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 Unterhaltsanspruch wegen Krankheit von bäärchen
Hallo,



ich habe heute die Scheidung eingereicht (seit 5 Jahren verheiratet, seit 1 Jahr getrennt lebend, keine Kinder).

Meine Frau hatte mich wiederholt betrogen und ist vor ca. 1 Jahr ausgezogen.



Sie hat während der Ehe so gut wie nie gearbeitet (nichts war nach ihren Vorstellungen). Das Gehalt der wenigen -nur kurzzeitigen- Jobs hat sie nicht zum gemeinsamen Lebensunterhalt beigesteuert.

Nach 2 Bandscheibenvorfällen, wurde ihr Berufsunfähigkeit in ihrem erlernten Beruf bestätigt (LVA), sie begonnene Umschulung hat sie nach der Hälfte abgebrochen (wegen (angeblicher) psychischer Probleme) ... eine thearpeutische Behandlung hat sie nicht wahrgenommen.

Seitdem arbeitet sie nicht ... tut aber auch nichts, um ihre Leiden zu mindern ... lehnt jede Behandlung ab, weil es ja alles angeblich "nichts bringe" ...

ich zahle ihr Trennungsunterhalt, von dem sie aber ihren Lebensunterhalt alleine nicht bezahlen kann, d.h. sie bekommt noch irgendwoher Geld hinzu ... (Schwarzarbeit/Eltern??? - ich weiß es nicht) ....

es ist offensichtlich, daß sie nicht arbeiten WILL!!!!



Sie wird auf jeden Fall versuchen, nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit zu beanspruchen?

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir Tipps geben????

Meiner Meinung nach ist sie verpflichtet eine Umschulung zu machen! Oder kann sie alles verweigern und ich muß bis ans Lebensende zahlen??



Herzlichen Dank für eure Hinweise :-)


 Unterhaltsanspruch wegen Krankheit von karamia
Hallo Bäärchen,

um den nachehelichen Unterhalt/Geschiedenenunterhalt wirst du wohl nicht herumkommen. Der wird allerdings ziemlich sicher befristet ausfallen, da ihr nicht so lange verheiratet wart.

Das tut mir leid für dich, wobei die Darstellung der Geschichte aus Sicht deiner Frau wahrscheinlich völlig anders aussieht und die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen liegt...

In eurem Fall wird es auf den Richter ankommen und welcher Seite er mehr Gehör/Glauben/Verständnis schenkt.

Wahrscheinlich wirst du zahlen müssen, bis deine Noch-Frau die abgebrochene oder eine neue Umschulung abgeschlossen hat. Dafür wird wohl eine Frist gesetzt werden, da ja nach der Scheidung eine Erwerbsobliegenheit besteht, von der nur in begründeten Fällen eine Ausnahme gemacht wird (Kinder, Krankheit, Berufsunfähigkeit, zu alt, nicht vermittelbar, nicht zumutbar...).

Generell ist es heute die Ausnahme, daß der Ex-Mann lebenslang unterhaltspflichtig bleibt, das kommt nur noch bei sehr lang bestehender Ehe und entsprechendem Alter des unterhaltsberechtigten Partners vor.



Gruß

K.


 Unterhaltsanspruch wegen Krankheit von bäärchen
Herzlichen Dank für deine Rückmeldung :) ...


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