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 Anhörung der Kinder von stern77
Hallo,



auch wenn diese Frage vielleicht in ähnlicher Form von anderen gestellt wurde,hoffe ich auf ein paar Antworten.

Ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt und heute erfahren,dass in diesem Monat die mündliche Verhandlung ist,in der meine Kinder (6 u. 7) angehört werden.Vom Jugendamt.

Meine Anwältin ist die Woche noch im Urlaub,so kann ich sie leider nicht fragen. :nein:

Ich möchte wissen,was dort gefragt wird.Es geht ja nicht ums Umgangsrecht.Was haben die Kinder mit der Entscheidung zu tun,ob ich mich in Zukunft allein um sie sorgen darf oder gemeinsam?Letzteres findet seit 4 Jahren nicht statt,da kein Bedarf beim Kindesvater.



Abgesehen davon,find ich eine Anhörung in diesem Alter daneben. :< Sie verstehen doch nicht wirklich,warum man ihnen all die Fragen stellt.



Danke für Eure Antworten


 Anhörung der Kinder von Träume
@ Stern77



Ich habe auch das alleinige sorgerecht (mein EX-Mann wollte zwar das Gemeinsame). Da wir uns aber einig waren mit Scheidungskonvention wurdern unsere Kinder nicht anghört, da es auch hiess sie seien zu jung. Bei der Scheidung waren sie 6 und 8 Jahre alt.



Kann dir leider nicht helfen, um was für fragen es sich handelt.



Hoffe aber doch das es gur geht.


 Anhörung der Kinder von Dirk
Hallo stern77,



Du hast Recht, beim Umgangsrecht wäre es sinnvoll, beim Sorgerecht ist es unverständlich - aber (wie Du schreibst) wird ja auch nicht vom Gericht, sondern vor dem Jugendamt befragt. Auf Grund dieser Tatsache halte ich es für Unwissenheit und Aktionismus eines JA-Mitarbeiters.

Man könnte es aber auch ganz schlicht als Unfug bezeichnen.

_________________
Grüße

Dirk


 Anhörung der Kinder von stern77
Und so läuft eine Anhörung ab...

die Kids kommen in ein Spielzimmer,wo dann eine vom JA und die Richterin/der Richter hinzu kommt und sich mit hinzusetzen.Je nach dem was sie grade machen,malen oder spielen sie mit.Dann wird unverfänglich ein Gespräch angefangen...habe gehört ihr geht nun in die Schule...wie gefällts euch da...habt ihr Freunde gefunden etc.Es werden keine direkte Fragen gestellt,wie "vermisst ihr Euren Vater,wollt ihr ihn wieder sehen...",auch wenn die Kids in der Regel wissen,warum sie dort sind.Man wird durch die Blume fragen...wer gehört denn zu Eurer Familie...wenn eine Fee kommen würde und ihr könntet Euch was wünschen,was wäre das...etc.Wenn sie erzählen ist gut,wenn sie nichts sagen wollen,ist es auch ok.

Hinterher wird dann im Gerichtssaal berichtet,was sie so erzählt haben...


 Anhörung der Kinder von Trixy
Hi



bei mir war es so.... ich bekam einen termin vom Jugenadamt, mußte dahin gehen, sie sprach mit mir 1,5 Std. Daurfhin erfolgte ein neueer Termin für die Kids, Alter: 15 und 6. Beide wurden einzeln befragt, jeweils 15 Minuten.... daraufhin wird ein bericht geschrieben.... na super... und wenn das Gericht diesem Schreiben meint, es reucht, werden die Kids nicht mehr angehört....

Nochmann bekam auch eine Einladung, was damit ist, weiß ich nicht....



LG


 Anhörung der Kinder von Moehrenmolch
Das FGG (z.B. in §49a) sieht nun einmal die Anhörung der Kinder vor.



http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3 ... htsbarkeit





Aber, was kaum einer weiß:

das Gericht kann keine Zwangsmittel anwenden oder Geldbußen verhängen, wenn

der sorgeberechtigte Elternteil der Aufforderung, die Kinder zum Termin ins Gericht

zu bringen, nicht nachkommt.



