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 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Lucy
Hallo zusammen!



Meine Partnerin hat eine Tochter die gerade heute drei Jahre alt geworden ist. :)



Seit mehreren Monaten beschäftigen wir uns nun mit der Frage, ob ich für die Kleine das Sorgerecht bekommen könnte. Meine Freudin hat das alleinige Sorgerecht bekommen. Der Vater der Kleinen interessiert sich nicht an ihr, das einzige was ihn interessiert ist den beiden das Leben schwer zu machen. Er hat nur das Besuchsrecht, selbst dieses nutzt er nicht. Wir haben uns gefragt, ob ich das Sorgerecht für die Kleine ohne Zustimmung des Erzeugers bekommen kann.



Es geht hier nicht um die Frage des Vormundes. Darüber hatten wir uns schon informiert.



Könnt Ihr uns dazu was sagen??



Vielen Dank!!



Liebe Grüße!


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Martina
Hallo,

ich bin mir da nicht so ganz sicher, aber ich könnte mir denken, das du die Kleine dazu adoptieren müsstest um ein Anrecht auf das SR zu haben. Aber warum wollt ihr euch das überhaupt antun, es genügt doch, wenn die Mutter das alleinige SR hat. Wenn der leibliche Vater sein Besuchsrecht so wie so nicht nutzt, spielt es doch ausser auf dem Papier eigentlich gar keine große Rolle.

Einer Adoption müsste der der Vater der Kleinen allerdings zustimmen und wenn er dauernd irgendwelche Schwierigkeiten macht, kann ich mir kaum vorstellen, das er das tun würde.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Lucy
Hallo Martina!



Vielen Dank für die schnelle Antwort. Warum muss man denn für die Adoption die Zustimmung des Erzeugers haben? Er hat doch eigentlich nur das Besuchsrecht und warum hat er dann das Recht über die Adoption zu bestimmen.



Das ist ja eben das Problem, er macht ständig Theater und deswegen wollten wir, dass ich das SR bekomme, damit er absolut aussen vor ist.



Meine Freundin und ich werden auch heiraten und sie nimmt meinen Namen an, wie sieht es denn dann mit dem namen unserer Tochter aus?



Es geht einfach darum, dass wir endlich Ruhe vor diesem Menschen haben wollen. Irgendwie muss es doch machbar sein, dass er gebremst wird!?



Liebe Grüße


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Martina
Hallo Lucy,



Er ist immerhin noch der Vater und ihr werdet seine Zustimmung zur Adoption brauchen. Anders funktioniert das nicht. Leider.........

In anderen Fällen Gottseidank.............

Stell dir mal vor, es könnte jedem so einfach sein Kind wegadoptiert werden, obwohl vielleicht sogar eine intakte Vater-Kind Beziehung besteht.

Auch wenn die Mutter das alleinige SR hat, ist und bleibt er der Vater der zumindest ein Besuchsrecht hat.

Mein EX hat uns monatelang terrorisiert, hat mich vor den Kindern beleidigt, hat meinen 12 Jährigen Sohn psychisch fertig gemacht ( er fing sogar wieder an nachts einzunässen), hat versucht meine 5 Jährige Tochter mit Gewalt mit zu nehmen als diese beim Abholen geweint hat.

Das alles war vor ca. 8 Monaten. Seit dem versuche ich das alleinige SR zu bekommen. Bis jetzt habe ich nur einen betreuten Umgang erreicht, der allerdings noch nicht stattgefunden hat. Er wurde auf 2 mal beschränkt, wenn es schiefgeht bekommt er jetzt wenigstens mal ein Umgangsverbot. Aber zum alleinigen SR ist es noch ein sehr langer und schwerer Weg, dies vermutet auch mein Anwalt, der sich aber wirklich in die ganze Sache reinhängt und nicht schläft so wie das manch andere Anwälte tun.

So lange der Vater die Kinder nicht permanent schlägt oder sexuell missbraucht wird nicht von einer Gefährdung des Kindeswohls ausgegangen und somit besteht auch keine Handhabe für ein alleiniges SR.



