Oh, ein komplexes Problem.
Vier Jahre getrennt lebend, aber nicht geschieden?
Vermutlich ist der Anspruch auf Verpflichtung, für den anderen den Lebensunterhalt mit zu sichern, längst erloschen.
Zitat:
Beim Getrenntleben sollte beachtet werden, welche rechtlichen Konsequenzen hiermit verbunden sind:
* üblicherweise wird der andere Ehegatte bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs mit verpflichtet. D
urch das Getrenntleben wird diese sog. "Schlüsselgewalt" aufgehoben.
* bei Bestehen der Unterhaltsvoraussetzung
kann ein Getrenntlebensunterhaltsanspruch entstehen, § 1361 BGB.
* gem. § 1672 BGB kann die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind auf einen Elternteil übertragen werden.
* die Ehegatten werden steuerlich nicht mehr zusammen, sondern grundsätzlich einzeln veranlagt, § 26aEStG.
* die Ehewohnung kann durch Gericht zugewiesen werden.
* der Hausrat kann vorab geteilt werden.
* wie oben dargelegt, erleichtert das Getrenntleben die Scheidung nach Ablauf der ein- oder drei-jährigen Trennungsfrist.
http://www.isuv.de/tiki-index.php?page=Trennung
Aber da muß ich erst noch selber suchen.
Steuerlich werdet Ihr getrennt veranlagt?

Gruß von Fred