Hallo ich habe eine Freundin (20) und die hat eine kleine Tochter (2) ich bin ihr neuer freund (18) das kind ist nicht von mir.
Also ich frage im namen meiner freundin was sie tun kann um das umgangs recht zu den leiblichen vater zu entziehen.
es ist eine etwas längere geschichte aber ich möchte sie mal grade preisgeben

da es mir auch in den fingern juckt!
also der vater ist 27 arbeitslos und zahlt dementsprechend keinen unterhalt die ganzen kosten erziehung etc bleiben an der mutter oder ebend an mir hängen.heute bekamen wir einen anruf von meiner freundins betreuerin die uns erzählte das 2 kinder seiner neuen freundin behauptet hättet er hätte sie sexuell missbraucht die aussagen allerdings sind nicht wirklich glaubwürdig da die kinder gesagt hatten das unsere kleine auch anwesend war!was aber unmöglich ist denn er bekommt sie nicht alleine mitgegeben!diebeiden kinder sind wohl jetzt in einer pflegefamilie.es ist nicht das erste mal das solche vorwürfe gegen ihn erhoben wurde die tochter seiner letzten freundin erstattete auch anzeige gegen ihn!jedoch ohne erfolg!er hat meine freundin auch zu einen früheren zeitpunkt wo ich noch nicht in ihr leben getreten war geschlagen sie ist sozusagen in ohnmacht gefallen war dementsprechend bewusstlos sie weiß nicht was in der zeit vorviel vorher allerdings gab sie die kleine ihn für ein wochenende die kleine kam zurück zu ihr und ihren damaligen freund und war total verändert sie weinte beim wickeln ließ sich von niemanden berühren (und die kleine ist eigentlich quitsch lebendig und froh relativ weit entwickelt für ihr alter)auch bei ihrer mutter die die kleine jedes 2te wochenende hat war dies nicht anders sie ließ keine berührungen zu etc.nachdem wir heute von den anschuldigungen erfuhren dachte sich meine freundin frag doch mal die kleine und ihr müsst dazu wissen die kleine sagt nie ja immer nur nein das wort ja gebraucht sie nicht und heute zum ersten mal sagte sie ja auf die frage "hat pappa dir wehgetan" und sie zeigte auch sofort wo ... könnts euch ja denken
unsere betreuern beteuerte allerdings das das umgangsrecht des vaters weiter einzuhalten ist sei es bei offener tür etc was ich aber wirklich nicht tolleriren möchte es gab schon vorwürfe gegen ihn trotzdem sagte das jugendamt immer er hat ein recht bla bla (sorgen die sich eigentlich um das wohl der kinder?in diesen fall wohl nicht) es ist ja immer so das das umgangsrecht nur einzustellen ist wenn für das kind eine gefahr besteht naja aber jeder kennt die sorgen der mütter und ich als "stiefvater" sorge mich auch um das wohl der kleinen und will nichtmehr das sie kontakt zu ihren leiblichen vater hat!einfach weil ich angst habe er könnte ihr was antun wenn die zimmertür zu ist!gibt es irgendeine möglichkeit das umgangsrecht einzustellen bis sich die vorwürfe bewahrheitet haben oder ebend nicht? oder es gar ganz einzustellden? ich bitte um antwort und bedanke mich schonmal jetzt.