Biplane hat geschrieben:
1. Das Gehalt meiner Ex wird laut Rechtsanwalt (ist schon ne weile her) ist nur zu einem Drittel für die Berechnung meines Unterhaltszahlung herangezogen wurden, mit der Begründung das Sie noch nicht arbeiten gehen müßte. Ist das zum einen so korrekt ? Und wann wird ihr Gehalt komplett oder zumindest zu einem höheren Teil angerechnet ?
Nach der Scheidung ist jeder der Ehepartner erst einmal für sich selbst verantwortlich und sollte für seinen Lebensunterhalt auch selbst aufkommen. Nachehelichen Unterhalt gibt es nur in Ausnahmefällen. Der Fall, der dich betrifft, ist so ein Ausnahmefall: durch die Versorgung eures gemeinsamen Kindes ist es für deine Frau nicht zumutbar, eine Arbeitsstelle anzunehmen, durch die sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte. Wann und in welchem Umfang eine Arbeit aufgenommen werden muß, hängt von der Anzahl und dem Alter des (jüngsten) Kindes ab. Generell ist die Richtlinie so, daß bei einem Kind bis 8 Jahren gar nicht, zwischen 8 und 15 in Teilzeit und ab 15 Vollzeit "zumutbar" ist. Dies ist aber trotzdem immer eine Einzelfallentscheidung!
Das Einkommen deiner Exfrau aus ihrer Halbtagsstelle wird nur zum Teil gegen deine Unterhaltspflicht angerechnet, da sie aufgrund des Alters eures Kindes noch nicht arbeiten müßte.
Biplane hat geschrieben:
2. Momentan kann ich durch Telefonsupport mein Gehalt etwas aufstocken. Dies sind jedoch keine kontinuierlichen Beträge, sondern können je nach Monat zwischen 0 und mehreren hundert Euro schwanken. Wie sind diese bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen ?
Wenn das ein halbwegs regelmäßig zu erwartendes Einkommen ist, wird es gemittelt. Die klarste Lösung ist, den Unterhalt ab nächstem Jahr laut deinem Einkommenssteuerbescheid von diesem Jahr festzusetzen. Die fairste Lösung wäre, jetzt schon freiwillig entsprechend mehr zu zahlen. (Ich spreche vom Kindesunterhalt, nicht von dem an deine Frau!)
Biplane hat geschrieben:
3. Damals habe ich vom Rechtsanwalt gehört, das sich die Gesetzlage in Richtung Unterhaltszahlung an den Ehepartner bald ändern soll. Gibt es inzwischen konkrete Ergebnisse ?
Die Gesetzeslage wird sich nicht wirklich ändern, nur das, was bisher schon in der Rechtssprechung möglich war, soll Gesetzeskraft erlangen: Es soll (unter anderem) mehr befristeten Unterhalt geben, die Verpflichtung zur Annahme einer Arbeit wird von mehr Parametern abhängig gemacht (z.B. Betreuungssituation für Kinder vor Ort) und der Lebensstandard in der Ehe hat nicht mehr so viel Einfluß auf den Nachehelichen Unterhalt.
Lies hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/pw.html
Gruß
K.