Gabriele hat geschrieben:
Hat sie einen Anspruch auf Unterhalt aus diesem Zusatzeinkommen ?
Nein.Ich wundere mich ohnehin, daß ein Mann seiner geschiedenen Frau (bei einem 9jährigen Kind!) sechs Jahre nach der Scheidung noch immer Unterhalt bezahlt.
Das ist ziemlich absurd.
Sachen gibt's...
Als das Kind in die Schule gekommen ist (also vor drei Jahren), hätte sie normalerweise wieder selber für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen müssen. Mindestens durch einen Halbtagsjob (also während der Schulzeit).
Zitat:
Wird das Zusatzeinkommen bei der Berechnung für den Kindesunterhalt mit einbezogen ?
Ja.
Für diese Zeit des höheren Einkommens ändert sich
EVENTUELL der Kindesunterhalt, wenn der Vater dadurch in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Einkommensgruppe rutscht. Und nach 6 Monaten wieder wie bisher.
Man kann es natürlich auch freiwillig befristet erhöhen, ohne das Gericht zu bemühen. Man kann es auch verschweigen.
Möglichkeiten gibt es immer viele....
Gerecht wäre es m.M. nach, wenn der Vater
seine Kinder an seinem höheren Einkommen teilhaben ließe.
Ich würde es jedenfalls ohne nachzudenken tun.