Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Freistellung vom Unterhalt - Vertragsform wie?? von hödeltrödel
Hallo leute,



habe mich informiert, das die "Ex" den Kindesvater von der Zahlung auf Kindesunterhalt freistellen kann. Das kann man vertraglich regeln.



Ich habe ihr eine große Geldsumme (dumm, ich weis :boese: ) überwiesen, und nun möchte ich dieses mit ihr "wasserdicht" absichern.



Sie wird dem auch zustimmen.



Die FRage ist nur, wie man einen solchen Vertrag aufsetzt.

Einen Anwalt, der das für mich macht, kann ich mir nicht leisten, es kostet weit über 1000,-EUR, die ich einfach nicht (mehr) habe...



Hat mit sowas jemand Erfahrung und würde diese mit mir teilen??



Über Hilfe wäre ich sseeeehr dankbar..



Tschau.


 Freistellung vom Unterhalt - Vertragsform wie?? von Martina
Erstmal willkommen im Forum,



Also, wenn so etwas überhaupt möglich ist, was ich ehrlich gesagt aber nicht weiß, dann könnte ich mir vorstellen, das es nur über einen notariell beglaubigten Vertrag oder über das Familiengericht möglich ist.



Allerdings mal ganz ehrlich, die Summe der Abfindung muss schon ziemlich hoch sein um den KU für die kommenden Jahr abzudecken.

Kommt natürlich drauf an, wie alt dein/e Kind/er ist/sind und wie lange du ihnen noch Unterhaltsverpflichtet wärst.

Sorry, aber ich glaube kaum, das ich meine Kinder mit einer einmaligen Zahlung hätte abspeisen lassen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Freistellung vom Unterhalt - Vertragsform wie?? von Moehrenmolch
hödeltrödel hat geschrieben:
Hallo leute,

habe mich informiert, das die "Ex" den Kindesvater von der Zahlung auf Kindesunterhalt freistellen kann. Das kann man vertraglich regeln.

Ich habe ihr eine große Geldsumme ... überwiesen, ...

Die FRage ist nur, wie man einen solchen Vertrag aufsetzt.

...

Hat mit sowas jemand Erfahrung und würde diese mit mir teilen??




Nichts leichter als das.

Ihr beide macht einen Vertrag. Ohne Notar, ohne Anwalt.

Nehmt einen oder zwei Zeugen dazu, die Eure Unterschrift und deren Freiwilligkeit bestätigen.



Ich mache mal ein Zahlenbeispiel.

Du hast ihr z.B. bereits 21.000 Euro überwiesen.



Das Kind ist gerade zwölf geworden, der Unterhalt nach der D'dorfer Tabelle wäre 291,- Euro pro Monat lt. Regelsatz.

Bis zur Volljährigkeit.



Vertragsinhalte:

a) KV überweist KM zur vorschüssig den dem Kind geschuldeten Unterhalt in Höhe von Euro 291 * 12 Monate * 6 Jahre = 20.952,- Euro

b) nach Ablauf dieses Zeitraums lebt die Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen Kind wieder in vollem Umfang auf, sofern sich dieses in Ausbildung befindet.

c) eventuelle Erhöhungen der Tabelle werden nicht berücksichtigt wegen des Zinsgewinnes durch die vorschüssige Zahlung.

d) die KM verpflichtet sich, den Betrag zinsbringend nach Art einer monatlichen "Rente" mit sofort beginnender Auszahlung anzulegen.



Ort, Datum, vier Unterschriften.



;D



Bitteschön. Kostet nix.

Ist rechtskräftig.



:ja:





P.S. Kannst auch noch eine Rückzahlungsklausel für den Fall einbauen, daß das Kind vorher verstirbt.

:rolleyes: Sorry, ist ein rein juristischer Aspekt.

Dadurch würde ja die Unterhaltspflicht entfallen....

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Unterhalt  Unterhalt
 Hilfe neben dem Unterhalt ?  Unterhalt
 Nachehelicher Unterhalt  Unterhalt
 Heirat im Alter - Ehevertrag - Ausschluss Unterhalt  Unterhalt
 Kein Unterhalt für volljähriges Kind vom Vater  Tips
Impressum

transporterforum  aussenborderteile