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 Unterhaltanrechnung und Lohnsonderzahlungen ? von Biplane
Guten Morgen,



grundsätzlich hab ich das Glück, das es keinen Rosenkrieg gibt und die eigentliche Scheidung hinter mir liegt. Das u.a. wohl auch weil ich meiner Ex momentan finanziell sehr entgegenkomme und sie aber zum Glück trotz 5-jährigen Kind immerhin halbtags arbeiten geht.



Zu ein paar Fragen habe ich bisher noch keine Antwort gefunden...

1. Das Gehalt meiner Ex wird laut Rechtsanwalt (ist schon ne weile her) ist nur zu einem Drittel für die Berechnung meines Unterhaltszahlung herangezogen wurden, mit der Begründung das Sie noch nicht arbeiten gehen müßte. Ist das zum einen so korrekt ? Und wann wird ihr Gehalt komplett oder zumindest zu einem höheren Teil angerechnet ?



2. Momentan kann ich durch Telefonsupport mein Gehalt etwas aufstocken. Dies sind jedoch keine kontinuierlichen Beträge, sondern können je nach Monat zwischen 0 und mehreren hundert Euro schwanken. Wie sind diese bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen ?



3. Damals habe ich vom Rechtsanwalt gehört, das sich die Gesetzlage in Richtung Unterhaltszahlung an den Ehepartner bald ändern soll. Gibt es inzwischen konkrete Ergebnisse ?



Viele Grüße und Danke im vorraus


 Unterhaltanrechnung und Lohnsonderzahlungen ? von karamia
Biplane hat geschrieben:
1. Das Gehalt meiner Ex wird laut Rechtsanwalt (ist schon ne weile her) ist nur zu einem Drittel für die Berechnung meines Unterhaltszahlung herangezogen wurden, mit der Begründung das Sie noch nicht arbeiten gehen müßte. Ist das zum einen so korrekt ? Und wann wird ihr Gehalt komplett oder zumindest zu einem höheren Teil angerechnet ?


Nach der Scheidung ist jeder der Ehepartner erst einmal für sich selbst verantwortlich und sollte für seinen Lebensunterhalt auch selbst aufkommen. Nachehelichen Unterhalt gibt es nur in Ausnahmefällen. Der Fall, der dich betrifft, ist so ein Ausnahmefall: durch die Versorgung eures gemeinsamen Kindes ist es für deine Frau nicht zumutbar, eine Arbeitsstelle anzunehmen, durch die sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte. Wann und in welchem Umfang eine Arbeit aufgenommen werden muß, hängt von der Anzahl und dem Alter des (jüngsten) Kindes ab. Generell ist die Richtlinie so, daß bei einem Kind bis 8 Jahren gar nicht, zwischen 8 und 15 in Teilzeit und ab 15 Vollzeit "zumutbar" ist. Dies ist aber trotzdem immer eine Einzelfallentscheidung!

Das Einkommen deiner Exfrau aus ihrer Halbtagsstelle wird nur zum Teil gegen deine Unterhaltspflicht angerechnet, da sie aufgrund des Alters eures Kindes noch nicht arbeiten müßte.

Biplane hat geschrieben:
2. Momentan kann ich durch Telefonsupport mein Gehalt etwas aufstocken. Dies sind jedoch keine kontinuierlichen Beträge, sondern können je nach Monat zwischen 0 und mehreren hundert Euro schwanken. Wie sind diese bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen ?


Wenn das ein halbwegs regelmäßig zu erwartendes Einkommen ist, wird es gemittelt. Die klarste Lösung ist, den Unterhalt ab nächstem Jahr laut deinem Einkommenssteuerbescheid von diesem Jahr festzusetzen. Die fairste Lösung wäre, jetzt schon freiwillig entsprechend mehr zu zahlen. (Ich spreche vom Kindesunterhalt, nicht von dem an deine Frau!)

Biplane hat geschrieben:
3. Damals habe ich vom Rechtsanwalt gehört, das sich die Gesetzlage in Richtung Unterhaltszahlung an den Ehepartner bald ändern soll. Gibt es inzwischen konkrete Ergebnisse ?


Die Gesetzeslage wird sich nicht wirklich ändern, nur das, was bisher schon in der Rechtssprechung möglich war, soll Gesetzeskraft erlangen: Es soll (unter anderem) mehr befristeten Unterhalt geben, die Verpflichtung zur Annahme einer Arbeit wird von mehr Parametern abhängig gemacht (z.B. Betreuungssituation für Kinder vor Ort) und der Lebensstandard in der Ehe hat nicht mehr so viel Einfluß auf den Nachehelichen Unterhalt.

Lies hier:

http://www.bmj.bund.de/enid/pw.html



Gruß

K.


 Unterhaltanrechnung und Lohnsonderzahlungen ? von Biplane
Hi Karamia,



das klingt leider für mich nicht gerade nach einer rosigen Zukunft. Momentan zahle ich mit Sicherheit deutlich mehr, als ich es laut Berechnungsformel tun müßte. Das werd ich wohl auch bis Ende des Jahres so beibehalten, des Friedens wegen.



Da sich bis dahin beruflich dann vermutlich bei meiner Ex ändert, werd ich wohl dann eine neue Berechnung verlangen und ab da an nur mehr die Pflichtzahlung leisten.



Damit habe ich dann etwas mehr Spielraum um mein Kind (Entfernung 300 km) öfters zu besuchen und einfach ihm ein besserer Vater zu sein. Am liebsten würde ich in die Nähe ziehen und mir dort einen Job suchen, aber in der heutigen Zeit gibt man eine sichere Stelle nicht so einfach auf, insbesondere bei den hohen Unterhaltszahlungen.



Viele Grüße


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