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Hallo Sandra,
Das klingt natürlich nicht gut, aber ein betreuter Umgang ist leider immer möglich, ich habe derzeit ein ähnliches Problem, mein EX hat meine Tochter aber gottseidank nicht missbraucht, zumindest nicht körperlich. Er bekam 2 Versuche für einen betreuten Umgang zugesprochen. Der erste soll morgen sein. Der Richter sprach uns allerdings das Recht zu, sofort wieder zu gehen, wenn meine Tochter (5 Jahre) bei der Erziehungsberatung, bei der dieser betreute Umgang stattfinden soll, sagt, das sie ihren Vater nicht sehen will. Sie wird dann zwar noch gefragt werden, warum sie ihn nicht sehen will, allerdings hat sie eine solche Angst vor ihrem Erzeuger, das sie nur unter Tränen dazu zu bewegen sein wird, überhaupt da rein zu gehen.
Dein Sohn wird sicher vom Richter befragt werden und die machen das wirklich ganz toll. Zumindest war es bei uns so.
Mein Sohn (12) wurde auch befragt, ebenso wie meine Tochter. Beide haben klar gesagt, das sie nie wieder zum Vater wollen. Die Meinung meines Sohnes wurde vom Richter auch voll respektiert und meinem EX wurde das Umgangsrecht mit meinem Sohn abgesprochen. Bei meiner Tochter war sich der Richter nicht so ganz sicher, ob sie nicht doch nur ihrem Bruder nachgeredet hat und somit wollte der Richter den betreuten Umgang zumindest mal versuchen. Wenn es beim zweiten Mal nicht klappt, wird ihm der Umgang auch mit ihr abgesprochen.
Es ist schlimm was deinem kleinen Sohn passiert ist, aber eben leider notwendig, das der Richter sich davon überzeugen kann, das dein Sohn Angst vor seinem Vater hat. Dann wird er sicher zu euren Gunsten entscheiden und dem Kleinen den Umgang mit dem Vater erst mal ersparen.
Ich wünsche dir ganz viel Glück und alles Liebe für deinen kleinen Mann.
Hoffentlich ist er irgendwann in der Lage das erlebte zu verarbeiten.
_________________ liebe Grüße
Martina
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