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 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von PoWeR
Hallo,

ich war 10 Jahre verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren. Die letzten 4 Jahre meiner Ehe war nur Streit, ich habe immer für des Wohl meiner Familie gesorgt und war immer in den Augen meiner Frau der Idiot und der Depp. Sie selber hatte es nicht nötig in der Ehe zu arbeiten, ich was in der IT Branche selbstständig. Als hier die Geschäfte nicht mehr so gut gingen musste ich wieder eine Arbeit als angestellter aufnehmen und das Geld reicht so zum leben, Luxus ist nicht mehr drin. Seitdem ging es auch auch in der Beziehung nicht mehr. Vor 3 Jahren hatte ich mit meiner Beziehung abgeschlossen und blieb nur noch wegen den Kindern bei meiner Frau. Im August hatte ich mich endgültig von ihr getrennt. Jetzt will sie dass ich die Kinder nie mehr sehe und verlangt Unterhalt. Ich möchte eine ei geregektes Umgangsrecht. Dazu kommt noch dass ich privat und im Beruf Terror von meiner Ex stand halten muss. Sie ist Stalkerin und kann es nicht akzeptieren dass ich sie verlassen habe. Sie zieht die Kinder in alle Konflikte mit ein und hetzt diese gegen mich auf.

Kann mir hierzu jemand Tips geben?


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Dirk
Hallo,



- Unterhalt für leibliche Kinder ist immer zu zahlen, egal ob Umgang oder nicht



- sollten keine massiven Gründe vorliegen (und die müssen schon sehr massiv sein) steht Dir auf jeden Fall ein Umgangsrecht zu



- der wichtigste Tip: laß keine weitere Zeit verstreichen und geh sofort zu einem Anwalt, am besten zu einem Fachanwalt für Familienrecht, nichts ist falscher als abzuwarten, in dieser Zeit werden die meisten Fehler begangen.........



Grüße

Dirk

_________________
Grüße

Dirk


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Pfuschi
Hallo Dirk,

ich habe in meiner Zeit als Vater von 13, 9 und 6 Jahre alten Kindern einige Fehler gemacht, die meine Nochfrau nun nach fast 11 Jahren Ehe dazu veranlaßt, an meiner Zuverläßigkeit zu zweifeln und währt mir (frecherweise, weil kein Urteil bis jetzt vorliegt) ein eingeschränktes Umgangsrecht .

lange Rede nun auf`m Punkt:

Wie defieniert man"massiven Gründe"

nenn mal nen paar Bsp.

CU


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Dirk
Hallo Pfuschi,



Deine (Ex)Frau kann überhauptnichts "veranlassen", Einschränkungen können nur von einem Richter kommen. Und auch ein Richter wird den Umgang nur dann einschränken, wenn eine unmittelbare Gefährdung des Kindeswohles zu befürchten ist.



Beispiele:



- bereits sexueller Mißbrauch der Kinder erfolgt

- starke psych. Probleme (z.B. Selbstmorddrohungen)

- wiederkehrende und massive Gewalt gegen die Kinder



aber selbst in solch krassen Fällen findet zumeist trotzdem Umgang statt, in dem z.B. ein begleiteter Umgang angeordnet wird.

_________________
Grüße

Dirk


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von karamia
was sagen denn die Kinder dazu?

Zumindest der/die 13jährige hat da schon Mitbestimmungsrecht, und sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werden der/die 9- und 6jährige dazu angehört werden.

K.


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von ratlose
Das gleiche Problem habe ich auch! Nur bei uns ist es umgekehrt!

Ich werde von ihm beleidigt,....! Es läuft ein Gewaltschutzverfahren, wo wir in der nächsten Woche einen Gerichtstermin haben.Drückt mir mal die Daumen! Ich konnte eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirken, gegen die er aber schon mehrmals verstoßen hat! Die Kinder (18, 13) leben bei ihm! Ich habe seit Monaten, trotz gerichtlicher Umgangsregelung, keinen Kontakt zu den Kindern!Das Schlimmste ist, dass der Richter dagegen nichts unternimmt!

Ich werde jetzt einen Strafantrag wegen Kindesentzug stellen! Mal sehen, was der schlafende Richter dann macht!


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Moehrenmolch
Gar nichts.

Es ist dem Richter egal, ob Du einen Strafantrag gegen den Kindesvater stellst.



Ist eine andere Rechtsmaterie.

Beantrage lieber ein Bußgeld, wenn er gegen Urteile verstößt.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von ratlose
Auch das hab ich schon getan, vor über 3 Monaten, aber bisher ohne Resonanz! Das FG reagiert überhaupt nicht! Aber abwarten, was die Zeit bringt! Die Frage ist nur wie lange man da warten muss!

