| mozart008: "Aufenthaltsbestimmungsrecht"
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Hallo,
ich weiß nicht ob die Frage hier richtig ist, wenn nicht bitte ich das zu
Endschuldigen.
Meine Frau und ich haben uns im Dezember auf eine Trennung geeinigt, momentan leben wir noch zusammen in unserem Haus. Unseren Sohn (4)
haben wir auch soweit schon alles mitgeteilt das wir im Juni getrennte wege gehen werden. Ich habe mich mit meiner Frau auch über den Aufenthalt geeinigt und dieses Schriftlich festgehalten (nicht Notariel).
Da meine Frau aber schon ein paarmal rumzickte und dann damit drohte
mit unserem Sohn alleine zu gehen, weiß ich nicht in wie weit sie sich an die Vereinbarung hält.
Jetzt meine Fragen:
1. Wenn wir uns Scheiden lassen, wird dann das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zwangsläufig einem
zugesprochen, oder bleibt es wie das Sorgerecht
zu je der hälfte bei einem Partner ?
2. Was geschied wenn meine Frau wegziehen möchte und
unseren Sohn mitnehmen möchte ?
3. Wie sieht es jetzt mit den neuen Vaterschutzgesetz aus ?
Ich hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe nur Angst das ich meine Sohn kaum noch sehen werde, weil meine Frau genau weiß das sie mich damit richtig trifft. Finanziel haben wir uns auch geeinigt.
Ich sage schonmal Danke
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| Dirk: "Aufenthaltsbestimmungsrecht"
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Solange das ABR nicht geregelt wird, habt ihr es theoretisch beide inne. Es muß nicht geregelt werden, aber jeder kann dann praktisch das Kind bei sich behalten und nicht mehr herausgeben - und somit Tatsachen schaffen. Im Prinzip kann Deine Frau dann auch einfach erstmal mit dem Kind wegziehen. Eher Du dann alles gerichtlich geregelt bekommst, vergeht schonmal ein Jahr - und wenn das Kind so lange bei der Mutter bleibt, bekommt diese auch i.d.R. das ABR.
Solltet ihr eine Regelung zum ABR abgeschlossen haben - so ist das nicht rechtswirksam und kann von jedem jederzeit widerufen werden. Abschließend und rechtsverbindlich kann sowas nur vom Gericht geregelt werden.
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