hödeltrödel hat geschrieben:
Hallo leute,
habe mich informiert, das die "Ex" den Kindesvater von der Zahlung auf Kindesunterhalt freistellen kann. Das kann man vertraglich regeln.
Ich habe ihr eine große Geldsumme ... überwiesen, ...
Die FRage ist nur, wie man einen solchen Vertrag aufsetzt.
...
Hat mit sowas jemand Erfahrung und würde diese mit mir teilen??
Nichts leichter als das.
Ihr beide macht einen Vertrag. Ohne Notar, ohne Anwalt.
Nehmt einen oder zwei Zeugen dazu, die Eure Unterschrift und deren Freiwilligkeit bestätigen.
Ich mache mal ein Zahlenbeispiel.
Du hast ihr z.B. bereits 21.000 Euro überwiesen.
Das Kind ist gerade zwölf geworden, der Unterhalt nach der D'dorfer Tabelle wäre 291,- Euro pro Monat lt. Regelsatz.
Bis zur Volljährigkeit.
Vertragsinhalte:
a) KV überweist KM zur vorschüssig den dem Kind geschuldeten Unterhalt in Höhe von Euro 291 * 12 Monate * 6 Jahre = 20.952,- Euro
b) nach Ablauf dieses Zeitraums lebt die Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen Kind wieder in vollem Umfang auf, sofern sich dieses in Ausbildung befindet.
c) eventuelle Erhöhungen der Tabelle werden nicht berücksichtigt wegen des Zinsgewinnes durch die vorschüssige Zahlung.
d) die KM verpflichtet sich, den Betrag zinsbringend nach Art einer monatlichen "Rente" mit sofort beginnender Auszahlung anzulegen.
Ort, Datum, vier Unterschriften.
Bitteschön. Kostet nix.
Ist rechtskräftig.
P.S. Kannst auch noch eine Rückzahlungsklausel für den Fall einbauen, daß das Kind vorher verstirbt.

Sorry, ist ein rein juristischer Aspekt.
Dadurch würde ja die Unterhaltspflicht entfallen....