Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Urteilsdatenbank Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Vorrang des Elternwillens vor staatlicher Regelung von Moehrenmolch
Was viele nicht wissen: der Staat hat im gesamten Familienrecht nur eine "Wächter"funktion.

Insbesondere was die Erziehung der Kinder, die elterliche Sorge usw. angeht.



Das bedeutet, daß "der Staat" sich gewaltig anstrengt, wenn er (also das Gericht)

Entscheidungen in sorge- oder umgangsrechtlichen Zusammenhängen aussprechen soll.



Das bedeutet auch, daß Gerichte hier bevorzugt eine "gütliche Einigung" der Elternteile

anstreben, die dann nur noch zu protokollieren sind vom Gericht. Das spart (für

das Gericht!) Arbeit, Zeit, Geld. - Und steht auf wackligen Füßen, denn nach

aller Erfahrung kann man sagen, daß die meisten Eltern, die sich getrennt haben,

sich natürlich auch im Hinblick auf die Erziehung gemeinsamer Kinder nicht sehr

gut einigen können.




Ausnahmen bestätigen die Regel.



Hierzu eins von vielen Urteilen, die die Rangordnung dokumentieren:

erst der Elternwille, dann der Staat.



OLG Zweibrücken hat geschrieben:
Sorgerecht: Vorrang des Elternwillens



Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken darf das Familiengericht eine Sorgerechtsentscheidung erst dann treffen, wenn feststeht, dass die Eltern sich nicht einigen können. Danach kommt der Elternautonomie grundsätzlich Vorrang vor der staatlichen Entscheidung zu.



Den Parteien ist auch ausreichend Zeit zuzubilligen, zusammen mit entsprechenden Beratungsstellen ein geeignetes Konzept für die Ausübung des elterlichen Sorgerechts zu erstellen. Während dieser Zeit ist es nicht sachgerecht, wenn das Familiengericht vorschnell an Stelle der Eltern und mit der Begründung entscheidet, diese könnten sich nicht einigen.



Beschluss des OLG Zweibrücken vom 23.11.2000 5 UF 88/99 NJW Heft




Das bedeutet natürlich, daß derjenige, der das ABR hat und der die Kinder betreut,

bei tieferen und andauernden Streitigkeiten zwischen den Eltern bezüglich der

Ausübung der GEMEINSAMEN elterlichen Sorge gute Chancen hat, daß ASR

zu bekommen.



Als entschiedener Gegner des gemeinsamen SR und Gegner des "Wechselmodells"

freut mich das natürlich.



Meint: Fred ;D



----------

ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht

ASR = Alleiniges Sorgerecht

----------

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Spezialfall zur Hausteilung (Regelung vor der Ehe?)  Zugewinn / Vermögen
 trotz Zugewinngemeinschaft andere Regelung  Zugewinn / Vermögen
 Regelung Umgangsrecht  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Regelung bei Scheidung  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
Impressum

transporterforum  aussenborderteile