Was viele nicht wissen: der Staat hat im gesamten Familienrecht nur eine "Wächter"funktion.
Insbesondere was die Erziehung der Kinder, die elterliche Sorge usw. angeht.
Das bedeutet, daß "der Staat" sich gewaltig anstrengt, wenn er (also das Gericht)
Entscheidungen in
sorge- oder umgangsrechtlichen Zusammenhängen aussprechen soll.
Das bedeutet auch, daß Gerichte hier bevorzugt eine "gütliche Einigung" der Elternteile
anstreben, die dann nur noch zu protokollieren sind vom Gericht. Das spart (für
das Gericht!) Arbeit, Zeit, Geld. - Und steht auf wackligen Füßen, denn nach
aller Erfahrung kann man sagen,
daß die meisten Eltern, die sich getrennt haben,
sich natürlich auch im Hinblick auf die Erziehung gemeinsamer Kinder nicht sehr
gut einigen können.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Hierzu eins von vielen Urteilen, die die Rangordnung dokumentieren:
erst der Elternwille, dann der Staat.
OLG Zweibrücken hat geschrieben:
Sorgerecht: Vorrang des Elternwillens
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken darf das Familiengericht eine Sorgerechtsentscheidung erst dann treffen, wenn feststeht, dass die Eltern sich nicht einigen können. Danach kommt der Elternautonomie grundsätzlich Vorrang vor der staatlichen Entscheidung zu.
Den Parteien ist auch ausreichend Zeit zuzubilligen, zusammen mit entsprechenden Beratungsstellen ein geeignetes Konzept für die Ausübung des elterlichen Sorgerechts zu erstellen. Während dieser Zeit ist es nicht sachgerecht, wenn das Familiengericht vorschnell an Stelle der Eltern und mit der Begründung entscheidet, diese könnten sich nicht einigen.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 23.11.2000 5 UF 88/99 NJW Heft
Das bedeutet natürlich, daß derjenige, der das ABR hat und der die Kinder betreut,
bei tieferen und andauernden Streitigkeiten zwischen den Eltern bezüglich der
Ausübung der GEMEINSAMEN elterlichen Sorge gute Chancen hat, daß ASR
zu bekommen.
Als entschiedener Gegner des gemeinsamen SR und Gegner des "Wechselmodells"
freut mich das natürlich.
Meint: Fred
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ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht
ASR = Alleiniges Sorgerecht
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