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 Befugnisse bei gemeinsamer elterlicher Sorge von Moehrenmolch
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf:



"Darf ich das? - Wir haben doch GEMEINSAMES Sorgerecht!"



Hier ist eine kleine, übersichtliche Gegenüberstellung:





Zitat:
(...)



2.) Entscheidungskompetenzen beim gemeinsamen Sorgerecht



Zusammenfassend: Es wird sehr viel häufiger beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben als bis Juni 1998. Eltern werden sich jedoch vielleicht leichter dafür entscheiden können, weil das Gesetz die Entscheidungskompetenzen beider Eltern recht eindeutig festlegt:



Der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält (mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts) entscheidet über die "Angelegenheiten des täglichen Lebens".



Entscheidungen "von erheblicher Bedeutung" für das Kind treffen beide Eltern gemeinsam. (§ 1687 BGB). Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solch Entscheidungen, "die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben".



In einer juristischen Fachzeitschrift erschien folgender Versuch einer Einstufung (Auszug):



Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Schule /Ausbildung

Wahl v. Schule und Ausbildungsart, Besprechungen mit Lehrern über gefährdete Versetzung; Entscheidungen zur Berufsausbildung



Angelegenheiten des täglichen Lebens

Schule /Ausbildung

Entschuldigungen, Nachhilfe, Sonderveranstaltungen, Entscheidungen über Wahlfächer, Schulchor etc.





Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Gesundheit

Operationen (außer in Eilfällen), med. Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge-



Angelegenheiten des täglichen Lebens

Gesundheit

Behandlung leichterer Erkrankungen (Erkältungen, etc.), alltägliche Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen





Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Aufenthalt

Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, freiheitsentziehende Unterbringung



Angelegenheiten des täglichen Lebens

Aufenthalt

Aufenthalt im einzelnen (Wohnsitz, Ferienlager, Besuche bei Großeltern)





Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Umgang

Grundentscheidungen des Umgangs (ob und Dimension), z.B. mit Großeltern und Pflegeeltern



Angelegenheiten des täglichen Lebens

Umgang

Einzelentscheidungen im täglichen Vollzug (Kontakte zu Nachbarn, Freunden und Verwandten)



(Schwab, Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, FamRZ 1998,457,469)

http://www.familienrecht.damm-pp.de/Sorgerecht.htm






Soweit als Einstieg.

Von Konto-Eröffnung lese ich da übrigens nichts.



Wer bei dem Guru selbst nachlesen möchte: http://www.schwablaw.de/familienrecht.htm



Und diese Zeitschrift hier ist eine wahre Fundgrube: http://www.famrz.de/





Viel Freude und gute Erkenntnisse beim "Blättern"!

Wünscht: Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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