jack hat geschrieben:
hallo moehrenmolch (wie kommst auf diesen nahmen???),
meine steuterberaterin sagte, das es steuerlich gesehen keine rolle spielt, ob ich meine frau anstelle oder nicht. soviel verdiene ich mit dem nebengeschäft nicht. (500-600€ brutto)
Der Name ist eine - sozusagen - Schnapsidee.
Entstand beim Stab-Reimen in geselliger Runde (Mega-Maus, Hagel-Hamster, Karate-Katze) und gefiel mir.
Außerdem frißt mein Hund (ein Mohrenmolch, also ohne Umlaut), gerne rohe Möhren (mit Umlaut).
Du siehst den Mohrenmolch immer auf dem Bild, wenn ich mal abwesend bin.

Nichts gegen Deine Steuerberaterin - ich bin da nur Laie - aber irgendwie ist das unlogisch.
Gütertrennung vorausgesetzt ist es doch günstiger, Deine Frau verdient ihr eigenes Geld, und Du gibst ihr NICHT "Taschengeld", was Du aus einem versteuerten(!) Einkommen zahlen müßtest. Denn das Geld, was Sie bei Dir als Arbeitgeber verdient, ist für Dich eine Betriebsausgabe und verringert Deinen Gewinn.
Wenn Du natürlich nur 500-600 monatlich aus Selbständigkeit verdienst, kannst Du wohl kaum dem Finanzamt eine 400-Euro-Kraft "verkaufen".
jack hat geschrieben:
doch ich möchte gerne wissen, wie sich der unterhalt gegenüber kind errechnet?
denn, wenn ich meiner frau taschengeld gebe und sie das zu 100% abgeben muß, unterhalte ich sie ja 2 mal. denn eigenes geld soll sie ja haben!
oder ich stelle sie an (400€ job), sie verdient eigenes geld und bezahlt davon unterhalt. doch wie rechnet sich das?
gruß jack
Der Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, und den Mindestsatz davon muß sie so oder so bezahlen. Egal ob sie einen 400-Euro-Job hat oder nicht.
Es hängt auch davon ab, was das Kind macht. Ausbildung? Studium? Wenn es volljährig und NICHT in Ausbildung ist, muß es selber für seinen Unterhalt aufkommen.
Logisch, oder?

Fred