Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Unterhalt bei Minderjährigen! von r3aLm
Hallo!



Ich bin 17 jahre alt, Schüler, habe KEIN eigenes einkommen und lebe bei meinem Vater in seinem Haus! Da mein Vater der Gesundheit halber nur halbtags berufstätig ist und demächst auch in Früh-Rente geht und er somit auch nicht genug geld hat mich mit "durchzufüttern", haben mich bekannte darauf aufmerksam gemacht, das ich unterhalt von meiner Mutter, die im gleichen Ort wohnt, vollzeit berufstätig und wieder neu verheiratet ist, fordern kann!



Und durch Google bin ich auf diese Seite gestossen und wollte mir jetzt mal was Rat holen, von leuten die sich damit mehr auskennen!


 Unterhalt bei Minderjährigen! von karamia
natürlich steht deinem Vater Unterhalt für dich zu, und das schon seit der Trennung. Das hat allerdings nichts mit der Tatsache zu tun, daß deine Mutter wieder verheiratet ist, sehr wohl aber mit ihrem Einkommen.

Der Unterhalt berechnet sich nach der "Düsseldorfer Tabelle", schau dir das einfach mal an:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf



Beispielrechnung: wenn deine Mutter ein (unterhaltsrelevantes) Einkommen von 2200 EUR netto im Monat hat, dann stehen deinem Vater 393 EUR abzüglich des zur Hälfte anzurechnenden Kindergeldes (154/2 = 77), also 316 EUR Unterhalt zu. Sobald du 18 bist, erhöht sich dieser Betrag auf 453 - 77 = 376 EUR.

Unterhaltsrelevantes Einkommen deiner Mutter ist ihr monatliches Nettoeinkommen abzüglich sogenannter berufsbedingter Aufwändungen (5% Pauschale vom Nettoeinkommen bis maximal 150 EUR oder laut Nachweis).

Abzugsfähige Schulden sind z.B. Schulden, die deine Mutter in der Zeit der Ehe aufgenommen hat. Wenn diese für Wohnraum aufgenommen wurden, den sie selbst nutzt, wird allerdings wieder ein geldwerter Vorteil hinzugerechnet.

Ist ein wenig kompliziert, Tatsache ist aber, daß dein Vater Unterhaltsanspruch hat.



Gruß

K.


 Unterhalt bei Minderjährigen! von r3aLm
Ja, hatte auch schon unterhalt bekommen, aber als meine schwester "das lager gewechselt" hatte,vor ca 3Jahren, sprich zur mutter gezogen war, hebte sich der unterhalt gegenseitig auf, aber jetzt is meine schwester "alleinversorgend" d.h. sie hat schon ca. 1Jahr alleine gewohnt, wohnt aber jetz wieder bei der mama, is aber in der ausbildung und hatt knapp 900€ für sich im monat!



und da ich selber merke das es so bei meinem vater vorne und hinten nicht passt mit dem geld, denke ich mir, das meine mutter ihren pflichten nachkommen sollte, sie kümmert sich ja sonst nicht um mich!


 Unterhalt bei Minderjährigen! von karoli
ein nettes Hallo,



es gibt auch die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt zu beantragen. Ich habe das jetzt auch gemacht, da von der Kindesmutter kein Euro Unterhalt gezahlt wird, bei mir die finanzielle Decke langsam aber auch sehr eng wird. Kümmert euch doch darum falls deine Mutter nicht bereit ist für dich Unterhalt zu zahlen.



Sonnige Grüße



Oliver


 Unterhalt bei Minderjährigen! von r3aLm
Hey! Den unterhaltsvorschuss habe ich nur bekommen,bis ich 12 war, ab da hörte diese leistung vom staat auf!


 Unterhalt bei Minderjährigen! von Moehrenmolch
Eben.



Es ist ja auch keine Leistung, sondern eine (vom Staat übernommene) Vorausleistung (steuerfinanziert).

Gelder, die der Staat sich wiederholt, wenn es geht, und zwar vom Unterhaltspflichtigen.



Du hast Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Eltern.

Derjenige, bei dem Du wohnst, leistet diesen Unterhalt normalerweise durch Wohnung, Essen, Kleidung, Taschengeld usw.



Wenn zwei Kinder da sind und eins bei der Mutter, eins beim Vater wohnt, hebt sich das natürlich gegeneinander auf.

Wenn Deine Schwester volljährig ist, entfällt das (sie hat keinen Anspruch auf Unterhalt), lebt aber wieder auf, wenn sie

in Ausbildung ist.



Alles klar? ;D

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt bei Minderjährigen! von r3aLm
hallo! Sie ist in der Ausbildung und FInanziell selbstständig, hat auch vorher ca 1 Jahr alleine Gewohnt, wohnt aber jetzt aus Kostengründen wieder bei der Mutter! Wird aber nicht von der Mutter finaziert!


 Unterhalt bei Minderjährigen! von Moehrenmolch
Dann hast Du Anspruch auf Unterhalt gegenüber Deiner Mutter, solange Du noch nicht volljährig bist.



Das hängt vom Einkommen ab.



Du kennst die Düsseldorfer Tabelle?



http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/servi ... ss-tab.pdf



Deine Mutter muß also mindestens(!) 291 Euro monatlich an Unterhalt bezahlen, wenn Du bei Deinem Vater lebst.

Verdient sie mir, zahlt sie mehr.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Unterhalt  Unterhalt
 Hilfe neben dem Unterhalt ?  Unterhalt
 Nachehelicher Unterhalt  Unterhalt
 Heirat im Alter - Ehevertrag - Ausschluss Unterhalt  Unterhalt
 Kein Unterhalt für volljähriges Kind vom Vater  Tips
Impressum

transporterforum  aussenborderteile