Das Problem: das Gericht MUSS vor einer Entscheidung die Kinder anhören.

Es DARF aber KEINE Zwangsmaßnahmen dazu anwenden.

Das Jugendamt DARF nur dann aktiv werden, wenn es eine Gefährdung des Kindeswohls nachweisen kann.

Dazu braucht es einen Beschluß des Amtsgerichts.



Gut zu wissen, oder?

Ich finde, das ist eine wunderschöne Gesetzeslücke.



:D Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Anhörung der Kinder von Moehrenmolch
stern77 hat geschrieben:
Hallo,



auch wenn diese Frage vielleicht in ähnlicher Form von anderen gestellt wurde,hoffe ich auf ein paar Antworten.

Ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt und heute erfahren,dass in diesem Monat die mündliche Verhandlung ist,in der meine Kinder (6 u. 7) angehört werden.Vom Jugendamt.

Meine Anwältin ist die Woche noch im Urlaub,so kann ich sie leider nicht fragen. :nein:

Ich möchte wissen,was dort gefragt wird.Es geht ja nicht ums Umgangsrecht.Was haben die Kinder mit der Entscheidung zu tun,ob ich mich in Zukunft allein um sie sorgen darf oder gemeinsam?Letzteres findet seit 4 Jahren nicht statt,da kein Bedarf beim Kindesvater.



Abgesehen davon,find ich eine Anhörung in diesem Alter daneben. :< Sie verstehen doch nicht wirklich,warum man ihnen all die Fragen stellt.



Danke für Eure Antworten




Hierzu ein interessantes Orteil einer zweiten Instanz



OLG_Frankfurt hat geschrieben:
OLG Ffm vom 14.06.2000 (Az. 6 UF 66/00)

Stichworte: Kindesanhörung, Verfahrensfehler, Amtsermittlung

Normenkette: ZPO 621a Abs. 1, FGG 12, 50b

Orientierungssatz: Dadurch, dass das Amtsgericht das Sorgerecht für die beiden Kinder geregelt hat, ohne die nach § 50b Abs. 1 ZPO vorgeschriebene persönliche Anhörung der zum Entscheidungszeitpunkt 13 Jahre bzw. 10 Jahre alten Kinder vorzunehmen, hat es die sich aus § 621a Abs. 1 ZPO i.V.m. § 12 FGG ergebende Verpflichtung zur umfassenden Sachaufklärung verletzt.



Text:



6 UF 66/00

52 F 854/98

AG Darmstadt

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN



BESCHLUSS




In der Familiensache



hat der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt am 14.06.2000 beschlossen:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Ausspruch zum Sorgerecht des am 24.02.2000 verkündeten Scheidungsverbundurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt aufgehoben. Die Sache wird insoweit an das Amtsgericht - Familiengericht - Darmstadt, das die Auffassung des Senats zu beachten und auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat, zu weiteren Ermittlungen und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 1.500,00 DM (§ 12 Abs. 2 GKG).

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwältin X., Darmstadt, beigeordnet.



G r ü n d e



Das Amtsgericht hat durch Verbundurteil vom 24.02.2000 die am 22.06.1984 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und angeordnet, dass die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder der Parteien R., geb. am 07.09.1986 und F., geb. am 03.05.1989 bei beiden Eltern verbleibt. Zugleich hat das Amtsgericht den auf Erhalt des alleinigen Sorgerechts für beide Kinder gerichteten Antrag der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Von der persönlichen Anhörung der Kinder hat das Amtsgericht ausdrücklich abgesehen.



Gegen den sorgerechtlichen Ausspruch dieses Urteils richtet sich die Beschwerde der Antragsgegnerin, mit der sie weiterhin das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder erstrebt.



Der Antragsteller und das beteiligte Jugendamt hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie haben sich nicht geäußert.



Die Beschwerde ist als befristetes Rechtsmittel gemäß § 629a Abs. 2 i.V.m. § 621e Abs. 1 und 3 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. In der Sache führt sie zur Aufhebung des sorgerechtlichen Teils des angefochtenen Verbundurteils und zur Zurückverweisung dieser Folgesache an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung. Dabei ist das Amtsgericht an die nachfolgend dargelegte Rechtsauffassung des Senats gebunden.



