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 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von dahage
Hallo Zusammen,



ich möchte hiermit um Eure Hilfe bitten, bzgl. einer Umgangsregelung für meine Kinder.



Ich bin 34 Jahre alt und seit März 2006 lebe ich von der Mutter meiner Kinder ( 2 1/2 und 9) getrennt. Genauer gesagt, wurde ich ausgewechselt. Wir waren insgesamt 10 Jahr zusammen, aber nicht verheiratet. Für unseren Sohn (9) haben wir das gemeinsame Sorgerecht, für unsere kleine Tochter (2 1/2) hat sie das alleinige Sorgerecht.

Die derzeitige Regelung sieht so aus, daß ich die Kinder aller 14 Tage von Samstag früh bis Sonntag Abend bei mir haben darf. Diese Regelung besteht allerdings nur mündlich und wird immer mal wieder ausgehoben, wenn sie am betr. WE was anderes vor hat. Dann schau ich in die Röhre und habe eine Woche länger meine Kinder nicht gesehen. Ich liebe meine Kinder sehr und ich denke, daß eine Umgangsregelung von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag durchaus gerechtfertigt wäre. Alle mündlichen Versuche dies umzusetzen schlugen fehl, die Mutter möchte sich dieser Diskusion nicht stellen. Die Kinder freuen sich auch sehr und sind gern bei mir. Ich war dann letztens auf dem Jugendamt um mich diesbez. beraten zu lassen. Die freundliche Sachbearbeiterin sagte, ich sollte der Mutter einen schriftlichen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreiten. Dies tat ich, benannte die Wochenenden mit Datum (alle 14 age) und "forderte" den Umgang von Freitag bis Sonntag. In den Ferien entspr. Zeit mit mir und für Weihnachten einen Besuch am 2. Feiertag. Die Antwort der Mutter fiel so aus, dass sie sich aufgrund des "merkwürdigen Schreibens" genötigt sah, rechtlichen Beistand einzuholen. Es würde genügen alle 14 Tage ein Umgang von Samstag zu Sonntag, und dies währe schon ein Zugeständnis von ihrer Seite aus?



Hätte ich denn bei einer Entscheidung vorm Familiengericht eine Chance auf den Umgang von Freitag bis Sonntag? Ist eine Ferienregelung (Urlaub für 12 Tage mit den Kindern und meiner Mutter), Herbstferien evtl. mit dem Großen 1 Woche Portugal und zu Weihnachten 2 Tage zwischen den Feiertagen überzogen?



Ich habe meinen Vorschlag zur Umgangsregelung und die Antwort der Mutter an die nette Frau vom Jugendamt gegeben, mit der Bitte um Hilfe. Ich wäre an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, sehe aber nicht ein, an der kurzen Leine gehalten zu werden, zumal der Große sehr gern von Freitag bis Sonntag bei mir bleiben würde. Auf die Kleine habe ich, noch während der Beziehung, bei Kankheit auch aufgepasst und sie hat ja auch schon bei mir übernachtet, was sehr gut funktionierte.



Müsste ich damit rechnen, daß ein Familiengericht mir diese Übernachtungen verwährt?



Vielen Dank im Voraus für Eure Erfahrungen und Antworten.



Daniel


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Moehrenmolch
Zitat:
Hätte ich denn bei einer Entscheidung vorm Familiengericht eine Chance auf den Umgang von Freitag bis Sonntag?


Ja.



Zitat:
Ist eine Ferienregelung (Urlaub für 12 Tage mit den Kindern und meiner Mutter), Herbstferien evtl. mit dem Großen 1 Woche Portugal und zu Weihnachten 2 Tage zwischen den Feiertagen überzogen?


Nein.



Meint jedenfalls: Fred :cool:

Und rät zu einem entsprechenden Antrag beim Familiengericht.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Dirk
Auch ich halte Deine Wünsche keineswegs für überzogen und würde meinen, daß Du sie auch gerichtlich umsetzen kannst.

_________________
Grüße

Dirk


Zuletzt geändert von Dirk am 7/7/2006, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.

 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von sonnie
dahage hat geschrieben:
Die Antwort der Mutter fiel so aus, dass sie sich aufgrund des "merkwürdigen Schreibens" genötigt sah, rechtlichen Beistand einzuholen. Es würde genügen alle 14 Tage ein Umgang von Samstag zu Sonntag, und dies währe schon ein Zugeständnis von ihrer Seite aus?





Hallo Daniel,



wenn sie sich rechtlichen Beistand holt, und dieser Anwalt kein "Rechtsverdreher" ist, wird er ihr schon sagen, das deine Vorderungen nichts unnormales ist. Der RA wird sie hoffentlich so beraten, das sie wieder gesprächsbereit sein wird. Versuche alles, damit es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzun hinaus läuft!!



Gruß Sonja


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von dahage
Danke für Eure Antworten. Dies macht mir Mut. Ich war und bin nach wie vor an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert. Nur leider versteht die Mutter solche Schriftsätze immer als persönlichen Angriff. Alle Versuche, uns in einem Gespräch zu einigen wurden mit der Begründung abgelehnt.: Es ist alles geregelt. Aus ihrer Sicht ist das ja praktisch. Eine mündliche Vereinbarung, welche man jederzeit dehnen kann, wie man es braucht. Ich muss mich aber auf die Termine verlassen können, da auch ich mein Leben, und da gerade die Wochenenden mit meinen Mäusen, planen muss. Ich hoffe, dass die nette Frau vom JA sie davon überzeugen kann, sich mit mir zu einigen.

Drückt mir die Daumen.

