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 Auto verkauft von Migger
Hallo zusammen,



meine Ex hat nach der Scheidung das gemeinsame Auto, das ich bezahlt habe und ihr nur überlassen (während der Ehe) habe, weil sie es eher benötigte (Sohn 9 Jahre) als ich.

Nach der Scheidung hat sie es verkauft und behauptet es war Schrott.

Ich vermute, dass sie den Zahlungsverkehr über die Konten des gemeinsamen Kindes abgewickelt hat, damit sie eine reine Weste hat.

Nun meine Frage:

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, ist meine Ex verpflichtet mir Auskunft über Sparbuch und Konto des gemeinsamen Sohnes zu erteilen?

Und darf sie falls eine höhere Summe davon abgegangen ist, dies ohne mein Einverständnis tun ?



Vielen Dank für eure Hilfe


 Auto verkauft von Martina
Hallo Migger,



das kommt darauf an, wie dieses Konto lautet.

Erscheint dein Name da irgendwo, oder läuft das Konto auf den Namen des Kindes und deine EX ist als Vormund eingetragen????



Ich hatte so einen ähnlichen Fall, nur umgekehrt.

Mein EX und ich hatten ein gemeinsames Konto, zwischen den Namen stand das kleine Wörtchen oder.

Kurz vor der Trennung hat mein EX die Sparbücher der Kinder einfach alleine aufgelöst und sich über 6000.-- unter den Nagel gerissen. Er hat das Geld in seine Firma integriert, in dem er Anteile erwarb. Ich wusste davon allerdings nichts und fiel aus allen Wolken, als ich plötzlich feststellen musste, das die Ersparnisse der Kinder weg waren.

Er war dazu allerding durchaus berechtigt, da er mir ein Jahr vor der Trennung weißgemacht hat, das wir das gemeinsame Konto von und in oder ändern lassen müssten, da ich sonst niemals alleine an unser Geld käme, wenn ihm mal was passieren sollte.

Das hat er mir so glaubhaft gemacht, das ich die Kontoänderung unterschrieben habe. Blöd gelaufen.



Wenn deine Ex nun also das Geld auf das Konto des Kindes gelegt hat und du nicht Mitbevollmächtigter über diese Konto bist, darfst du auch keine Auskunft verlangen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Dirk
Migger hat geschrieben:
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, ist meine Ex verpflichtet mir Auskunft über Sparbuch und Konto des gemeinsamen Sohnes zu erteilen?

Und darf sie falls eine höhere Summe davon abgegangen ist, dies ohne mein Einverständnis tun ?









Wenn das Konto auf den Namen des Kindes lautet, ist sie zur Auskunft verpflichtet. Die Bank übrigens auch. Es dürfen vom Konto nur kleine Beträge ohne Deine Zustimmung entnommen werden. Ich hab mal irgendwo etwas von 50 Euro gelesen, weiß aber nicht mehr, von welchem OLG......



Du solltest auf jeden Fall die Bank auf das gemeinsame Sorgerecht - schriftlich und per Einschreiben - hinweisen. Dann werden die auch hellhörig.

_________________
Grüße

Dirk


 Auto verkauft von Martina
Hallo Dirk,



Das ist so nicht ganz richtig, ich habe für meinen 12-Jährigen Sohn ein Taschengeldkonto eingerichtet, da wurde ich extra gefragt, ob der Vater Einblick in das Konto erhalten darf oder nicht.

Ich weiß nicht wie das bei einem normalen Sparkonto ist, aber bei uns war es in Zusammenhang mit einer Sparcard von der Postbank, da hat der Vater nicht automatisch das Zugriffsrecht.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Moehrenmolch
Ich sehe das auch so, Martina.



Das sind auch zwei verschiedene Themen, die den meisten Bankangestellten auch nicht klar sind.

Deswegen findet man dazu eben mal locker und mal verkniffenere.



Also, jeder Erwachsene (auch die Oma oder der Onkel) kann für ein Kind ein Sparbuch etc. (Bausparvertrag, Fondsparvertrag, Aktiendepot) anlegen. Die Verfügungsberechtigung legt man bei der Eröffnung fest. Habe ich selbst mehrfach gemacht, nicht nur für meine leiblichen Kinder. Läuft auf den Namen des Kindes und gehört ihm automatisch bei Volljährigkeit.



Was ich vorher damit mache geht keinen was an.

Ich bin allein verfügungsberechtigt.

Ich kann es zwei Tage vor dem 18. Geburtstag des Kindes wieder auf mein eigenes Konto überweisen.



Habe ich in einem Fall mal getan, weil mir der junge Mann noch nicht reif genug schien; da er davon gar nichts wußte, ist ihm ja auch kein Schaden entstanden, nun erhält er es (vielleicht) mit 21 oder 30, kommt drauf an...



;D Noch Fragen?



Man muß das trennen von der Vermögenssorge als Teil der elterlichen Sorge; die schien mir aber in der ersten Frage von "Migger" gar nicht berührt. Daher meine Antwort an ihn ja, klar, die Mutter kann das.



