Also, es sind mehrere Themen ( oder "Rechtsgüter") die Du trennen kannst:
a) Zutritt zu Deiner Wohnung haben nur diejenigen, denen Du Zutritt erlaubst.
Dafür also das Hausverbot.
Das Familiengericht hat sich hierzu übrigens gar nicht zu äußern (Hausverbot ist Privatrecht, nicht Familienrecht),
falls es das doch tut, stellst Du einen Befangenheitsantrag.
Teil es dem Vater schriftlich mit, am besten in Gegenwart von Zeugen, per Fax, per e-mail.
Schriftlichkeit erleichtert die Sache immer.
b) Umgangsrecht: der Vater hat Anspruch auf Umgang, das Kind übrigens auch.
Gewaltmaßnahmen sind nicht zulässig.
c) Kindeswohl: hier muß ein Gericht die einzelnen Themen abwägen.
Man wird Dich (mit sanftem Druck) nötigen wollen, daß Du auf das Kind einwirkst, daß es doch mitgeht.
Davon halte ich überhaupt nichts.
Eine Mutter weiß am besten, was ihr zweijähriges Kind, das sie Tag und Nacht um sich hat, will und braucht.
Basta.
Nun muß das Gericht erst einmal einen Beschluß fassen; dabei KÖNNTE Dir ein Zwangsgeld angedroht werden für den Fall, daß Du Dein Kind nicht "motivierst". Gegen den Beschluß kannst Du Widerspruch einlegen.
Was glaubst Du, wie schnell ein Jahr vorbei geht?
Versuch, auf einen begleiteten Umgang hinzuarbeiten.
Oder beantrage eine Verfahrenspflegschaft durch einen Rechtsanwalt oder Psychologen.
"Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird",
weiß Fred