Was den Namen des Kindes angeht, habe ich erst kürzlich was gelesen, das es künftig auch möglich sein soll dem Kind den Namen des neuen Ehepartners der Mutter zu geben. Wie das aber funktioniert und wann habe ich noch nicht herausgefunden.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Lucy
Oh je! Meine Güte! Ich wusste nicht, dass es so schwer ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Das tut mir wirklich leid für Dich. Ich hoffe natürlich, dass Du es schaffen wirst! Und vor allem, dass es Deinen Kindern schnell wieder besser geht!



Das ist eben das was ich nicht verstehe, dass da der Vater Staat nicht mal vernünftige Gesetze macht, mit denen man solchen Leuten das Handwerk legen kann. Das es erst immer zu ganz schlimmen Dingen kommen muss!



Hast Du denn mal über den Opferschutz versucht was zu erreichen? Meine Freundin hatte sich damals an die Polizei in NRW gewannt und gehört nun offiziel zum Opferschutzprogramm. In dem Program werden allein erziehende Frauen aufgenommen, die von ihren Expartner terorrisiert werden. Die machen auch recht viel. Es kann von denen aus sogar zum Platzverbot kommen, wenn dein Ex sich daneben benimmt. Im Notfall würdest Du sogar einen Pieper bekommen. Vielleicht solltest Du es auch einfach mal versuchen! Und was wir da nämlich auch erfahren haben ist, dass Du Deinem Ex, wenn er später kein SR mehr haben sollte, nicht mehr mitteilen musst, wohin du wegziehst etc. Für ihn gäbe es dann nur die Polizei als Kontaktperson.



Ich wünsche Dir viel Glück!



Liebe Grüße


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Martina
Hallo Lucy,



ich fürchte so lange mein EX keine körperliche Gewalt anwendet oder androht, werden wir da keine Chance haben. Vor allem ist es aber so, das ich das alleinige SR noch lange nicht habe und es voraussichtlich, wenn ich meinem Anwalt glauben kann und das tue ich, denn wir kennen uns auch persönlich ganz gut, noch ein sehr langer Weg bis zum Ziel sein wird.

Aber das ist alles für mich auszuhalten, so lange ich vermeiden kann, das er die Kinder wieder drangsalieren kann.

Ich halte das aus, ich habe eine 15Jährige Ehe mit diesem Mann hinter mir, der sich in den letzten 6 Jahren unserer Ehe derartig verändert hat, das ich erst glaubte mit einem anderen Verheiratet zu sein.

Ich habe breite Schultern, aber meine Kinder nicht.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Träume
Hallo Lucy



also in der Schweiz geht das mit dem Namen so. Wenn die Kinder den Namen des Erzeugers haben, muss der auch seine Einverständnis abgeben, dass du sie adoptieren kannst und so den Namen von dir annehmen.



Also in Meinen Fall heissen die Kinder X. ich habe den Namen nach der meines Ex-Mannes behalten, also auch X., wenn ich jetzt meinen neuen Partner heirate Y, kann ich wählen, ob X oder Y oder meinen ledigen Namen. Aber die Kinder würden den Namen X behalte. Ist laut neuem Scheidungsgesetz so, früher war eine Scheidung ein Grund um den Namen zu änder.



Hoffe konnte dir ein bisschen helfen.


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Moehrenmolch
Lucy hat geschrieben:
Meine Partnerin hat eine Tochter die gerade heute drei Jahre alt geworden ist. :)



Seit mehreren Monaten beschäftigen wir uns nun mit der Frage, ob ich für die Kleine das Sorgerecht bekommen könnte.

Meine Freudin hat das alleinige Sorgerecht bekommen.


Na, das ist doch recht einfach.

Wenn sie das alleinige SR hat, kann sie Dich doch nach dem BGB bevollmächtigen.



Das Sorgerecht kannst Du theoretisch auch bekommen, aber das ist viel zu kompliziert und erfordert die Mitwirkung eines Gerichts. Zu teuer, zu umständlich.



Laß Dir also eine Generalvollmacht oder eine beschränkte Vollmacht nach §167 BGB geben, die kann auch jederzeit widerrufen oder geändert werden...



http://dejure.org/gesetze/BGB/167.html

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:
...ich könnte mir denken, das du die Kleine dazu adoptieren müsstest um ein Anrecht auf das SR zu haben.




