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Kindeswohl, alleiniges Sorgerecht, Zerwürfnisse der Eltern

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Moehrenmolch: "Kindeswohl, alleiniges Sorgerecht, Zerwürfnisse der Eltern"
Kindeswohl... - was ist das eigentlich?



Zitat:
Wenn Eltern aufeinander losgehen ...



... ist das gemeinsame Sorgerecht nicht zum Wohl des Kindes




Nur neun Monate hielt es ein Ehepaar miteinander aus, dann trennte es sich wieder

und ließ sich scheiden. Um die während der Ehe geborene Tochter stritt das Paar

auf das Heftigste, so heftig, dass sie einmal sogar im Beisein des Kindes aufeinander

losgingen und sich prügelten. Bei der Scheidung war das Sorgerecht für das Kind

allein der Mutter übertragen worden. Der Vater beantragte, das gemeinsame

Sorgerecht aufrecht zu erhalten.



Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) war jedoch der Auffassung, dies würde im

konkreten Fall dem Wohle des Kindes zuwider laufen ( 8 UF 231/98 ).

Hier sei es angebracht, vom Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts eine Ausnahme

zu machen, denn dieses setze "objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive

Kooperationsbereitschaft"
der Eltern nach der Trennung voraus. Daran fehle

es hier offenkundig, wie auch das Jugendamt bestätigt habe.



Die Eltern stritten unentwegt über Erziehungsfragen, über die ärztliche Versorgung

des Kindes und das Umgangsrecht - bis hin zur tätlichen Auseinandersetzung.

Angesichts des erheblichen Konfliktpotenzials sei nicht anzunehmen, dass sie künftig

willens und fähig sein würden, im Interesse des Kindes gemeinsame Verantwortung

zu tragen
.



Das Risiko, dass das Kind ständig in Streitigkeiten über Sorgerechtsfragen hinein

gezogen und belastet würde, sei daher zu groß. Deshalb bleibe das Sorgerecht

bei der Mutter und das Kind in seiner gewohnten Umgebung, wo es von der nicht

berufstätigen Mutter seit zwei Jahren gut versorgt und betreut werde.



Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. März 1999 - 8 UF 231/98



http://www.finanztip.de/recht/familie/fg204.htm




Das bedeutet natürlich, daß derjenige, der das ABR hat und der die Kinder betreut,

bei tieferen und andauernden Streitigkeiten zwischen den Eltern bezüglich der

Ausübung der GEMEINSAMEN elterlichen Sorge gute Chancen hat, daß ASR

zu bekommen.



Als entschiedener Gegner des gemeinsamen SR und Gegner des "Wechselmodells"

freut mich das wirklich außerordentlich.



Meint: Fred happy
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