Lucy hat geschrieben:
Warum muss man denn für die Adoption die Zustimmung des Erzeugers haben?
Er hat doch eigentlich nur das Besuchsrecht und warum hat er dann das Recht über die Adoption zu bestimmen.
Das Besuchsrecht hat er, wenn das Familiengericht es ihm nicht zeitweilig untersagt.
Adoption liegt ein paar Ebenen höher, geht ins Erbrecht usw.;
den Rest habe ich schon geschrieben.
Lucy hat geschrieben:
Meine Freundin und ich werden auch heiraten und sie nimmt meinen Namen an,
wie sieht es denn dann mit dem namen unserer Tochter aus?
Nach deutschem Namensrecht behält das Kind seinen Geburtsnamen.
Wenn Deine Freundin Deinen Namen annimmt (Ehenamen), dann hat das Kind weiterhin
seinen (dann abweichenden) Nachnamen
Wenn also Anna und Alfons Alt, verheiratet, mit der Tochter Lisa Alt,
sich scheiden lassen, dann heißt Lisa weiterhin Lisa Alt.
Auch dann, wenn Anna Alt einen Herrn Norbert Neu heiratet.
Dann heißen sie:
a) Norbert Neu, Anna Neu, Lisa Alt, oder
b) Norbert Alt, Anna Alt, Lisa Alt (wenn der Mann den Namen der Frau führt!), oder
c) Norbert Neu, Anna Alt, Lisa Alt (ehepartner behalten ihre Namen), oder
d) Norbert Neu, Anna Neu-Alt, Lisa Alt, bzw.
e) Norbert Alt-Neu, Anna Alt, Lisa alt.
Das mit den Doppelnamen kann auch gerade andersherum sein, das ändert sich gelegentlich.
