| jack: "taschengeld und unterhalt"
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hallo,
es geht um folgendes, vielleicht kann mir jemand einen rat geben.
meine frau hat ein kind, welches bald 18 wird. bisher lebte es beim vater, zieht aber bald aus oder ist sogar schon.
bei volljährigkeit sind ja beide unterhaltsverpflichtet. soweit ok.
doch... meine frau wird aus bestimmten gründen keine arbeit finden (arbeitmarkt in der umgebung, alter etca. versucht hat sie es wirklich)
sie ist also "nurhausfrau".
frage 1:
wir haben gelesen, das ich ihr evtl. ein taschengeld geben muß, das zu 100% für unterhalt angerechnert wird. ist das so richtig?
frage 2:
ich bin selbständig und sie hilft mir ab und zu etwas (mal ne rechnung schreiben etca.). doch das geschäft gehört zu 100% mir.
wenn ich sie nun auf 400€ basis anstelle, wie rechnet sich denn das?
wäre schön, wen jemand antworten würde.
besten dank
jack
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| Moehrenmolch: "taschengeld und unterhalt"
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| jack hat Folgendes geschrieben: | frage 1:
wir haben gelesen, das ich ihr evtl. ein taschengeld geben muß, das zu 100% für unterhalt angerechnert wird.
ist das so richtig? |
Im Prinzip ja.
Ist das Kind in Ausbildung? Bekommt es Leistungen nach dem BAFöG?
| jack hat Folgendes geschrieben: | frage 2:
ich bin selbständig und sie hilft mir ab und zu etwas (mal ne rechnung schreiben etca.).
doch das geschäft gehört zu 100% mir.
wenn ich sie nun auf 400€ basis anstelle, wie rechnet sich denn das? |
Kommt drauf an.
Eine Betriebsausgabe ist steuerlich auf jedenfall vorteilhafter gegenüber dem privaten "Taschengeld" für die Ehefrau, logisch, oder?
Aber ich bin kein Steuerberater.
Und ich kenne Deine Kennzahlen ja auch nicht.
:-) Fred
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| jack: "taschengeld und unterhalt"
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hallo moehrenmolch (wie kommst auf diesen nahmen???),
meine steuterberaterin sagte, das es steuerlich gesehen keine rolle spielt, ob ich meine frau anstelle oder nicht. soviel verdiene ich mit dem nebengeschäft nicht. (500-600€ brutto)
doch ich möchte gerne wissen, wie sich der unterhalt gegenüber kind errechnet?
denn, wenn ich meiner frau taschengeld gebe und sie das zu 100% abgeben muß, unterhalte ich sie ja 2 mal. denn eigenes geld soll sie ja haben!
oder ich stelle sie an (400€ job), sie verdient eigenes geld und bezahlt davon unterhalt. doch wie rechnet sich das?
gruß jack
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| Moehrenmolch: "taschengeld und unterhalt"
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| jack hat Folgendes geschrieben: | hallo moehrenmolch (wie kommst auf diesen nahmen???),
meine steuterberaterin sagte, das es steuerlich gesehen keine rolle spielt, ob ich meine frau anstelle oder nicht. soviel verdiene ich mit dem nebengeschäft nicht. (500-600€ brutto) |
Der Name ist eine - sozusagen - Schnapsidee.
Entstand beim Stab-Reimen in geselliger Runde (Mega-Maus, Hagel-Hamster, Karate-Katze) und gefiel mir.
Außerdem frißt mein Hund (ein Mohrenmolch, also ohne Umlaut), gerne rohe Möhren (mit Umlaut).
Du siehst den Mohrenmolch immer auf dem Bild, wenn ich mal abwesend bin.
Nichts gegen Deine Steuerberaterin - ich bin da nur Laie - aber irgendwie ist das unlogisch.
Gütertrennung vorausgesetzt ist es doch günstiger, Deine Frau verdient ihr eigenes Geld, und Du gibst ihr NICHT "Taschengeld", was Du aus einem versteuerten(!) Einkommen zahlen müßtest. Denn das Geld, was Sie bei Dir als Arbeitgeber verdient, ist für Dich eine Betriebsausgabe und verringert Deinen Gewinn.
Wenn Du natürlich nur 500-600 monatlich aus Selbständigkeit verdienst, kannst Du wohl kaum dem Finanzamt eine 400-Euro-Kraft "verkaufen".
| jack hat Folgendes geschrieben: | doch ich möchte gerne wissen, wie sich der unterhalt gegenüber kind errechnet?
denn, wenn ich meiner frau taschengeld gebe und sie das zu 100% abgeben muß, unterhalte ich sie ja 2 mal. denn eigenes geld soll sie ja haben!
oder ich stelle sie an (400€ job), sie verdient eigenes geld und bezahlt davon unterhalt. doch wie rechnet sich das?
gruß jack |
Der Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, und den Mindestsatz davon muß sie so oder so bezahlen. Egal ob sie einen 400-Euro-Job hat oder nicht.
Es hängt auch davon ab, was das Kind macht. Ausbildung? Studium? Wenn es volljährig und NICHT in Ausbildung ist, muß es selber für seinen Unterhalt aufkommen.
Logisch, oder?
:-) Fred
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| jack: "taschengeld und unterhalt"
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hallo,
danke für die erklärung des mo(e)renmolches. der ohne umlaut sieht ja lieb aus. denn den seh ich gerade.
den selbständigen nebenjob mache ich, weil wir sonst schlecht mit unseren finanzen zurecht kommen. da kann ja wohl jeder verstehen, warum ich so begeistert bin, jetzt unterhalt für ein mir fremdes kind zu bezahlen. ich kenn das noch nicht einmal!
ich weiß, ICH bezahle keinen unterhalt, aber ich unterhalte meine frau dann doppelt.
das "kind" geht noch zur schule und wir danach wahrscheinlich studieren. ist also berechtigt. doch ob bafög beantragt ist oder wird wissen wir nicht.
ich hatte gehofft, jemand sagt, dass mit 400€ meine frau ein mangelfall ist. doch dem scheint nicht zu sein. wegen dem finanzamt... ich könnte ihr ja auch einen 200€ job anbieten. hab nur mal eine zahl genannt.
da müssen wir wohl durch und den gürtel enger schnallen... seufz*
ich suche nach einer lücke. vielleicht wird ja ein unterschied in der berechnung gemacht, ob einer 200€ taschengeld bekommt oder 200€ verdient.
gruß
jack
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