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 alleiniges ABR von OliverDo
Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe vin Euch ein paar Antworten zu bekommen die meine Entzscheidung erleichtern.



Seid 1999 ist meine Ex Frau 10 mal umgezogen, bei jedem 2ten mal musste meine Tochter die Schule wechseln. Daraus ergab sich das sie bis jetzt in der Grundschule 2 mal nicht versetzt wurde.



Jetzt hat sie seid Januar einen neuen Freund, dieser wohnt 300 Km entfernt.

Sie sagte mir sie möchte zu ihm ziehen. Dazu muss ich noch sagen das meine Tochter alleine im letzten Jahr, wegen Umzügen, 3 mal die Schule wechseln musste. Überigens alles ohne meine Zustimmung. Ich habe immer erst nachher erfahren das sie wieder umgezogen ist.



nun ist es so, das meine Ex einfach in den Ferien mit dem Kind zu ihrem neuen Freund gezogen ist. Darauf hin habe ich meinen Anwalt eingeschaltet.

Dieser sagte mir, ich solle das Kind in den Ferien bei mir behalten, es umelden und er würde alle Gerichtlichen Massnahmen einleiten.



Das Kind möchte überigens gerne in dieser Gegend bleiben, da nicht nur ich sondern die ganze Verwantschaft hier lebt zu denen sie ein sehr gutes Verhältniss hat und sie regelmässig besucht.



In der Scheidung würde das gemeinsame Sorgerecht geregelt sowie gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. (Es wurde also nicht einer Person zugesprochen,)



Ich bitte Euch um Antworten....


Zuletzt geändert von OliverDo am 2/8/2006, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.

 alleiniges ABR von Moehrenmolch
OliverDo hat geschrieben:
In der Scheidung würde das gemeinsame Sorgerecht geregelt sowie gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Bist Du sicher?



Gemeinsames SR ist ja mittlerweile (leider) Standard.

Aber das ABR liegt meines Wissens immer bei dem, der die Kinder hat.



Sieh nochmal in Deinen Unterlagen nach!

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 alleiniges ABR von Moehrenmolch
OliverDo hat geschrieben:
Seid 1999 ist meine Ex Frau 10 mal umgezogen, bei jedem 2ten mal musste meine Tochter die Schule wechseln.

Daraus ergab sich das sie bis jetzt in der Grundschule 2 mal nicht versetzt wurde.

...

In der Scheidung würde das gemeinsame Sorgerecht geregelt sowie gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Wie alt ist Eure Tochter?



Zweimal in der GRUND-Schule nicht versetzt?

Bist Du sicher, daß das vom Schulwechsel kommt?

Sicher in dem Sinn, daß Du die Behauptung gerichtsverwertbar belegen kannst?



:/

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 alleiniges ABR von OliverDo
Zitat:
Wie alt ist Eure Tochter?
Sie ist 10 wird im November 11



Zitat:
Bist Du sicher?
Ja bin mir sicher, ABR sowie SR bei beiden zu gleichen teilen





Zitat:
Sicher in dem Sinn, daß Du die Behauptung gerichtsverwertbar belegen kannst?
Bei jedem Schulwechsel sind Ihre Noten in den Keller gegangen, also denke ich schon





Vieleicht sollte ich noch erwähnen das Sie nicht das einzige Kind ist, ihre jüngere Schwester ist auch schon im ersten Schuljahr nicht versetzt worden.

Bevor jetzt der Einwand kommt "Geschwister trennt mann nicht", es sind Halbgeschwister und sie hat bei mir auch einen jüngeren Bruder.


 alleiniges ABR von Moehrenmolch
OliverDo hat geschrieben:

Seid 1999 ist meine Ex Frau 10 mal umgezogen, bei jedem 2ten mal musste meine Tochter die Schule wechseln.

Daraus ergab sich das sie bis jetzt in der Grundschule 2 mal nicht versetzt wurde.


Okay, Eure gemeinsame Tochter ist 11/1995 geboren.

Sie hat zwei Halbgeschwister, nämlich eine jüngere Schwester (Tochter Deiner geschiedenen Frau?),

und einen vermutlich älteren Bruder (Dein Sohn)?



Richtig?