N E I N !



Adoption ist etwas ganz anderes, begründet nämlich einen LEBENSLANGEN gegenseitigen Anspruch,

Sorgerecht endet mit der Volljährigkeit.




Übrigens, dieser Text hier ist ganz ordentlich: http://www.familien-wegweiser.de/Redakt ... b=true.pdf

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Moehrenmolch
Lucy hat geschrieben:
Warum muss man denn für die Adoption die Zustimmung des Erzeugers haben?

Er hat doch eigentlich nur das Besuchsrecht und warum hat er dann das Recht über die Adoption zu bestimmen.
Das Besuchsrecht hat er, wenn das Familiengericht es ihm nicht zeitweilig untersagt.

Adoption liegt ein paar Ebenen höher, geht ins Erbrecht usw.;

den Rest habe ich schon geschrieben.



Lucy hat geschrieben:
Meine Freundin und ich werden auch heiraten und sie nimmt meinen Namen an,

wie sieht es denn dann mit dem namen unserer Tochter aus?
Nach deutschem Namensrecht behält das Kind seinen Geburtsnamen.

Wenn Deine Freundin Deinen Namen annimmt (Ehenamen), dann hat das Kind weiterhin

seinen (dann abweichenden) Nachnamen



Wenn also Anna und Alfons Alt, verheiratet, mit der Tochter Lisa Alt,

sich scheiden lassen, dann heißt Lisa weiterhin Lisa Alt.



Auch dann, wenn Anna Alt einen Herrn Norbert Neu heiratet.



Dann heißen sie:



a) Norbert Neu, Anna Neu, Lisa Alt, oder

b) Norbert Alt, Anna Alt, Lisa Alt (wenn der Mann den Namen der Frau führt!), oder

c) Norbert Neu, Anna Alt, Lisa Alt (ehepartner behalten ihre Namen), oder

d) Norbert Neu, Anna Neu-Alt, Lisa Alt, bzw.

e) Norbert Alt-Neu, Anna Alt, Lisa alt.



Das mit den Doppelnamen kann auch gerade andersherum sein, das ändert sich gelegentlich.



:-D

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von karamia
Auf Antrag kann das Kind den (neuen) gemeinsamen Familiennamen erhalten bzw. einen Doppelnamen führen. Ist das Kind über 5 Jahre alt, muß es selbst damit einverstanden sein. Wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt den Namen des leiblichen Vaters trägt, muß dieser dem Namenswechsel zustimmen, auch dann, wenn er kein Sorgerecht hat.

In Ausnahmefällen kann diese Zustimmung auch durch einen Gerichtsbeschluß ersetzt werden, wenn das Kind unter dem abweichendem Namen sehr leidet oder keinerlei Kontakt zum leiblichen Vater mehr besteht.



Sollte sich die Mutter später scheiden lassen und ihren früheren Namen wieder annehmen, ist dies für das Kind dann nicht mehr ohne weiteres möglich.



Nach dem deutschen Eherecht können beide Partner auch später noch den Namen ihres Ehegatten bzw. einen Doppelnamen annehmen, wenn sie sich bei der Eheschließung für die Beibehaltung des bisherigen Namens entscheiden.

Für das Kind ist es wichtig, den gleichen Namen wie der leibliche Elternteil zu tragen, da es in der Schule und bei Behörden sonst immer Nachfragen gibt.



Eine Kompromißlösung im Sinne des Kindes wäre, wenn deine Freundin ihren bisherigen Namen, den auch das Kind trägt, behält, oder den Doppelanamen annimmt. Damit bleibt die Namensverbundenheit mit dem Kind erhalten.

Später, wenn das Kind "auf eigenen Beinen steht", kann sie immer noch deinen Namen annehmen.



Gruß

K.


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Martina
Hallo zusammen,



das ist genau das Modell, das wir für unsere "neue" kleine Familie auch wählen werden.

Da mein Sohn schon 12 ist und ihn in der Schule alle unter seinem Namen K. kennen, werden wir ihm sicher nicht zumuten jetzt plötzlich einen anderen Namen anzunehmen.