Und sie ist nicht verpflichtet, Dir Auskunft zu geben über ein Sparbuch, das sie für Euer Kind angelegt hat. :nein:



Weiß ziemlich sicher: Fred :ja:





(zu der Sache mit dem Auto komme ich später)

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Auto verkauft von Moehrenmolch
Migger hat geschrieben:
...meine Ex hat nach der Scheidung das gemeinsame Auto, das ich bezahlt habe

und ihr nur überlassen (während der Ehe) habe, weil sie es eher benötigte (Sohn 9 Jahre) als ich.



Nach der Scheidung hat sie es verkauft und behauptet es war Schrott.

Ich vermute, dass sie den Zahlungsverkehr über die Konten des gemeinsamen Kindes

abgewickelt hat, damit sie eine reine Weste hat.


a) Wann wurde das Auto gekauft?

Während der Ehe? - Dann gehört es ohnehin zur Hälfte ihr.



b) Was heißt "überlassen"?



c) warum soll jemand ein Auto, das ihm "überlassen" wurde, nicht verkaufen?



d) vielleicht wurde es in der Zeit zwischen Überlassung und Verkauf so beschädigt oder reparaturbedürftig,

daß die Bezeichnung "Schrott" umgangssprachlich zutrifft?



e) über welches Konto ein Verkauf abgewickelt wurde ist belanglos, wenn die Besitzverhältnisse klar sind.



Ich habe vor kurzem im Auftrag meiner Frau ihr Auto (ohne TÜV, zu alt) verkauft.

Gegen bar. Und ihr dann das Geld gegeben. Ohne Quittung, ohne Zeugen.



Was ist Dein Problem?



Fragt: Fred

(leicht irritiert) :rolleyes:

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 Auto verkauft von Martina
Hallo Migger,



also ich habe mich noch mal schlau gemacht. Es ist so, das eine Bank keine Auskunft über die Konten der Kinder geben darf, wenn die Mutter das Konto für die Kinder eröffnet hat.

Ich habe diese Auskunft von der Bank damals nur erhalten, weil ich zusammen mit meinem EX bei der Gründung des Sparkontos zusammen als Erziehungsberechtigte eingetragen war. Außerdem war ich ja mal mitinhaberin seines Girokontos. Das war 15 Jahre unsere Hausbank, die habe mir dann gesagt, das er das Konto allein aufgelöst und das Geld der Kinder bar mitgenommen hat.

Dies konnte er nur, weil das Konto auf oder geändert wurde, denn sonst wäre meine Unterschrift nötig gewesen.

Also hast du eigentlich keine Chance zu erfahren, was mit dem Geld für das Auto passiert ist.

Aber mal eine andere Frage, warum wolltest du das Auto eigentlich wiederhaben, deine Ex Frau brauchte es doch sicher nicht nur für sich, sondern auch fürs Kind oder ?

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liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:
...also ich habe mich noch mal schlau gemacht.



Es ist so, das eine Bank keine Auskunft über die Konten der Kinder geben darf,

wenn die Mutter das Konto für die Kinder eröffnet hat.




Sag ich doch.

Leute, glaubt mir doch einfach mal was.



:rolleyes: Fred (schlau)

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 Auto verkauft von Martina
Sprachs Fred und ging...........................

:schlaumeier:



Keiner glaubt dir was, armer Fred. :cry: :keks:

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liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Moehrenmolch
Na ja.



Aber wer hat das Problem?

Die, die es vorher besser zu wissen glaubten und hinterher dann doch entdecken, daß ich so falsch nicht lag.



Ohne den Opa spielen zu wollen, aber guck ruhig mal auf mein biologisches Lebensalter.

Geistig bin ich doppelt, seelisch dreimal so alt, körperlich allerdings nur halb so alt.



Alles klar?



Schönen Tag noch!

Fred :freude:

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 Auto verkauft von Martina
Ok Opa Fred,



meiner Rechnung nach zählst du also 125 Lenze. :respekt:

Und ich dachte immer, das schaffen nur Riesenschildkröten oder Papageien.

Aber von den Papageien möchte ich dann doch lieber wieder absehen, denn sonst ist mir unser Admin Dirk beleidigt, du weißt schon wegen dem Witz mit den Papageien, den ich erst vor kurzem gepostet habe.

Megagrins, kicherkicher, lach :rofl:

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liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:
....meiner Rechnung nach zählst du also 125 Lenze. :respekt:




Ach, meine liebe Martina, Deine :lupe: Rechen"künste" hatten wir doch schon mal als Thema, oder?



Ich sag dazu jetzt lieber mal nichts.



:lol:

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 Auto verkauft von Martina
Issjagut,



ich sag ja schon nix mehr................ :/

War ja nur ein Gag. Aber ich als gefärbte Blondine rechne das eben so:



Geistig doppelt: also 100

Seelisch dreifach: 150

Körperlich die Hälfte: macht also susammen 125

so einfach ist das. Kannst du meinen Rechenkünsten folgen :?:

Nicht, macht nix, da bist du wahrscheinlich nicht der einzige. :gruebel: :schlaumeier: :rofl: :rofl: :rofl:

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liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Moehrenmolch
martina hat geschrieben:

Geistig doppelt: also 100

Seelisch dreifach: 150

Körperlich die Hälfte: macht also susammen 125

so einfach ist das.




