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 wie lange kann die Ex nachehelichen Unterhalt einklagen? von claudimaus
Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und habe eigentlich keine Scheidung hinter mir (im Gegenteil: bin seit 26.5. frisch verheiratet! :P ), aber eine Frage habe ich trotzdem.

Mein Mann ist mit mir das 2. Mal verheiratat; mit seiner Ex war er 3 Jahre verheiratet und ist seit Juni 04 geschieden. Sie hatte bis jetzt keinen nachehelichen Unterhalt bekommen (und wohl auch nicht versucht welchen einzuklagen). Nur wurde ich jetzt nach der Hochzeit darauf hingewiesen, dass ich mich "nicht zu laut" freuen sollte, denn wenn sie mitbekommt, dass er mich jetzt geheiratet hat, sie sicherlich versuchen wird Unterhalt einzuklagen, allein schon um ihn eins auszuwischen.

Daher meine Frage: geht das überhaupt? Wie lange soll/ muss ich denn Verstecken spielen um der "netten" Exfrau :boese: keinen Grund zu liefern auf Unterhalt zu klagen? Werden wir denn ein Leben lang davon ausgehen müssen irgednwann für sie in irgendeiner Form aufkommen zu müssen?

Vielen Dank für eure Hilfe und lieben Gruß

von der "neuen" Frau

Claudia


 wie lange kann die Ex nachehelichen Unterhalt einklagen? von karamia
Sind Kinder aus der ersten Ehe vorhanden? Ist die Exfrau erwerbstätig?



Die Rechtssprechung geht nach einer Scheidung von einer "Eigenverantwortung" der geschiedenen aus. Das heißt, wenn keine Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen (zu versorgende Kinder, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, in der Ehe abgebrochene Ausbildung u.a.), gibt es keinen nachehelichen Unterhalt.



Weiter dazu:

Zitat:
Grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgend einem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. Solche Gründe können die Betreuung der gemeinsamen Kinder, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit sein, wegen der der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht arbeiten konnte.



Wird diese Unterhaltskette einmal unterbrochen, war der Ex-Ehegatte also einmal (auch für kurze Zeit) für seinen Lebensunterhalt voll selbst verantwortlich und konnte keinen Unterhalt verlangen, dann gibt es (abgesehen von Ausnahmefällen) keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.


Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_4_11.htm



Gruß

K.


 wie lange kann die Ex nachehelichen Unterhalt einklagen? von claudimaus
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann muß ich unsere Hochzeit also doch nicht geheim halten... :D

Nein, gibt keine Kinder und erwerbstätig ist sie auch. Hatte zum Zeitpunkt der Scheidung wenige hundert Euro weniger als er; mitlerweile verdient er zwar dank Jobwechsel viel mehr, aber das dürfte dann ja egal sein.

Vielen Dank nochmal und ein schönes langes Wochenende!



Lieben Gruß

Claudia ;D


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