Ich sehe das auch so, Martina.
Das sind auch zwei verschiedene Themen, die den meisten Bankangestellten auch nicht klar sind.
Deswegen findet man dazu eben mal locker und mal verkniffenere.
Also, jeder Erwachsene (auch die Oma oder der Onkel) kann für ein Kind ein Sparbuch etc. (Bausparvertrag, Fondsparvertrag, Aktiendepot) anlegen. Die Verfügungsberechtigung legt man bei der Eröffnung fest. Habe ich selbst mehrfach gemacht, nicht nur für meine leiblichen Kinder. Läuft auf den Namen des Kindes und gehört ihm automatisch bei Volljährigkeit.
Was ich vorher damit mache geht keinen was an.
Ich bin allein verfügungsberechtigt.
Ich kann es zwei Tage vor dem 18. Geburtstag des Kindes wieder auf mein eigenes Konto überweisen.
Habe ich in einem Fall mal getan, weil mir der junge Mann noch nicht reif genug schien; da er davon gar nichts wußte, ist ihm ja auch kein Schaden entstanden, nun erhält er es (vielleicht) mit 21 oder 30, kommt drauf an...

Noch Fragen?
Man muß das trennen von der Vermögenssorge als Teil der elterlichen Sorge; die schien mir aber in der ersten Frage von "Migger" gar nicht berührt. Daher meine Antwort an ihn ja, klar, die Mutter kann das.
Und sie ist nicht verpflichtet, Dir Auskunft zu geben über ein Sparbuch, das sie für Euer Kind angelegt hat.
Weiß ziemlich sicher: Fred
(zu der Sache mit dem Auto komme ich später)