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 prozesskostenhilfe??? von mitschiii
hallo,



ich bin neu hier, hatte bis jetzt auch noch weiter keine große zeit dieses forum durchzulesen, da ich beruflich und privat recht gebunden bin von der zeit her. meine geschichte ist die:

meine frau hat mich im dezember verlassen und es ging bereits einmal vors gericht, zwecks umgangsrecht für unser gemeinsames 3jähriges kind. das kind ist jetzt bei ihr und das trennungsjahr läuft und ihre forderungen zwecks unterhalt und ehegattengeld läuft bereits über die anwälte. ich hab bis jetzt nix beantragt mit prozesskostenhilfe usw, sie schon. steht das mir überhaupt zu? bzw. kann ich das überhaupt noch machen oder hätte ich das schon beantragen müssen, bevor ich zum anwalt bin? ich bin mittlerweile in der 1er lohnsteuerklasse und verdiene netto ca 1400-1500! hab 25 km einfach zur arbeit und miete zahl ich 300 euro. ich zahl an die familienkasse im moment schon 127 euro unterhalt für meinem sohn. wenn ihr mir helfen könntet wäre ich euch sehr dankbar! bin finanziell jedenfalls ziemlich am ende, da ich eben bald die anwaltsrechnungen bekommen werde und zusätzlich autoreparatur etc habe.


 prozesskostenhilfe??? von karamia
stelle doch einfach den Antrag am zuständigen Amtsgericht, dann erfährst du sicherlich gleich, wie deine Chancen stehen



Gruß

K.


 prozesskostenhilfe??? von Dirk
Dein Anwalt sollte Dir das auch sagen können...........

_________________
Grüße

Dirk


 prozesskostenhilfe??? von yvonne-juju
Zitat:
zwecks umgangsrecht für unser gemeinsames 3jähriges kind.




wie oft siehst du dein kind?! Wenn ich fragen darf bin nämlich gerade in der gleichen situation



Zitat:
ich zahl an die familienkasse im moment schon 127 euro unterhalt für meinem sohn.




Mein KV Zahlt sogar 199 euro.


 prozesskostenhilfe??? von mitschiii
wie oft siehst du dein kind?! Wenn ich fragen darf bin nämlich gerade in der gleichen situation





also: ich habe ihn in der zeit vor der gerichtsverhandlung jeden mittwoch u jeden samstag von 15-19.30 h sehen dürfen, da meine noch frau das vorläufige aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten hat.



nach der verhandlung haben wir einen neue vereinbarung getroffen:

ich sehe ihn jeden mittwoch v. 15-19.30 jeden zweites wochenende komplett (fr 14h-so 19.30h) und an einem samstag von (11-19.30 h).



das muß man eben frei vereinbaren. wir haben die vereinbarung allerdings ohne jugendamt gemacht. mein anwalt meinte kurz nach der verhandlung es wird erst mal dabei bleiben wie es im moment ist, also sa u mi, aber gott sei dank kam sie mir entgegen!



achja an feiertagen wechseln wir uns ab, genauso geburtstag und heiligabend und sylvester!



ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.



ich werde wohl auch bald etwas mehr zahlen müssen, aber das geht alles nach gehalt, sie bekommt bald auch etwas mehr geld von mir! aber ich zahl eben das, was ich wirklich zahlen muß und ich habe ja selber nicht viel zum leben! naja


 prozesskostenhilfe??? von Moehrenmolch
mitschiii hat geschrieben:
...ich bin mittlerweile in der 1er lohnsteuerklasse und verdiene netto ca 1400-1500!

hab 25 km einfach zur arbeit und miete zahl ich 300 euro.

ich zahl an die familienkasse im moment schon 127 euro unterhalt für meinem sohn.

... bin finanziell jedenfalls ziemlich am ende, da ich eben bald die anwaltsrechnungen bekommen werde und zusätzlich autoreparatur etc habe.




Dann zahlst Du - lt. Düsseldorfer Tabelle - aber eindeutig zuwenig Unterhalt.

Das wären nämlich 219 Euro monatlich!




Meint Fred :(





P.S. Die PKH müßte bei den Zahlen noch möglich sein, und das Auto ist Deine Privatsache.

Um die 25 km zur Arbeit beneiden Dich sicher viele, ich kenne genug, die zwischen 50 und 100 km zur Arbeit haben!

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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