karamia hat geschrieben:
Sorgerecht für Tiere gibt es (bisher noch?) nicht, nicht mal ein Besuchsrecht.
Ja, das dachte ich auch.
Erinnere mich dunkel, daß Tiere juristisch eine "Sache" sind, auf die also das BGB ähnlich wie auf Hausrat angewendet wird. Aber da hat sich was verändert... - okay, ein Pferd ist kein Haustier, aber Gerichte entdecken da neue "Spiel"räume...
Aber der BGB § 90 a sagt eben ganz klar:
§ 90a
Tiere
Tiere sind keine Sachen.
Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden,
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html
Das fand ich dann auch noch dazu, sehr spannend:
"Gegenstand/Sache/ Hausrat Hund?
Jüngstes Gerichtsurteil: Ein Haustier ist im Scheidungsverfahren als Hausrat zu behandeln. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig über den Verbleib eines Hundes hervor. Ein Haustier ist also juristisch immer noch ein Gegenstand, eine Sache. Da nützt es oft wenig, wenn seit wenigen Monaten in Deutschland die Tiere im Grundgesetz erwähnt werden.
Zunächst die kurze Urteilsbegründung über das Verfahren: Bei einer Scheidung gibt es keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Hund. Bleibt das Tier bei einem Partner, ist dies endgültig.
Ein Haustier ist im Scheidungsverfahren als Hausrat zu bezeichnen, kommentiert der ARD-Ratgeber "Recht" und weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig hin (Aktenzeichen 12( WF 49/98 ). In der Urteilsbegründung heisst es: Entscheidungen über Gegenstände seien endgültig.
Das Amtsgericht Bad Mergentheim hingegen hatte zuvor einem Ehepartner ein Umgangsrecht mit dem Hund eingeräumt. Dies sei wichtig für das Tier, so lautet die Urteilsbegründung.
So sinnvoll das Ausbleiben eines Gezänks zwischen geschiedenen Partnern für das hin- und hergerissene Haustier (wobei das für Kinder noch sensibler ist) sein mag: ein höheres Lebewesen wie ein Hund als Gegenstand, als Hausrat zu erklären ist eine schlichte Diffamierung, erhellt aber die Respektlosigkeit von hochinstanzlichen Gesetzeshütern vor Tieren.
(...)"
Quelle:
http://www.hundezeitung.de/top/top-74.html
Pingelige Grüße von: Fred
