| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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Habe gerade etwas gefunden zur Frage abweichender Namen einer Familie.
Durch Scheidung, Wiederverheiratung usw. entstehen durch das deutsche Namensrecht
teilweise ja absurde Situationen...
| Zitat: |
Thema im April 2007: Namensänderung für Pflegekinder
Es gibt Pflegekinder, die schon länger in ihrer Pflegefamilie leben und das Bedürfnis entwickeln, denselben Nachnamen wie ihre Pflegefamilie zu bekommen. Über das Thema "Namensänderung für Pflegekinder" informieren wir Sie in diesem Schwerpunkt. Hoffentlich finden Sie trotz der hochsommerlichen Temperaturen die Lust, sich an den Bildschirm zu setzen und zu lesen.
Wir haben mit Gisela Steinrötter, Sozialarbeiterin im Pflegekinderdienst über das Thema gesprochen. Sie hat die Erfahrung gemacht, "dass die Namensunterschiede für die Kinder unangenehm zum Ausdruck kommen. So empfinden sie, dass ihre Umgebung das Recht hat nachzufragen: Wieso heißt DU jetzt so und dein Eltern heißen anders? Die Pflegekinder leiden darunter, dass sie so nachgefragt werden können und dass die Leute eine Antwort erwarten. Damit tun sich die Kinder schwer, denn sie halten ihre Situation für viel zu persönlich, als das sie darüber jedem Antworten geben wollen."
Das gesamte Interview mit Gisela Steinrötter können Sie in diesem Schwerpunkt lesen. Desweiteren finden Sie rechtliche Informationen und Berichte von Betroffenen.
* Interview mit Gisela Steinrötter zum Thema Namensänderung
* "Namensänderung von Pflegekindern" von Steffen Siefert, Rechtsanwalt
* "1 Pflegekind - 2 Familiennamen", ein Erfahrungsbericht
* Namensgeschichten, erzählt von Pflegeeltern
* Und noch eine Namensgeschichte, erzählt vom Pflegekind
http://www.moses-online.de/web/395 |
Wünsche interessante Anregungen beim Lesen!
Fred
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| hörnchen: "Namen in "patchwork"-Familien"
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Ja, interessant!
| Zitat: |
Allerdings hat die Rechtsprechung in einer Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 24.04.1987 (FamRZ 1987, 807) eine Namensänderung von Pflegekindern auf den Namen der Pflegeeltern wesentlich erleichtert. Nach Ansicht des Gerichtes kann der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden Pflegekindes bereits dann geändert werden, „wenn dies dem Wohle des Kindes förderlich ist“ und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des Namens nicht entgegenstehen. Bei der Feststellung, ob diese Förderlichkeit gegeben ist, werden die leiblichen Eltern regelmäßig angehört und können Einwände vorbringen. Diese Einwände verhindern die Namensänderung jedoch nicht, wenn sich ergibt, dass dennoch eine Förderlichkeit gegeben ist. |
Auch etwas das jedem normalen Menschen aufstoßen müßte. Sind nicht alle Kinder und deren Rechte gleich?
hörnchen
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| Martina: "Namen in "patchwork"-Familien"
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Meine Kids würden gern den Namen ihres Stiefvaters annehmen, aber wie ihr euch vorstellen könnt, werde ich da wohl vom ERZEUGER eine glatte Abfuhr erhalten.
Ich habe bis jetzt noch keine Möglichkeit gefunden eine Namenänderung ohne seine Unterschrift durchzubringen.
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| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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| martina hat Folgendes geschrieben: | Meine Kids würden gern den Namen ihres Stiefvaters annehmen, aber wie ihr euch
vorstellen könnt, werde ich da wohl vom ERZEUGER eine glatte Abfuhr erhalten. |
Das Problem hatten wir auch.
Läßt sich aber relativ einfach lösen.
Einfach machen...
| martina hat Folgendes geschrieben: | Ich habe bis jetzt noch keine Möglichkeit gefunden eine Namenänderung ohne
seine Unterschrift durchzubringen. |
Hätt'st mich halt mal gefragt.
;D
Gruß von Fred
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| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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| Zitat: | | Allerdings hat die Rechtsprechung in einer Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 24.04.1987 (FamRZ 1987, 807) eine Namensänderung von Pflegekindern auf den Namen der Pflegeeltern wesentlich erleichtert. Nach Ansicht des Gerichtes kann der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden Pflegekindes bereits dann geändert werden, „wenn dies dem Wohle des Kindes förderlich ist“ und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des Namens nicht entgegenstehen. Bei der Feststellung, ob diese Förderlichkeit gegeben ist, werden die leiblichen Eltern regelmäßig angehört und können Einwände vorbringen. Diese Einwände verhindern die Namensänderung jedoch nicht, wenn sich ergibt, dass dennoch eine Förderlichkeit gegeben ist. |
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | | Auch etwas das jedem normalen Menschen aufstoßen müßte. |
Was denn? - Daß es bei PFLEGEKINDERN geht, bei STIEFKINDERN jedoch zu
Schwierigkeiten führt? So, wie Martina es beschrieben hat?
