Hallo Yvonne,
Zitat:
Dann kam der leiblich Vater von Julien er ging in den Raum, und wir wollten hinterher, da hat mir die Angestellte gesagt, das ich nicht mit reindarf. Sie sagte das es mich nichts anginge, was meiner Freundin nicht ganz gepasst hat.
Das kanns ja wohl nicht sein oder ??? Na der hätte ich aber was erzählt.
Ich hätte wohl meine Kinder genommen und hätte auf dem Absatz kehrt gemacht.
Als wir das erste mal bei einem betreuten Umgangsversuch waren, war mein Lebensgefährte auch dabei, als der Psychologe gemerkt hat, das die Kinder da so wie so nicht rein wollen und meine Tochter sich an meinen Lebensgefährten geklammert hat, hat er zwar ziemlich giftig gekuckt und dann gemeint,
wir können sie wohl nicht zwingen, habe ich ihm zur Antwort gegeben: Nein zwingen werden weder sie noch mein EX Mann meine Kinder zu irgendetwas.
Dann sind wir wieder gegangen.
Das ein betreuter Umgang was kostet ist in so weit schon richtig, aber nur dann, wenn ein Elternteil den betreuten Umgang verlangt. Wenn ein betreuter Umgang vom Gericht angeordnet wird, zahlt keiner was.
Da bei uns allerdings die Versuche gescheitert sind, wurden die Kosten meinem EX nachträglich vom Gericht wieder aufgebrummt.
Nachdem sich herausstellte, das die Weigerung von den Kindern ausgeht und ich sie in dieser Entscheidung keinesfalls beeinflusst habe.
Dies behauptet mein EX zwar immer noch, aber das Gericht ist da anscheinend mittlerweile anderer Ansicht. Gott sei dank.
Lass dich nur nicht unterkriegen, die können dir gar nichts, wenn dein Kind sich weigert, kann es keiner zum Umgang zwingen, auch nicht das Familiengericht. Und schon gar nicht diese unqualifizierte JA Tante.