Und die Einschulung Eure gemeinsamen Tochte war dann Sommer 2002?

Da war sie sechs Jahre alt.

Und seitdem ist sie zweimal nicht versetzt worden?

Kommt also jetzt - nach den Ferien - in die vierte Klasse?



Der Umzug Deiner geschiedenen Frau war wodurch begründet?

Und was bedeutet das geografisch, in Kilometern?



:rolleyes:



Der Rat Deines Anwaltes ist m.E. etwas problematisch, bei dieser Vorgeschichte.

Könnte ins Auge gehen.





;(

_________________
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 alleiniges ABR von OliverDo
Zitat:
Okay, Eure gemeinsame Tochter ist 11/1995 geboren.

Sie hat zwei Halbgeschwister, nämlich eine jüngere Schwester (Tochter Deiner geschiedenen Frau?),

und einen vermutlich älteren Bruder (Dein Sohn)?



Richtig?




Nicht ganz..... Sie musste die erste Klasse wiederholen (genau wie jetzt ihre jüngere Schwester), und jetzt wiederholt sie die dritte Klasse nach den Ferien.



Sie hat eine Jüngere Schwester, das ist richtig, ihr Bruder ist aber auch jünger, er wird dieses Jahr eingeschult.



Zitat:
Und die Einschulung Eure gemeinsamen Tochte war dann Sommer 2002?




Nein, Sommer 2001....





Zitat:
Der Umzug Deiner geschiedenen Frau war wodurch begründet?




Angeblich jedesmal Probleme mit den Vermietern......bis auf den letzten Umzug, den machte Sie weil Ihr neuer Freund halt dort wohnt....









Zitat:
Und was bedeutet das geografisch, in Kilometern?





Ich wohne in NRW, nähe Ruhrgebiet......



sie jetzt in Frankfurt.....



Sind laut Falk ca. 270 Km eine Strecke.







Zitat:
Gemeinsames SR ist ja mittlerweile (leider) Standard.

Aber das ABR liegt meines Wissens immer bei dem, der die Kinder hat.



Sieh nochmal in Deinen Unterlagen nach!






Habe ich, wenn es nicht im Scheidungsurteil steht, oder im nach hinein gerichlich bestimmt wurde, gilt "gemeinsame ABR"......



Im Scheidungsurteil steht nichts, und später wurde es nie anders geregelt.


 alleiniges ABR von Moehrenmolch
Okay.

Jetzt wird es klarer.



Immer mühsam, alle Details nachzufragen! :/



Einn "gemeinsames ABR" ist mir dennoch völlig unbekannt.

Aber das mache ich morgen.



:-D

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 alleiniges ABR von Martina
Hallo Oliver,





Moehrenmolch hat geschrieben:

Einn "gemeinsames ABR" ist mir dennoch völlig unbekannt.

Aber das mache ich morgen.




das kenne ich so auch nicht. Als ich das ABR beantragen wollte, sagte mir mein Anwalt, das die nicht mehr notwendig wäre, da bei der Scheidung ja geregelt wurde das die Kinder bei mir leben und ich somit automatisch das ABR habe.

Das SR ist nach wie vor leider automatisch unter gemeinsamer Regie. Und nachzuweisen, das man das SR wegen Gefährdung des Kindeswohls beantragt ist sehr sehr schwierig. Ich arbeite noch daran........... :/



Wo ich mir immer noch unschlüssig bin bei deiner Geschichte, ist die Schuld bei den Schulschwierigkeiten im 3 maligen Schulwechsel zu suchen. Vielmehr denke ich, das es etwas mit eurer Trennung zu tun hat.

Mein Sohn besuchte zum Zeitpunkt der Trennung das Gymnasium (5.KL.)

Zum Halbjahr der 6.Klasse waren seine Noten unter aller Kanone. Der Beratungslehrer und alle Lehrkräfte rieten mir, ihn zum Halbjahr in die Realschule zu geben. Ich habe zuerst nur allein seinem Vater die Schuld an seinem Absturz gegeben, zu einem gewissen Teil trägt er auch dazu bei, denn er hat meinen Sohn einem ständigen Leistungsdruck ausgesetzt und das bereits seit der Einschulung in die 1.Klasse.