Meine Tochter würde am liebsten aber so heißen wie ihr Stiefpapa.

Die Frage war nun, was tun.

Ganz einfach:

Wenn wir im Dezember heiraten, werde ich einen Doppelnamen annehmen und die Kinder behalten vorerst ihren Namen.

Wenn sie dann alt genug sind, können sie selbst entscheiden, welchen Namen sie tragen möchten.

Ich denke, das ist die einfachste Lösung in diesem Fall.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Henriette
Also aus eigener, ganz frischer Erfahrung sozusagen und mit neuer Kennung, da meine alte partout nicht funktionieren wollte, kurz mein Erfahrungsbericht:



Anlässlich unserer kürzlich erfolgten Eheschließung haben wir nun alle den Namen meines Mannes. Allerdings hatte ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn bereits vor der Eheschließung, sonst hätte ich hierfür der Genehmigung des Vaters bedurft. Allerdings hatte mein Sohn auch immer meinen Namen. So reichte es in unserem Fall aus, den Kindsvater über diesen Familienbeschluss lediglich zu informieren. Wir haben dadurch aus unserer Sicht zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Wer fragt denn Herrn X, wenn er mit Pickolo X ins Krankenhaus kommt, ob er sorgeberechtigt ist, oder nicht? Welcher Lehrer stellt solche Fragen? Niemand. Vollmachten kann man vergessen, insbesondere in Hektik oder in Notfällen. Und dann? So umgehen wir bürokratische Hürden und leben auch nach außen hin, was wir im Innenverhältnis längst waren: Eine Familie. Der Kindsvater kann ja nach wie vor zu Besuch kommen, richtig?



Wir haben uns "damals" die Entscheidung nicht leicht gemacht. Und dadurch, daß mein Sohn derartig lange für seine Entscheidung gebraucht hat, wurden unsere Eltern derartig beleidigend spät zur standesamtlichen Trauung eingeladen, daß sie lieber fern geblieben sind. Aber: Diese Entscheidung war nicht nur für uns Großen eine Entscheidung für's Leben. Fuzzi ist super stolz auf seine Familie inklusive des neuen Namens und wir haben die Einbenennung in die Zeremonie beim Standesamt integriert. Kann ich nur empfehlen. Zumindest für diejenigen Frauen mit Kindern, die nicht unbedingt auf Doppelnamen à la Leutheuser-Schnarrenberg stehen. Allerdings wurde durch unser Vorgehen Fuzzi bereits mit seinem neuen Namen eingeschult. Wäre er älter gewesen, so hätte mein "neuer" Mann meinen "alten" Namen angenommen. Die Option besteht schließlich nach neuem Namensgesetzt immer.



Hat das jetzt geholfen? Ich hoffe.



Liebe Grüße



Jana


 Kann ich das Sorgerecht bekommen? von Martina
Hallo Jana,



Sicher ist das die einfachste und beste Lösung für die Kinder, wenn sie den neuen Namen mit annehmen dürfen, in unserem Fall ist es aber wohl so, das der KV niemals mit einer Namensänderung einverstanden sein wird, schon allein deshalb nicht, weil er den Umgangsprozess bei Gericht verloren hat und der Umgang mit den Kindern vorerst für ein Jahr ausgesetzt wurde.

Er wird sich weigern, nur um uns zu ärgern. Außerdem, denke ich, ist mein Sohn mit 12 Jahren zu alt um sich an einen anderen Namen zu gewöhnen. Er ist sich auch gar nicht sicher, ob er seinen Namen ändern möchte oder nicht. Also werden wir es einfach mit einem Doppelnamen versuchen. Trotzt Leutheusner-Schnarrenberger Aspekt. Mir gefällt das auch nicht, aber was solls. Die Hauptsache ist doch, das wir uns verstehen und eine Familie sind. Alles andere ist doch vollkommen unwichtig.

Aber ich finde die Idee toll, wie ihr das gemacht habt, die Namensänderung des Kindes feierlich beim Standesamt zusammen mit der Trauung zu machen. Schöne Sache, auf die dein Kind sicher endlos stolz ist. Gratuliere ;)

_________________
liebe Grüße

Martina



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