Deswegen bin ich der Meinung, die Staatsanwaltschaft auch einschalten zu müssen. Der Beschluss besteht ja seit März, aber es passiert nichts. Irgendjemand muss doch mal was unternehmen.


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von ratlose
Die neuste Meldung vom untätigen Richter:

Ich habe bereits 4 Anträge auf Verhängung eines Zwangsgeldes gegen meinen Ex gestellt! Den 1. im Juni 06! Nach nun 7 Monaten hat der Richter geschrieben, dass die Anträge unzulässig sind, weil ein Zwangsgeld erst angedroht werden muss!!!! Als ob das meine Aufgabe wäre. Ich habe trotz richterlichen Beschlusses meine Tochter in 11 Monaten nur für insgesamt 4 Std. sehen können!!!! Auch die gemeinsamen Kontakte beim Gutachter hat mein Ex abgebrochen!!!Der Richter hat stattdessen nen Termin für Anfang März gelegt und ist der Meinung vorher keine Entscheidung treffen zu müssen. Also, werd ich sie im Febr. wieder nicht sehen! Ich gehe jetzt an die Öffentlichkeit, da all die Schreiben meiner Anwältin und das für mich sehr positive Gutachten nichts nützen! Der Richter steht kurz vor der Rente und meint sich auf Kosten meiner Tochter ausruhen zu können!!!


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Beti
.....verklage doch den Richter wegen Untätigkeit, müsste kostenlos über das Sozialgericht möglich sein und alle anderen, die in dem Fall mit drinhängen wie JA und so auch....



...was mich nur ein bissl wundert, die Kinder sind doch nimmer so klein, wenn sie dich sehen wollen kann der Mann doch gar nichts dagegen machen....


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Martina
Hallo Beti,



Zitat:
...was mich nur ein bissl wundert, die Kinder sind doch nimmer so klein, wenn sie dich sehen wollen kann der Mann doch gar nichts dagegen machen....




ich denke, du darfst hier nicht vom Normalfall ausgehen, ich kann mir gut vorstellen, auf welche Art und Weise die Kinder manipuliert werden.

Mein EX hat meinen Kindern, als sie ihn noch regelmäßig besucht haben eine regelrechte Gehirnwäsche verpasst. Die kamen am Sonntag abend zurück und waren mir und meinem Mann gegenüber total abweisen und agressiv. Erst als ich angefangen habe mich zu weigern die Kinder da hinzuschicken wurde es besser.

Heute findet nur noch betreuter Umgang statt und der hoffentlich nur noch 2 mal, denn die Kinder haben zwischenzeitlich gemerkt, was ihr Erzeuger für ein Mensch ist.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von Maroni
Hallo Martina,



da Du Dich (leider) mit betreutem Umgang auszukennen scheinst: Dieser betreute Umgang wird kostenlos vom JA übernommen, korrekt? Wenn sich die (Erzeuger-)Eltern nun darauf einigen, diese Betreuung von einer anderen, privaten Einrichtung übernehmen zu lassen (hoffentlich kompetenter ...) und die einen entsprechenden Stundenbetrag nehmen, wer hat diese Kosten dann zu übernehmen? Werden die zwischen den Eltern aufgeteilt? Oder sind auch das dann "durch den Umgang entstehende Kosten, die vom Umgangsberechtigten zu tragen" sind?



Danke schon mal im Voraus,

Maroni


 Unterhalt trotz vorenthalt der Kinder ??? von hörnchen
Hallo Maroni,



da kommt auf den Einzelfall an. Das Gericht kann da einiges anordnen.



Es gibt auch große Unterschiede ob es begleiteter Umgang/Anbahnung/Übergabe.... ist oder tatsächlich betreuter Umgang. Das Jugendamt muß m.E. nach angeordneten Umgang finanzieren.



Am besten ist es immer sich die Beratungsstellen anzuschaun, nach der Fachkompetenz zu fragen und zu sehen wo man sich gut beraten und aufgehoben fühlt. Dann würde ich beantragen dass das Kind in der ihm bereits vertrauten Beratungsstelle betreut wird. Das Angebot ist je nach Ort sooooo unterschiedlich dass man kaum was allgemeines sagen kann.



Es gibt auch Stellen, da sind ehrenamtliche Laien tätig... Wenn Du einen Fachanwalt für Familienrecht hast erkundige dich dort ob dieser bereits Erfahrungen mit einer Beratungsstelle hat!



hörnchen


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