Laß die Rechnung erstmal liegen.
Welche
Berechnungsgrundlage nach der BRAGO hat der Anwalt genannt?
Du kannst es auch von der Rechtsanwaltskammer prüfen lassen.
Gruß: Fred
P.S. Es ist in der Tat ein neuer Fall, insofern hat der Anwalt recht.
Hätte er aber fairerweise sagen müssen.
Und eine reine Beratung dürfte nicht mehr als 50 - 80 Euro kosten.
Die "Berechnung" einer Teilzahlungsregelung kann sich am "Gegenstandswert" orientieren...
Verrätst Du uns so ein bißchen die Größenordnung?
Vielleicht hat nur Dein Ex-Mann ihn beauftragt, aber nicht Du?
Dann ist es seine Rechnung.