Er hingegen warf mir vor, es hätte nur an meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus in eine 11 KM entfernte Stadt gelegen. Was aber völliger Blödsinn ist, da mein Sohn sich sehr schnell an die neue Umgebung und die neue Schule gewöhnt hat.

Sicher liegt es auch daran, das er von seinem Vater so sehr unter Druck gesetzt wurde, aber auch daran, das mein lieber Herr Sohn derzeit in der Pubertät steckt und zum lernen einfach zu faul ist.



Ich möchte dir damit nur sagen, das du nicht automatisch davon ausgehen kannst, das die Umzüge deiner EX an den Versetzungsschwierigkeiten deiner Tochter schuld sind.

Wenn Kinder schon die erste Klasse wiederholen, sind sie einfach oft noch nicht reif genug für die Einschulung gewesen. Bei manchen besteht auch ein gesundheitliches Problem, wie z.B. ADS. Dies ist heute sehr weit verbreitet. Es kommt immer darauf an wo die Kinder wirklich Schwierigkeiten haben, oder ob diese Schwierigkeiten nicht auch manchmal einfach nur auf chronische Faulheit zurückzuführen sind.

Ich denke manchmal auch, das mein Sohn Schule nur als unwillkommene Unterbrechung seiner Freizeitaktivitäten ansieht, dann kann ich reden was ich will. Die Konsequenz daraus bekommt er mal wieder mit einer miesen Note in der nächsten Ex.

Ihr solltet erstmal herausfinden, wo die Schwierigkeiten genau liegen, mit Beratungslehrern oder auch Schulpsychologen sprechen um heraus zu finden, warum gleich beide Mädchen bereits in der Grundschule ihr Klassenziel nicht erreicht haben.

_________________
liebe Grüße

Martina



 alleiniges ABR von OliverDo
Danke für die Antwort, aber:



Zitat:
Wo ich mir immer noch unschlüssig bin bei deiner Geschichte, ist die Schuld bei den Schulschwierigkeiten im 3 maligen Schulwechsel zu suchen. Vielmehr denke ich, das es etwas mit eurer Trennung zu tun hat.




Meine Tochter war 1 Jahr alt als wir uns getrennt haben, also hat es bestimmt nichts mit der Trennung zu tun.



Sie hat ja nicht nur drei Schulwechsel hinter sich, sondern mehr.

Die drei beziehen sich lediglich auf das letzte Schuljahr.



Zitat:
Ihr solltet erstmal herausfinden, wo die Schwierigkeiten genau liegen, mit Beratungslehrern oder auch Schulpsychologen sprechen um heraus zu finden, warum gleich beide Mädchen bereits in der Grundschule ihr Klassenziel nicht erreicht haben.




Das habe ich schon versucht, meine Ex lässt sich darauf nicht ein, sie meint am besten zu wissen was für das Kind gut ist.



Ich selber musste die letzten Eltersprechtage alleine besuchen weil Sie "keinen Bock" auf die Lehrer hatte (das hat meine Ex gesagt). So bin ich mit dem Kind zur Schule gefahren, habe dort mit den Lerern gesprochen und anschliessend Bericht erstattet.



Die Vorschläge die von Seiten der Schule kamen um die Leistungen zu verbessern, sind eigentlich simpel. Das Kind etwas vorlesen lassen, ein paar leichte Rechenaufgaben in den Tagesablauf einbauen etc. trafen auf taube Ohre. Meine Tochter sagte mir in einem Gespräch " Mama schaut sich meine Hausaufgaben nicht an, sie sagt wenn ich aufpasse in der Schule kann ich es, sie würde sich damit nicht belasten"



Also wenn nicht mals die Hausaufgaben kontrolliert werden, dann weis ich nicht ob es nicht vieleicht doch ein bischen was meinem Problem zu ntun hat.



Wenn meine Tochter bei mir ist, liest sie gerne und fast jeden Abend ihrem kleinen Bruder etwas vor, man merkt das sie immer sicherer beim lesen wird. Auf die Frage warum sie denn zu hause nicht liest sagt sie mir nur das Mama solche Bücher nicht hat und dafür auch kein Geld ausgeben will.



