theres hat geschrieben:
Stimmt es, das ich erst Kinderunterhalt bekommen bzw. einklagen kann, wenn ich geschieden bin?
Nein, das stimmt nicht!
Der Kindesunterhalt entsteht "automatisch", jedes Kind hat den gegenüber jedem Elternteil.
Hier also vertrittst Du das Kind, damit dessen Vater dem Kind Unterhalt bezahlt.
Im Moment der Trennung (getrennte Wohnung, Kind bei dem einen Elternteil) mußt Du den Unterhalt EINFORDERN.
Rückwirkend geht das nicht!
Mach es also jetzt noch für den laufenden Monat.
Schriftlich, per Fax, e-mail und/oder Brief.
Du mußt es eventuell nachweisen, daher mache eine Kopie für Gericht/Anwalt, damit der Vater nicht behauptet,
er habe nie einen solchen Brief bekommen.
Ein Dreizeiler genügt, "hiermit fordere ich für das Kind x den Betrag y laut Düsseldorfer Tabelle" (wenn Du das Einkommen kennst), ansonsten ist eine "Stufenklage" sinnvoll.
Das meint:
Klage auf Auskunft über Einkommen, dann Klage auf Festsetzung des Unterhalts.
Alles Gute!