Dadurch, dass das Amtsgericht das Sorgerecht für die beiden Kinder geregelt hat, ohne die nach § 50b Abs. 1 ZPO vorgeschriebene persönliche Anhörung der zum Entscheidungszeitpunkt 13 Jahre bzw. 10 Jahre alten Kinder vorzunehmen, hat es die sich aus § 621a Abs. 1 ZPO i.V.m. § 12 FGG ergebende Verpflichtung zur umfassenden Sachaufklärung verletzt.



Nach § 50b Abs. 1 FGG hat das Familiengericht in einem Verfahren, das die Personensorge oder Vermögenssorge betrifft, das Kind persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, dass sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft. Nur aus schwerwiegenden Gründen darf das Gericht von der Anhörung absehen (Abs. 3 Satz 1).



Dieser Ausnahmetatbestand ist vorliegend offensichtlich nicht gegeben. Gerade weil nach den Gründen des angefochtenen Urteils davon ausgegangen werden muss, dass die Eltern "vollkommen uneinig sind" und "es immer wieder zu Mißverständnissen" zwischen ihnen kommt, dass sie also "ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren", ist es unerläßlich, die in der vorgeschriebenen Kindesanhörung liegende Erkenntnisquelle voll auszuschöpfen. Das gilt insbesondere im Lichte der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.1999 - XII ZB 3/99, veröffentlicht in FamRZ 99, 1646; MDR 00, 31 mit Anmerkung von Oelkers; FF 1999, 184). Danach kommt nämlich in Fällen, in denen wegen Uneinigkeit der Eltern die gemeinschaftliche elterliche Sorge praktisch nicht "funktioniert" die Alleinsorge eines Elternteils in Betracht. Es kann vorliegend nicht ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis der nunmehr nachzuholenden Anhörung der Kinder die zu fällende Sorgerechtsentscheidung in die eine oder andere Richtung beeinflusst.



Die Anhörung der beiden Kinder ist daher als unverzichtbare Grundlage einer sachgerechten Entscheidung anzusehen. Ihr Unterlassen stellt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (z.B. Beschluss vom 08.01.1997 - 6 UF 262/96, nicht veröffentlicht), einen schweren Verfahrensmangel dar, der die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht rechtfertigt.



Dr. Weychardt Schmidt Dr. Bauermann




http://www.hefam.de/urteile/6UF6600.html




So kann's gehen.

Daher sind die Gerichte so scharf auf die Anhörung der Kinder.



;) Fred ( = der Opa Möhrenmolch)

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 Anhörung der Kinder von Trixy
Hi



also bei meinen Kids war es so.... bei dem kleinen, 6, fing sie wohl so an und fragte was er denn so gerne macht und dann stellte sie ein paar Fragen... er erzählte mir, das er die Frau erzählt hat, das ich streit hatte mit seinem brunder und wir laut waren... oh je dachte ich da... aber einerseits... ist es ja normal das mal gestritten wird.... und sie fragte nach dem Vater.... dazu wollte er nichts sagen.

Mein großer, 15, da fragte sie dierekt, wie er sich denn fühlt, was er sich denn so wünscht usw. da sich der Vater sehr wenig meldet..... und das war es dann.....

Ich habe ja kein problem damit, das sie die Kids fragen.... aber sich ein urteil zu erlauben.... nach ca 15min... finde ich wahnsinn,.... da dachte ich mir, klar das da mal Fehlentscheidungen auftreten.....

Bin gepannt was jetzt passiert.....



Drückt mir auch mal die Daumen.... das ich das alleinige bekomme, und wenn es nur das gesundheitliche ist. Dir drücke ich auch die Daumen Moehrenmolch



LG

Trix


 Anhörung der Kinder von Moehrenmolch
Trixy hat geschrieben:
Dir drücke ich auch die Daumen Moehrenmolch



LG

Trix


Brauchst Du nicht. - Habe alle diese Themen hinter mir und das alleinige Sorgerecht...



;D



Trotzdem: danke... :cool:

_________________
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