei der Frage ob eine Erwerbsobliegenheit besteht, ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, ob der Unterhaltsberechtigte wegen der Betreuung von Kindern eingeschränkt ist. (...)
Es leuchtet mir nicht ganz ein, woher der Trennungsunterhalt in Eurer Geschichte eigentlich rührt.
Kannst und willst Du dazu mehr sagen?
Ansonsten (damit habe ich selber sehr gute Erfahrungen gemacht):
man kann auch (gegen den Willen des Anwalts, notfalls diesem das Mandat entziehen, er ist nur ein DIENSTLEISTER!!!)
a) Beschwerde gegen den Beschluß einlegen (FRISTablauf beachten!!!!! Notfalls mit Hand geschrieben und per Fax)
b) Befangenheitsantrag gegen den Richter (Anwälte hassen das, ich habe das zweimal mit Erfolg gemacht)
Laß Dich nicht unterkriegen.
Als leitende Angestellte müßtest Du dieses Projekt erfolgreich auf die Reihe kriegen.
Vielleicht wäre auch ein "sabbatical" nicht schlecht?
Neue Kraft gewinnen?
Bei leider vermindertem Einkommen?
Was aber auch den Trennungsunterhalt kürzt?
Alles Gute
wünscht Dir

Fred