| theres: "Trennungsvereinbarung ist unterschrieben/Kinderunterhalt?"
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Hallo,
so jetzt ist die Trennungsvereinbarung beim Notar unterschrieben.
Ab jetzt haben wir Wohnungs- und Gütertrennung.
Den Kinderunterhalt haben wir nicht mit hineingenommen, meine RA sagte, falls er nicht zahlt können wir es einklagen.
Jetzt ist es so, da er eine Autorate zahlen muss, und er es verkaufen müsste, haben wir beschlossen,(mündlich), das er für ein Kind mir den Unterhalt gibt und sich exakt die Hälfte an der Versorgung und Betreuung der Kinder beteiligt. Vom Einkaufen angefangen bis Wäsche waschen, betreuen, das wir ausgehen können und so weiter.
Meint ihr ist das ok?
Nun hat er eine junge Frau kennengelernt und schwebt im siebten Himmel.
Jetzt passiert sowas wie, wir hatten ausgemacht, ich geh am Samstag abend aus, er passt auf die Kinder auf.
Nun entscheidet er kurzfristig,das er auch weggeht und bringt die Kinder ins Bett und geht dann auch weg.
Telefonisch immer erreichbar, anscheinend. Meine RA meinte, das die Kinder mit 8 und fast 12 Jahren groß genug sind allein zu schlafen. Wir müssten halt immer erreichbar sein.
Das sind wir auch. Ich meine, mir hat er immer Vorwürfe gemacht, wenn ich so einen Deal mit den Kindern hatte und nun schiebt er seine Kinder zu seinen Eltern ab und geht auf Tour.
laut RA darf er seine Kinder betreuen lassen von wem er will.
Ich habe nicht das Glück, ich bezahl für Betreuung und ich möchte nicht das die Kinder zu oft bei den Schwiegereltern sind, da sie immer ganz angespannt nach Hause kommen, also betreu ich sie.
Muss ich die kurzfristigen Entscheidungen hinnehmen?
Ehrlich gesagt, wurmt mich das schon ein bißchen. Ich mein, er hat sich noch nie an Regeln gehalten. Warum sollte er es jetzt tun.
Wir hatten einen Deal, er kauft sich das neue Auto und betreut dafür die Kinder am Do, Fr, und Samstagmorgen explizit, da ich da Schule hab.
Das wäre so jede zweite Woche, wenn er Frühschicht hat.
Dieser Deal war vor ca.2 jahren und geht noch theoretisch bis 2008.
War eh ein blöder Deal, aber so lief unsere Ehe, ich will etwas und er gab es nur,wenn er auch Vorteile davon hatte.
Das mit dem Haushalt und so läuft auch nicht so halbe halbe, was mich auch wurmt.
Manchmal denk ich, manche Männer machen es sich echt einfach und schieben die Verantwortung ab.
Bis jetzt hab ich immer seine Wäsche mitgewaschen, aber nun hab ich keinen bock mehr. Sind ja jetzt eh getrennt.
Muss er die Hälfte von der Versorgung der Kinder übernehmen?Oder hab ich mit dem Kinderunterhaltdeal was falsch gemacht?
Fakt ist, wenn er für zwei zahlen muss, verliert er sein Auto, den diese Rate beinhaltet den Kindsunterhalt.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, meine Gedanken zu sortieren und einen Ausweg zu finden.
Wir verstehen uns ja soweit gut. Aber ist es das Recht von ihm immer unterwegs zu sein und nichts mit den Kindern zu unternehmen?
liebe Grüße
theres
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| Martina: "Trennungsvereinbarung ist unterschrieben/Kinderunterhalt?"
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liebe theres,
ich will dir jetzt nicht mit dem Spruch kommen, das habe ich ja gleich gesagt
aber denk ma drüber nach;
Ich hoffe nur, das du dir mit diesem Deal kein Ei gelegt hast.
Denn das es nicht so funktioniert, wie ihr beide das so friedlich vereinbart habt, siehst du ja jetzt schon, ehe der der Deal überhaupt richtig angefangen hat.
sorry, meine Meinung
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| theres: "Trennungsvereinbarung ist unterschrieben/Kinderunterhalt?"
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Hallo,
so nun bin ich soweit, die alleinige Verantwortung für die Kinder zu übernehmen.
Ich werde den ganzen Unterhalt einfordern bzw. einklagen, wenn es sein muss.
Stimmt es, das ich erst Kinderunterhalt bekommen bzw. einklagen kann, wenn ich geschieden bin?
Da er jetzt schon nächteweise die Kinder alleine lässt, wenn ich arbeite und bei seiner Freundin ist.
Und sie jetzt auch schon bei ihm schläft, hab ich so mitgekriegt. Und er ja so happy ist, aber die Kinder abschiebt und sie vernachlässigt.
Muss ich mir keine Sorgen mehr machen, sondern kann meine Rechte einfordern.
liebe grüße
theres
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| Moehrenmolch: "Trennungsvereinbarung ist unterschrieben/Kinderunterhalt?"
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| theres hat Folgendes geschrieben: | | Stimmt es, das ich erst Kinderunterhalt bekommen bzw. einklagen kann, wenn ich geschieden bin? |
Nein, das stimmt nicht!
Der Kindesunterhalt entsteht "automatisch", jedes Kind hat den gegenüber jedem Elternteil.
Hier also vertrittst Du das Kind, damit dessen Vater dem Kind Unterhalt bezahlt.
Im Moment der Trennung (getrennte Wohnung, Kind bei dem einen Elternteil) mußt Du den Unterhalt EINFORDERN.
Rückwirkend geht das nicht!
Mach es also jetzt noch für den laufenden Monat.
Schriftlich, per Fax, e-mail und/oder Brief.
Du mußt es eventuell nachweisen, daher mache eine Kopie für Gericht/Anwalt, damit der Vater nicht behauptet,
er habe nie einen solchen Brief bekommen.
Ein Dreizeiler genügt, "hiermit fordere ich für das Kind x den Betrag y laut Düsseldorfer Tabelle" (wenn Du das Einkommen kennst), ansonsten ist eine "Stufenklage" sinnvoll.
Das meint:
Klage auf Auskunft über Einkommen, dann Klage auf Festsetzung des Unterhalts.
Alles Gute!
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| theres: "Trennungsvereinbarung ist unterschrieben/Kinderunterhalt?"
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Hallo,
bis jetzt hatte ich die Finanzen unter Kontrolle.
Ab August, hat jeder sein eigenes Konto und ist auf sich allein gestellt.
Ich werde nächste Woche zu meiner Anwältin gehen und ein Schriftsatz formulieren lassen.
Bin mir noch nicht schlüssig, ob ich Unterhalt für beide Kinder fordern soll, oder wir wirklich halbe halbe machen.
Aber die Kinder werden ab nächster Woche bei mir einziehen und dann habe ich die Hauptversorgung oder?
Es ist für mich eine Gewissensfrage. Er kann finanziell dann nicht mehr existieren und er möchte wieder eine Beziehung eingehen. Es ist wohl sehr ernst. In so kurzer Zeit, na ja.
Mein Problem ist das ich nicht als die blöde Ex dastehen möchte, die den Exmann finanziell abzockt. Andrerseits, es hat keiner gesagt, das er sich ein so teures Auto kaufen muss.
lg
theres
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