Ja, und so falsch.

3 Birnen und 5 Äpfel geben zwar die Grundlage für einen guten Obstsalat, aber sie ergeben keine 4 Apfelsinen.



Das Klammerrechnen müssen wir noch mal üben, Martina! :cool:



Wenn schon, dann hättest Du ja rechnen müssen (50+100+150+25)= ...

Ach, rechne es ruhig mal selber aus!

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 Auto verkauft von Martina
wie du siehst, war ich in der Schule leider kein Rechengenie,

aber dafür spreche ich 4 Sprachen, das ist doch wenigstens ein kleiner Ausgleich.

Ich verspreche dir aber, das ich Rechenaufgaben hier im Forum künftig dir überlassen werde.

:hallo: :tach:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Auto verkauft von Dirk
Martina + Fred,



ihr irrt definitiv. Ich habe mich zum Thema nochmals befragt und rechtlich ist es eindeutig, daß:



- die Bank einen Fehler macht, wenn sie die Einrichtung eines Kontos für eine/n Minderjährige(n) von nur einem Elternteil zulässt.



- Konten für das Kind können immer nur gemeinsam eingerichtet werden und es darf auch nur gemeinsam von beiden Elternteilen auf ihnen verfügt werden (jeder Cent!)



- sollte nur ein Elternteil verfügungsberechtigt sein, kann der andere Elternteil die Bank auf ihr Fehlverhalten hinweisen und zur Änderung der Verfügungsberechtigung ZWINGEN



Migger kann also jede bisher getätigte Auszahlung zurückfordern.

_________________
Grüße

Dirk


 Auto verkauft von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
Migger kann also jede bisher getätigte Auszahlung zurückfordern.


LOL



Willst Du ihm wirklich zu einem solchen Prozeß raten?



:cool: Fred

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 Auto verkauft von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:

- sollte nur ein Elternteil verfügungsberechtigt sein, kann der andere Elternteil die Bank auf ihr Fehlverhalten hinweisen und zur Änderung der Verfügungsberechtigung ZWINGEN


Das geht logischerweise NICHT für bereits getätigte Anweisungen.



Siehe: Grundatz von "Treu und Glauben".

Morgen mehr dazu.



Meine PC-Zeit für heute ist um.

Muß meinen Söhnen noch "Zeit opfern" :rofl:



Fred :cool:

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 Auto verkauft von Dirk
Nein, erstmal schildere ich nur die rechtliche Situation und rate zu gar nichts.



Es ergibt sich aber daraus, (ich weiß nun nicht, welche Beträge über die Zeit (und wie) auf das Konto gekommen sind - und wofür welche Mengen abgehoben wurden) daß der andere Elternteil durchaus Einsicht nehmen und den bisherigen Verlauf kontrollieren sollte. Stell Dir mal vor, der Vater hat vorher jahrelang auf das Konto mit einbezahlt - und nach der Trennung verplempert die Mutter das Geld für eigene Wünsche - na der würd ich aber!



Treu und Glauben gibt es dabei nicht - die Banken wissen das und sind zur Abklärung bei Konteneröffnung verpflichtet. Erfolgt die Trennung später, ist der verfügende Elternteil eigentlich zur Mitteilung verpflichtet. (steht bei einigen Banken sogar in den AGB)



wie dem auch sei - ich habe eingangs bereits Migger dazu geraten, sich schriftlich an die Bank zu wenden - und genau dabei bleib ich auch jetzt ;)

_________________
Grüße

Dirk


 Auto verkauft von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
... Treu und Glauben gibt es dabei nicht - die Banken wissen das und sind zur Abklärung bei Konteneröffnung verpflichtet.




Dirk, das BGB ist "unabdingbar" und gilt immer.

Okay?



Wenn ich einen Vertrag über ein Sparbuch(!) mit einer Bank mache (zugunsten eines minderjährigen Dritten), dann berufe ich mich gegenüber der Bank IMMER auf Treu und Glauben. Bei einem Girokonto(!) wird die Bank natürlich alle Erziehungsberechtigten in die Haftung nehmen wollen, aber wir reden von einem Sparbuch oder von anderen auf HABEN-Basis geführten Konten bzw. Depots, gell?!



http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html



Wenn die also dem anderen (geschiedenen) Elternteil gegenüber Auskunft geben über das Konto, über das ich für diesen Minderjährigen allein(!) verfüge, dann hat die Bank ein Problem. Aber ein ganz gewaltiges.



Und hier hat Migger einfach Pech, aus doppeltem Grund.

Das seiner Ex-Frau überlassene(!) Auto geht ihn doch sowieso gar nichts mehr an.

Sie durfte es verkaufen, verschenken oder verschrotten.





Also, Dirk; hier liegst Du wirklich schief.



Weiß ganz sicher: Fred :knuddel:

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