Viele Grüße



Daniel


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Dirk
vergiss jede Regelung, die nicht vom Familiengericht bestätigt wurde - das Jugendamt hat nur beratende Funktion - und keinerlei Befugnis.


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Martina
Hallo Daniel,



Natürlich wirst du beim FG Recht bekommen. Das steht ausser Frage, denn wenn die Kinder gern bei dir sind, sollte ihnen das Seitens der Mutter auch nicht verwehrt werden. Leider gibt es unter meinen weiblichen Artgenossinen immer wieder Exenplare, die dann auf Stur schalten und die Kinder dementsprechend gegen den Vater aufhetzen. Nur weil sie gerichtlich zur Umgangsausübung gezwungen werden.

Ich hoffe nicht für dich, das du ausgerechnet ein solches Exemplar erwischt hast. Daher rate ich dir ehe du zum Anwalt gehst, erst noch mal in Ruhe mit deiner EX zu reden. Mache ihr klar, das es schlimm für dich und die Kinder ist, wenn sie Besuchswochenenden einfach so absagt, weil sie was anderes vorhat. Zäume das Pferd von hinten auf. mache es ihr einfach mal schmackhaft, wie schön so ein WE alleine für sie und ihren neuen Freund auch mal ohne Kinder sein kann. Vielleicht erreichst du damit ja schon mal was. Wenn das nicht funktioniert, kannst du die WE immer noch gerichtlich regeln lassen.

Viel Glück dabei. ;)

_________________
liebe Grüße

Martina



 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von dahage
Hallo Zusammen,



habe einen Teilerfolg zu melden. :)

Die Mutter meiner Kinder war gestern auf`s Jugendamt bestellt. Am Abend erhielt ich dann eine SMS, worin sie mir mitteilte, dass ich ab sofort die Kinder von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr bei mir haben kann. Hab mich riesig gefreut.

Ob wir eine schriftliche Vereinbarung, mit festen Daten, hinbekommen weis ich noch nicht so genau. Ich denke aber die nette Frau vom JA wird sich nun auch noch mal bei mir melden und die Gesprächsergebnisse mir mitteilen.



Viele Grüße



Daniel


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Martina
Na siehst du, man muss nur hartnäckig bleiben, dann erreicht man auch was.

Auf eine schriftliche Vereinbarung würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall pochen, denn wenn deine EX sich wieder mal nicht daran hält, hast du fürs FG wenigstens schon mal was in der Hand. Dann kann sie nicht mehr behaupten, es wäre nichts ausgemacht gewesen.

Solche Vereinbarungen werden in der Regel zusammen mit dem JA gemacht und dort auch schriftlich Festgehalten. Also im Falle eines Prozesses hast du das JA schon mal als Zeugen. ;)

_________________
liebe Grüße

Martina



 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Moehrenmolch
dahage hat geschrieben:

Die Mutter meiner Kinder war gestern auf`s Jugendamt bestellt.

Am Abend erhielt ich dann eine SMS, worin sie mir mitteilte, dass ich ab sofort

die Kinder von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr bei mir haben kann.

Hab mich riesig gefreut.


Super.

Vermutlich hat die Sachbearbeiterin beim JA "dezent" darauf hingewiesen,

daß das Familiengericht es meist negativ interpretiert, wenn einer der beiden Elternteile

den Umgang für den anderen erschwert oder behindert oder gar sabotiert.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Zuletzt geändert von Moehrenmolch am 22/7/2006, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.

 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von bekka
Moehrenmolch hat geschrieben:
dahage hat geschrieben:

Die Mutter meiner Kinder war gestern auf`s Jugendamt bestellt.

Am Abend erhielt ich dann eine SMS, worin sie mir mitteilte, dass ich ab sofort die Kinder von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr bei mir haben kann.

Hab mich riesig gefreut.


Super.

Vermutlich hat die Sachbearbeiterin beim JA "dezent" darauf hingewiesen, daß das Familiengericht es meist negativ interpretiert,

wenn einer der beiden Elternteile den Umgang für den anderen erschwert oder behindert oder gar sabotiert.




und es auch nicht begrüsst, daß es den Umgang für die Eltern regeln muß...


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von medicus1973
dahage hat geschrieben:
Hallo Zusammen,



habe einen Teilerfolg zu melden. :)

Die Mutter meiner Kinder war gestern auf`s Jugendamt bestellt. Am Abend erhielt ich dann eine SMS, worin sie mir mitteilte, dass ich ab sofort die Kinder von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr bei mir haben kann. Hab mich riesig gefreut.

Ob wir eine schriftliche Vereinbarung, mit festen Daten, hinbekommen weis ich noch nicht so genau. Ich denke aber die nette Frau vom JA wird sich nun auch noch mal bei mir melden und die Gesprächsergebnisse mir mitteilen.



Viele Grüße



Daniel




Die SMS würde ich auf jedem Fall zur Sicherheit einfach mal speichern, man weiß ja nie - die Frau auf dem Jugendamt hat sicherlich auch nichts dagegen Dir die Gesprächsergebisse in schriftlicher Form zu geben (ist meist eh die Praxis)


 Umgangsrecht - Dauer / Häufigkeit und Regelungen von Martina
Hallo Daniel,



natürlich kannst du SMS oder emails für das JA aufheben und die dort als Beweise vorlegen, vor Gericht helfen die dir allerdings gar nichts, weil das nicht zugelassen ist. Solche Vorgehenesweisen sind eher was fürs Familiengericht bei RTL, sind aber bei einer echten Verhandlung völlig unbrauchbar.

Aber es schadet ja nicht, den JA so was mal zu zeigen, die sind auch nur Menschen und machen sich gern ein Bild vom anderen.

_________________
liebe Grüße

Martina



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