Hallo Maroni,
bleib mal locker.
Dirk hat im Prinzip recht, und Dein Fund im Internet (hast Du die Quelle?) stimmt auch.
Das schließt sich doch gar nicht aus.
Doch mal generell vorweg, was diesen tollen "Vater" angeht:
wenn er keinen Unterhalt bezahlt, dann verklage ihn auf Unterhalt.
Du kannst das aber niemals "verrechnen" gegenüber seinem Umgangsrecht.
Das sind zwei völlig getrennte Rechtsgüter:
a) Unterhaltsforderung der Kinder
b) Umgangsrecht von Kindern und Vater (es ist beider Seiten Recht!)
Übrigens: mich irritiert das immer wieder, daß Alleinerziehende es solange hinnehmen, daß der andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt. Eine solche Klage ist doch nun wirklich nicht schwer. Geht ohne Anwalt. Du kannst aber Unterhalt nicht rückwirkend einfordern; denk dran:
es ist das Geld Deiner Kinder, ihr Vater betrügt sie um diesen Unterhalt.
Es wäre also gut, wenn Du einen Brief aus der Zeit Eurer Trennung oder aus der Zeit der Geburt der Kinder hättest, oder eine e-Mail, in der Du den Unterhalt gefordert hast, z.B.
"ich erwarte, daß Du unverzüglich den Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zahlst" oder ähnliches. Den hast Du ihm damals geschickt. Hast Du nicht? Aber sicher, sieh doch nochmal genau nach. Auf jeden Fall hast Du das damals geschrieben.
(Du bist einem Betrüger gegenüber nicht zu besonderen moralischen Maßstäben verpflichtet, wenn Du verstehst, worauf ich hinauswill...)
Ich empfehle Dir, die Zügel in die Hand zu nehmen.
Es ist generell ein Unding, daß der Vater mit einem Kind einen Termin vereinbart,
Du bist seine Ansprechpartnerin.
Das muß er lernen. Unbedingt, und zwar so früh wie möglich.
Aus dem Stand drei Wochen ins Ausland bei 3 bzw. 5 Jahre alten Kindern?
Nein, definitiv: Nein!
Meine ganz persönliche Vorgehensweise wäre nun die:
1. Ihm mitteilen, daß Du den rückständigen Unterhalt einklagen wirst.
2. Die Unterhaltsklage einreichen (hier im Forum bekommst Du Hilfe, wenn Du nicht weißt, wie das geht).
3. Ihm mitteilen, daß Besuchsvereinbarungen AUSSCHLIESSLICH mit Dir zu treffen sind
4. Ihm mitteilen, daß Du in Ausübung des alleinigen Sorgerechts derzeit generell darauf bestehst, daß
a) der Umgang nur in Deiner Gegenwart bzw. stundenweise stattfindet
b) daß es in diesem Alter keine Übernachtungen mit den Kindern geben wird
c) daß es keine Auslandsaufenthalte gibt (um welches Ausland geht es eigentlich?)
Wenn ihm das nicht paßt, kann er doch sein Umgangsrecht einklagen.
Was den Auslandsaufenthalt angeht, wird er dabei allerdings auf die Nase fallen.
Wichtig ist aber, daß Du ihm positiv und konstruktiv eine Umgangsregelung anbietest.
Allerdings zu Deinen Bedingungen.
Wie gesagt: nimm die Zügel in die Hand.
