| Gabriele: "Bundeswehr-Auslandseinsatz"
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Ich bin neu hier und hab da mal 'ne Frage ...
Mein Lebensgefährte ist jetzt seit 6 Jahren geschieden. Er zahlt z.Zt. Unterhalt für sein Kind (9Jahre) und (noch) für die Ex-Frau. Da die Ex-Frau ab 09/2006 halbtags berufstätig sein wird und mit einem neuen Mann zusammenzieht, wird sie ab 09/06 keinen Unterhalt mehr bekommn.
Er ist Soldat und muss demnächst für 6 Monate in den Auslandseinsatz. Hierdurch hat er (befristet) ein höheres Einkommen.
Natürlich weckt das wieder "Begehrlichkeiten" bei der Ex-Frau.
Hat sie einen Anspruch auf Unterhalt aus diesem Zusatzeinkommen ?
Wird das Zusatzeinkommen bei der Berechnung für den Kindesunterhalt mit einbezogen ?
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| Martina: "Bundeswehr-Auslandseinsatz"
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Hallo erstmal Gabriele und willkommen im Forum,
Ein höheres Einkommen wird beim KU natürlich schon berücksichtigt, aber die Einkommensgrenzen liegen da so weit auseinander, das dein Mann schon ein wesentlich höheres Einkommen haben müsste, um mehr zahlen zu müssen.
Für den Nachehelichen Unterhalt spielt es denke ich keine Rolle, da die EX Frau deines Mannes ja ab September nicht nur halbtags arbeiten, sondern dann auch mit ihrem Freund in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben wird. Somit ist ihr Freund ihr gegenüber Unterhaltsverpflichtet, aber nicht mehr dein Mann.
Zur Sicherheit könnt ihr wg. des KU ja mal in der
Düsseldorfer Tabelle nachlesen, wie hoch die Einkommensgrenze für einen höheren KU liegt.
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| Moehrenmolch: "Bundeswehr-Auslandseinsatz"
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| Gabriele hat Folgendes geschrieben: | | Hat sie einen Anspruch auf Unterhalt aus diesem Zusatzeinkommen ? |
Nein.
Ich wundere mich ohnehin, daß ein Mann seiner geschiedenen Frau (bei einem 9jährigen Kind!) sechs Jahre nach der Scheidung noch immer Unterhalt bezahlt.
Das ist ziemlich absurd.
Sachen gibt's...
Als das Kind in die Schule gekommen ist (also vor drei Jahren), hätte sie normalerweise wieder selber für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen müssen. Mindestens durch einen Halbtagsjob (also während der Schulzeit).
| Zitat: | | Wird das Zusatzeinkommen bei der Berechnung für den Kindesunterhalt mit einbezogen ? |
Ja.
Für diese Zeit des höheren Einkommens ändert sich EVENTUELL der Kindesunterhalt, wenn der Vater dadurch in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Einkommensgruppe rutscht. Und nach 6 Monaten wieder wie bisher.
Man kann es natürlich auch freiwillig befristet erhöhen, ohne das Gericht zu bemühen. Man kann es auch verschweigen.
Möglichkeiten gibt es immer viele....
Gerecht wäre es m.M. nach, wenn der Vater seine Kinder an seinem höheren Einkommen teilhaben ließe.
Ich würde es jedenfalls ohne nachzudenken tun.
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