Ich könnte noch viele Beispiele nennen, aber das sprengt bestimmt den Rahmen.


 alleiniges ABR von Martina
Hallo Oliver,

ok,ok, jetzt habe ichs kapiert.................. :rolleyes:

Nun, es ist eben ein bisschen schwierig etwas zu raten, wenn man zu wenig Details kennt.

Das mit keinen Bock usw. kenne ich nur zur genüge. Bei mir hieß es immer, das ist dein Problem, sieh zu das du das löst.

Wenn aber die Noten wieder schlechter wurde, war ich natürlich ganz alleine dran schuld.

Wenn es so ist, wie du schreibst, solltest du schnellstens das JA aufsuchen und dort einfach mal deine Geschichte mit allen Einzelheiten erzählen. Es kann dann ein gemeinsamer Termin mit deiner EX gemacht werden um zu versuchen, dort positiv auf sie ein zu wirken.

Wenn das alles nichts hilft, solltest du wirklich darüber nachdenken zu versuchen deine Tochter zu dir zu holen, ehe sie die dritte Klasse wieder nicht schafft. Fange am besten gleich damit an, aber auf normalem Weg.

Die Kleine einfach nach den Ferien nicht zurückzubringen, ist aber denke ich nicht die beste Idee, warum willst du dir unötige Schwierigkeiten machen, das erschwert dein Vorhaben mehr, als es nützen wird.

_________________
liebe Grüße

Martina



 alleiniges ABR von OliverDo
In den letzten Tagen hat sich einiges getan in der Sache....



Mein Anwalt hat die Kindesmutter angeschrieben, und sie gebeten schriftlich zuzustimmen, das das Kind nach den Sommerferien bei mir wohnt und hier die Grundschule beendet.



Dann begann der Telefonterror, ich würde ihr das Kind wegnehmen wollen etc....



Sie schaltete natürlich auch einen Anwalt ein was ich als positiv empfand da man so den richtigen weg geht.



Einen Tag vor dem Ende der Sommerferien, dazu muss ich noch sagen das ich in der Schule und beim Amt schon vorgesprochen hatte, rief Sie den Direktor der Grundschule an.

Dort teilte Sie telefonisch mit, das ihr Anwalt ihr geraten hat der Sache zuzustimmen und da ja der nächste Tag der erste Schultag ist wollte Sie dies eben telefonisch machen da der Postweg zu lang ist und das Kind nicht pünktlich zu Schule kann.

Da ich an dem Tag nicht erreichbar war, sagte sie das gleiche zu meinem Vater.

Nun dachten wir das wir jetzt auf das Schriftliche warten können, aber das Kind die Schule ruhig besuchen kann, dies bestätigte uns der Schuldirektor nach Rücksprache mit der Schulbehörde.



Also wurde das Kind am Mittwoch den 09.08.2006 bei mir in der Schule aufgenommen. Alles schien reibungslos zu funktionieren. Selbst das Kind freute sich darüber obwohl sie so ja 2 Wochen weniger Ferien hatte.



Nun passierte folgendes:



Gegen 9 Uhr, stürmten 2 Frauen die dritte Klasse der Schule. Drückten die Klassenlehrerin gewaltsam in eine Ecke, sodas diese keine Hilfe holen konnte, schnappten sich das Kind und rannten weg.

Nachdem der Direktor informiert werden konnte, klingelte dessen Telefon.

Dieser Anrufer war die Kindesmutter die ihm mitteilte das sie sich ihr Kind wiedergeholt habe.



Die klassenlehrin stand unter Schock, die restlichen Schüler auch.



Nach Absprache mit der Schulbehörde, stellte der Direktor Strafantrag bei der Polizei.....



Ich selber habe mich dazu entschlossen den legalen Weg weiter zu gehen, mein Anwalt hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt....



Nun hoffe ich auf eine Positive Entscheidung des Gerichts zu meinen oder eher zu den Gunsten meiner Tochter.



Diese Aktion hat die Kindesmutter mit Sicherheit nicht an das Kindeswohl gedacht.....



Desweiteren hat er dem Gericht nahe gelegt die Kindesmutter einmal auf ihre Erziehungsfähigkeit hin zu überprüfen.


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