Davis hat geschrieben:
Hay!
Habe ein riesiges Problem...nach vielem Nicht-Erscheinen des KV zu den gerichtl.vereinbarten Umgängen, schneit mir nun ein Antrag vom Jugenamt ins Haus, sie wollen eine Umgangspflegschaft beantragen. Falle wohl momentan total vom Glauben ab. Der KV erscheint nicht und nun soll ich auch noch wohlmöglich in meiner Sorge beeinträchtigt werden?
Wer kann mir helfen oder hat schon ähnliches erlebt und mag mir berichten?
Eine Umgangspflegschaft "beeinträchtigt" nicht die Rechte der Kindesmutter; man könnte übrigens auch als KM einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung stellen.
Locker bleiben, es ist doch gar nichts passiert. - Vermutlich will das Gericht und/oder das Jugendamt einfach sichergehen, daß nicht Sabotage der KM hinter der "Umgangsverweigerung" des KV steckt. - Wichtig: alles dokumentieren, für Zeugen sorgen!
Ich empfehle, diesen Text mal zu überfliegen:
http://www.v-a-k.de/index.php?id=5912
Auszug hieraus:
"(...)
Die Bestellung des Umgangspflegers
schränkt die elterliche Sorge insoweit ein, als dem Umgangspfleger die Aufgabe übertragen worden ist, die Umgangskontakte mit den Eltern zu besprechen und ihnen Vorgaben zu Ort, Zeit und Rahmen zu machen. Gegebenenfalls kann der Umgangspfleger zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Zwangsmaßnahmen anordnen. Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zum Begleiteten Umgang, bei dem die elterliche Sorge nicht eingeschränkt ist.
(...)
Der Umgangspfleger wird neben seiner Anordnungsbefugnis bezüglich der Umgangskontakte des Kindes auch vermittelnd tätig sein, um eine Konfliktberuhigung zwischen den Eltern zu unterstützen. (...)"