Kai1965 hat geschrieben:
Hallo ich bin neu hier und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
...
Meine RA ist der Meinung, dass ich kaum eine Chance haben werde, das ABR für
meine Kinder zu erlangen, da meine Frau ja auch in den letzten 7 Jahren schwerpunktmässig
die Betreuung der Kinder inne hatte.
Da hat Dein RA völlig recht, Kai.
Kai1965 hat geschrieben:
Zudem könnte sie sich auf das Grundsatz
der freien Wahl des Wohnortes beziehen.
Richtig. - An dieser Stelle würdest Du Dir die Zähne ausbeißen. - Versuch lieber,
mit ihr GEMEINSAM eine Lösung zu finden, ohne Kampf. Den würdest Du sowieso verlieren.
Kai1965 hat geschrieben:
Ich möchte meine Kinder zukünftig auf keinen Fall 14 tägig in Augsburg besuchen,
um dann in völlig unbekannten Umgebung in Hotelzimmern die "Vaterrolle zu spielen"...
Genau das wirst Du aber tun müssen. - Ich habe das auch mal gemacht, früher.
Das geht und hat auch seine Vorzüge.
Dein Vatersein ist eine BEZIEHUNG, die völlig unabhängig vom Ort gelebt wird.
Sogar ein Hamburger kann sich mal ein Wochenende in Augsburg aufhalten.
Das geht. - Bayern und Schwaben sind sehr schöne, attraktive Gegenden.
Kai1965 hat geschrieben:
...sondern plane, so ein Umzug nicht zu verhindern ist, die Kinder so oft es
geht und für sie zumutbar ist an den Wochenenden nach Hamburg zu holen,
wo mein und bis dato auch ihr gewohntes Umfeld ist.
Du kannst und darfst den Umzug nicht verhindern.Du mußt akzeptieren, daß sich das gewohnte Umfeld der Kinder verändert.
Sie nach HH zu holen wäre egoistisch und schädlich. Hilf ihnen, sich dort einzuleben,
wo sie nun sind. Du willst sie doch nicht im Ernst ein- oder zweimal im Monat
quer durch Deutschland fliegen lassen, oder?
Kai1965 hat geschrieben:
Deshalb meine abschließenden Fragen:
1.) Welche realistische Möglichkeit gibt es, den Umzug nach Augsburg dauerhaft zu verhindern?
Keine einzige. - Freunde Dich einfach mit dem Gedanken an.
Vergiß es einfach. Du hast weder das Recht noch die Möglichkeit dazu.
Kai1965 hat geschrieben:
2.) Wer trägt die Reisekosten für die Kinder, wenn sie mich in Hamburg besuchen?
Schließlich verlässt mich ja meine Frau und ich bin gegen den Umzug!
Ist es demnach zumutbar, dass ich diese Kosten alleinig tragen muß?
Kann ich meine Frau verpflichten diese Kosten zu tragen?
Bzw. kann ich Sie verpflichten, die Kinder 14 tägig zum Flughafen ünchen zu
fahren/dort sonntags abzuholen?
(Anmerkung: Meine älteste Tochter ist sehr selbständig und schon häufiger allein
innerdeutsch geflogen!!)
Die Reisekosten trägt GRUNDSÄTZLICH der Umgangsberechtigte, also Du.
Das kannst Du weder mit dem Unterhalt verrechnen noch Deine Frau daran beteiligen.
Eventuell kannst Du ein Gericht finden, das der Mutter die Pflicht auferlegt,
die Kinder einmal im Vierteljahr zum Flughafen Münschen zu kutschieren.
Bis Du ein solches Urteil hast, haben wir ca. 2009 vermutlich, und dann geht
die Mutter in die zweite Instanz. Noch einmal mein Rat: versuch Dich GÜTLICH
zu einigen. Es bleibt Dir sowieso nichts anderes übrig.
Kai1965 hat geschrieben:
3.) Was ist in einer Scheidungfolgevereinbarung vo diesm Hintergund besonders zu beachten?
Worauf willst Du hinaus? Du willst etwas von Deiner Frau, und Du sitzt am kürzeren Hebel...
Kai1965 hat geschrieben:
4.) Schaffe ich jetzt Voraussetzungen für die spätere Scheidung, wenn ich
meine Frau und die Kinder widerspruchslos ziehen lasse?
Nein.
Nicht im juristischen Sinn.
Allerdings: ja, im psychologischen Sinn!
Am besten siehst Du aus, wenn Du konziliant bist, großzügig und kooperativ.
Gerichte mögen das, Deine Frau auch, und die Kinder sowieso.Kai1965 hat geschrieben:
Abschliessend eine Bermerkung:
Es hilft keinem der Beteiligten, wenn ich jetzt über langwierige Gerichtsentscheidungen und teuere
Anwaltskosten lediglich eine Verzögerung des Wegzugs nach Augsburg erreiche.
Bin für jede Unterstützung/Ratschläge dankbar!!!
Komm von diesem
trip 'runter. Du kannst weder etwas verzögern noch aufhalten.
Nimm hin, was Du nicht ändern kannst.
Alles Gute!

Fred