martina hat geschrieben:
Es gibt genügend Fälle von Terror nach der Trennung.
Ob da wirklich ein Gerichtsurteil hilft, laut dem sich der EX Partner nicht mehr als 500 m. nähern darf.
Wenn Gewaltbereitschaft besteht, wird ihn das sicher nicht abhalten.
Martina, solcher Terror nach einer Trennung ist fast normal.
Meist verletzte Eitelkeit, fast immer bei den Männern.
Das legt sich in der Regel recht schnell, wenn der Mann sich mit einer "Neuen" tröstet.
Beim Gerichtsurteil mußt Du die Ebenen unterscheiden,
zivilrechtlich hast Du Anspruch darauf,
in Ruhe gelassen zu werden, kannst es aber schlecht durchsetzen.
Doch nun gibt es mit dem neuen StGB § 238 eine neue und SCHÄRFERE Waffe.
http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/12/01/60357/Bei Gewaltbereitschaft geht der Betreffende jetzt einfach schneller in den Knast.
martina hat geschrieben:
Wenn der Terror nun nicht mal mit Gewalt zu tun hat, sondern nur psychisch ausgeübt wird, so hat der/die Betroffene gar keine Möglichkeit sich und die Kinder zu schützen.
Falsch.
Auch psychische Gewalt ist Gewalt.martina hat geschrieben:
Mein EX hat meiner Tochter schon vor der Schule aufgelauert, als er sah, das sie von mir abgeholt wurde, ist er schnell wieder verschwunden.
Meine Tochter sah ihn aber und hat seither Angst alleine das Schulgebäude zu verlassen.
Ich kann absolut nichts dagegen tun.
Er müsste mein Kind wirklich zuerst entführen, damit das Gericht tätig würde.
Das Familiengericht vielleicht.
Nicht aber eine Strafkammer nach einer Strafanzeige.
Schreibe ihm einen Brief, am besten über das Familiengericht, dann bekommt er es offiziell
und kann nicht behaupten, er habe die Post nicht bekommen.
Beim nächsten Mal, wenn er an der Schule steht, bekommt er eine Strafanzeige wegen §238 StGB.
Schreib ihm das.
Er wird sehr schnell begreifen.
Versprochen!
