Das Kindergeld gehört sowieso den Kindern und kann gar nicht gepfändet werden.
Ansonsten: sieh mal bei google unter "Pfändungsfreigrenzen" nach:
Auszug aus der Pfändungstabelle (lt. § 850c ZPO, Stand 3/2002)
Pfändungsfreigrenzen
Pfändungsfreier Betrag bei
0 unterhaltsberechtigte Person 939,99 €
1 unterhaltsberechtigte Personen 1289,99 €
2 unterhaltsberechtigte Personen 1479,99 €
3 unterhaltsberechtigte Personen 1679,99 €
4 unterhaltsberechtigte Personen 1869,99 €
5 und mehr " Personen 2069,99 €
Hier nachzulesen ab Seite 21:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beh ... source.pdf
Das Finanzamt hat vermutlich ein sogenanntes "Zahlungsverbot" erlassen gegenüber der Bank?
Dann schnell zum Finanzamt und die Sache klären!
Empfiehlt: Fred