Man kann ja - bei Lust und Laune - zusätzlich zu dem von mir beschriebenen
"hemdsärmligen" Weg (oder statt dieses Weges) den offiziellen gehen:
a) Antrag beim Familiengericht stellen, daß die Kinder den neuen Familiennamen
bekommen, Begründung: Kindeswohl ist sonst gefährdet
Falls Ablehnung:
b1) Beschwerde beim OLG
b2) Befangenheitsantrag gegen das Amtsgericht
b3) schon mal Klage beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte vorbereiten...
In beiden Fällen:
c) Kinder einfach mit dem neuen Familiennamen "versehen" und ihnen erklären,
warum und wieso...
Ich finde, man muß den Wildwuchs des Staates und seine menschenunwürdige Regelungswut
- gerade in Familienrechtssachen - allmählich mal ein bißchen beschneiden.
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | | Sind nicht alle Kinder und deren Rechte gleich? |
Theoretisch.
Jedenfalls laut Verfassung.
Das Nähere regelt allerdings ein Bundesgesetz...
| Zitat: | | Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..." |
... hieß mal ein Spruch aus meiner Studienzeit.
Ist natürlich schon 'ne Weile her.
Gruß von Fred
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| hörnchen: "Namen in "patchwork"-Familien"
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| Moehrenmolch hat Folgendes geschrieben: |
Ich finde, man muß den Wildwuchs des Staates und seine menschenunwürdige Regelungswut
- gerade in Familienrechtssachen - allmählich mal ein bißchen beschneiden.
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | | Sind nicht alle Kinder und deren Rechte gleich? |
Theoretisch.
Jedenfalls laut Verfassung.
Das Nähere regelt allerdings ein Bundesgesetz...
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So sehe ich das auch. Da werden Kinder zu Rechtsobjekten gemacht und was ich überhaupt nicht einsehn will oder kann ist dass Kinder unterschiedliche Rechtspositionen haben wenn sie nicht ehelich, ehelich oder Pflegkinder sind.
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen. Komm mir da nommal einer mit "Kindeswohl". Beruhigt mich nur wenn das nicht nur meinem Gerechtigkeitssinn widerstrebt.
hörnchen
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| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | | Da werden Kinder zu Rechtsobjekten gemacht... |
Sie sind Subjekte, die jedoch nicht selber handeln können/dürfen.
Daher werden sie vertreten. Von der Mutter, vom Vater.
Notfalls eben auch gegen den anderen Elternteil...
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | ...und was ich überhaupt nicht einsehn will oder kann ist dass Kinder
unterschiedliche Rechtspositionen haben wenn sie nicht ehelich, ehelich
oder Pflegkinder sind. |
Sollst Du ja auch nicht.
Du sollst argumentieren, im einen Fall mit den Begründungen aus dem anderen...
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen.
Komm mir da nommal einer mit "Kindeswohl". |
Das Schöne an diesem Begriff ist doch, daß jeder ihn füllen kann wie er will.
Nutze also einfach kreativ die gestalterische Freiheit, die Dir dieses Hohlwort gibt.
| hörnchen hat Folgendes geschrieben: | | Beruhigt mich nur wenn das nicht nur meinem Gerechtigkeitssinn widerstrebt. |
Siehst Du.
Ab und an hilft's doch, das "positive Denken".
LOL Gruß von Fred
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| Martina: "Namen in "patchwork"-Familien"
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Ich werde es jedenfalls versuchen, der Antrag beim FG läuft, mal sehen was dabei herauskommt.
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| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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Ein guter Rechtsanwalt schreibt da einfach einen blumigen Brief, denn die Kinder haben
natürlich Konzentrations-, Schlaf- und Eßstörungen, wenn sie anders heißen als der Rest
der Familie...
Du verstehst?
Fred
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| Martina: "Namen in "patchwork"-Familien"
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schon klar, mein Anwalt hat das denke ich auch ganz gut vormuliert, er schrieb, dass zu befürchten wäre, dass sich bei meinem Sohn die nächtliche Enuresis wieder einstellen könne, wenn er einen anderen Namen hat, bei meiner Tochter könnten sich die Schlaf und Konzentrationsstörungen ebenfalls durchaus wieder einstellen.
Jetzt warten wir eben auf Antwort vom FG.
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| Moehrenmolch: "Namen in "patchwork"-Familien"
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| martina hat Folgendes geschrieben: | | Jetzt warten wir eben auf Antwort vom FG. |
Schon klar.
Formulier schon mal die Beschwerde fürs OLG.
Wirklich bescheuert, daß man in solchen Fragen auch noch gegen die Gerichte
kämpfen muß. Und gegen die Mafia aus Jugendämtern und "Püschologen"
Aber inzwischen habe ich das zu einem meiner Hobbies gemacht.
:ja: Fred
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| Martina: "Namen in "patchwork"-Familien"
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der war gut Fred.............
und ja, so was kann man als Hobby betreiben, ich habe nur manchmal das Gefühl, dass dies einige ausgebildete "Püschologen" ebenfalls nur als Hobby betreiben, denn Ahnung von der eigentlichen Materie Kind haben doch wohl die wenigsten.
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