theres hat geschrieben:
Mit dem Kinderunterhalt wollen wir es so machen.
Er übernimmt finanziell ein Kind, ich eins, (sonst hätte er kein Geld mehr).
Er gibt mir das Geld, ich verwalte es und wir versorgen gemeinsam die Kinder.
Kann ich es so machen? Muss ich mich irgendwie absichern?
Hallo Theres,
liegt zwar etwas zurück Deine Frage, aber sie ist ja auch für andere interessant.
Natürlich kann man das so machen.
Denn es gibt in solchen Sachen eh keine "Sicherheit".
Du vereinbarst heute etwas, morgen will der andere davon nichts mehr wissen,
übermorgen hat er alles ganz anders gemeint, und nächste Woche verklagt er Dich auf Unterhalt.
Also, vergiß das mit der "Sicherheit".
Verträge sind immer nur so gut wie der Willen der Vertragspartner, sie einzuhalten.
Eure "Aufteilung" der Kosten scheint mir eine Mogelpackung zu sein.
Derjenige, der die kinder hat, leistet ja schon Unterhalt (Miete, Nahrung, Kleidung, Taschengeld usw.).
Der, bei dem die Kinder nicht wohnen, der bezahlt dafür als Ausgleich den BAR-Unterhalt.
Das kann man sehr schön an diesem BGH-Urteil sehen, bei dem der Arzt (ärztlicher Verhütungsfehler)
nun die Kosten der Düsseldorfer Tabelle zu 270% zahlen muß, nämlich einmal für die Mutter,
einmal für den Vater, der Rest wird dann als Kindergeld wieder abgezogen.
Falls Du das Urteil nicht kennst:
Urteil vom 14. November 2006 - VI ZR 48/06
LG Waldshut-Tiengen - 2 O 70/04 ./.OLG Karlsruhe - 13 U 134/04
Karlsruhe, den 14. November 2006
Pressestelle des Bundesgerichtshof
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
Gruß von Fred
