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 Berechnung des Trennungsgeldes von djchris
Hallo zusammen.



Eine wirklich verzwickte Situation. Meine (noch)Frau mit der ich 1 1/2 Jahre verheiratet bin, hat einen Hauptberuf sowie ein Gewerbe. Ich habe den Haushalt gemacht, sowie im Gewerbe geholfen, dafür aber keine geldliche Entlohnung/Arbeitsvertrag gehabt.



Meine Fragen :



- Wie berechnet man das Trennungsgeld, da meine Frau das Gewerbe nicht weiter ausführen wird.



- Da Sie bisher immer die Kosten alleine getragen hat, verlangt Sie jetzt, da Sie ausgezogen ist, dass ich (ohne Job) die hälfte der Miete tragen soll. Ist das Korrekt?



- Im Internet habe ich gelesen, dass man sich Arbeitssuchend melden muss. Auf anderen Seiten wiederum, dass wenn man Hausmann ist/war zur Zurückgewinnung der Ehe dies im ersten Jahr nicht braucht ?



- Spielt es eine Geige, dass Sie mich während unser Ehe (1 1/2 Jahre) gut 3/4 Jahr belogen hat bzgl. eines anderen Mannes der wahrscheinlich auch der Trennungsgrund ist ? Desweiteren hat Sie körperliche Gewalt angewand.



- Wie lange dauert es, da ich ein Anwalt bereits eingeschaltet habe, bis ich das erste geld auf meinem Konto sehe ? Wie soll ich zwischenzeitig über die Runden kommen ?





Bin mal auf Eure Meinung gespannt





Danke Euch


 Berechnung des Trennungsgeldes von Martina
Hallo djchris,



wenn du keine Rücklagen hast, auf die du im Moment zurückgreifen kannst, bleibt dir wohl nur den Gang zum Sozialamt, um die Zeit zu überbrücken, bis deine Frau Unterhalt zahlt.

Es läuft in der Regel ebenso, als wäre der Fall umgekehrt, nur, das du dir so schnell wie möglich wieder einen Job suchen musst, da du ja im Gegensatz zu einer Mutter keine kleinen Kinder betreust und deshalb nicht arbeiten kannst.

Ob deine Frau die Trennung herbeigeführt hat spielt dabei keine Rolle, denn eine Schuldfrage gibt es schon lange nicht mehr.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Berechnung des Trennungsgeldes von lukasb
Hallo Forum,

Auf www.unterhaltsrechner.eu findet Ihr einen Unterhaltsrechner, mit dem man auch selber ausrechnen kann, wieviel Unterhalt einem zusteht.


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