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 14-tägiges Umgangsrecht von Ahnungslos
Hallo,

mein Nochehemann möchte seine Kinder jede Woche sehen. Das heißt, er holt die Kinder entweder Samstag oder Sonntags von 10 Uhr (meist wird es dann fast 11 Uhr)bis ca 18 Uhr 30.

Ich möchte gern eine 14-tägige Regelung d.h. ich hätte die Kinder ein ganzes Wochenende und die andere Woche holt er sie.

Er ist nicht einverstanden. Ich habe gar keine Möglichkeit mir mit den Kids übers Wochenende etwas vorzunehmen und umgekehrt erleben die Kinder mit ihm keinen Alltag (Übernachtung).

Habe ich übers Jugendamt eine Chance mit ihm zu einer Lösung zu kommen?

Welche Regelung ist am ehesten üblich?

Ich möchte auf jeden Fall Streit vermeiden und hoffe auf ein paar Antworten :/

Danke im Vorraus


 14-tägiges Umgangsrecht von hörnchen
Hallo,



wie alt sind denn die Kinder? Hat er sie vorher schon zu Bett gebracht?



hörnchen


 14-tägiges Umgangsrecht von Ahnungslos
Sie sind 4 und 7 Jahre.

Er bringt die Kinder ja schon 18 Uhr 30, dann schaffe ich sie ins Bett.

Früher (als noch alles ok war) hat er sie natürlich auch ab und zu ins Bett gebracht, sooft sein Job das zulies. Jetzt arbeitet er weniger, hat keine Überstunden mehr.....


 14-tägiges Umgangsrecht von Moehrenmolch
Ahnungslos hat geschrieben:

Habe ich übers Jugendamt eine Chance mit ihm zu einer Lösung zu kommen?


Ja. - Wenn Du Glück hast.





Ahnungslos hat geschrieben:
Welche Regelung ist am ehesten üblich?


Hängt - wie Hörnchen schon schreibt - in erster Linie vom Alter der Kinder ab.



"Üblich" ist alles mögliche... - sowohl seine als auch Deine Idee.

Beides hätte ja seine Vor- und Nachteile.





Ahnungslos hat geschrieben:
Ich möchte auf jeden Fall Streit vermeiden und hoffe auf ein paar Antworten


Vielleicht solltest Du lieber richtig streiten?

Nur so als Anregung...



Immerhin habt Ihr unterschiedliche Interessen und unterschiedliche Lösungsansätze.

Also MÜSST Ihr eigentlich "streiten", oder?



Gruß von Fred ;)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 14-tägiges Umgangsrecht von Ahnungslos
Danke erstmal für die schnellen Antworten.

Was passiert dann eigentlich im Jugendamt, wenn das Ganze sowieso eine Auslegungssache ist? Werden dort Gespräche geführt? Ein vernünftiges Gespräch ist mit meinem "Mann" so schwer möglich. Er beharrt fest auf seiner Meinung, warscheinlich auch, weil er weiß, daß er es leicht hat, da ich eben nicht der Streithammel bin.

Müssen die Kinder mit ins Jugendamt? Das möchte ich vermeiden, da sie relativ gut (soweit dies möglich ist) unsere Trennung verarbeiten.

Danke an alle...


 14-tägiges Umgangsrecht von Ahnungslos
Hallo Moehrenmolch,

das mit dem Streiten sehe ich nicht ganz so. Ich MUSS nicht streiten. Aber natürluich habe ich auch keine Lust, mich ein Leben lang an ihn anzupassen.

:/

Außerdem habe ich einen neuen Partner, der ebenfalls 2 Kinder hat, die er 14-tägig holt. Dieser übernimmt ja auch Verantwortung für seine Kinder, holt sie aus der Schule ab, macht mit ihnen Hausaufgaben, bringt sie ins Bett.

Mein "Nochehemann" ist mit dieser 1-Tages Regelung wohl eher der Highlightpapa.

Viele Grüße

Ahnungslos


 14-tägiges Umgangsrecht von Moehrenmolch
Ahnungslos hat geschrieben:
...natürlich habe ich auch keine Lust, mich ein Leben lang an ihn anzupassen.

:/


So meinte ich das doch auch.

Kreativ & konstruktiv streiten zu können ist eine Kunst.



Fred :cool: (Freund der gepflegten Streitkultur)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 14-tägiges Umgangsrecht von hörnchen
Hallo,



bitte doch erstmal alleine beim Jugendamt um Beratung, dann siehst Du gleich wohin "dein" JA tendiert.



Gerade bei 7 jährigen ist ein WE alle 14 Tage durchaus üblich und auch für das 4 jährige wäre es ok. Jetzt kommt das aber: Wenn der vater nicht will dient das nicht dem Kindeswohl.



Zitat:
Ein vernünftiges Gespräch ist mit meinem "Mann" so schwer möglich. Er beharrt fest auf seiner Meinung, warscheinlich auch, weil er weiß, daß er es leicht hat, da ich eben nicht der Streithammel bin.





Und da kann das Jugendamt vermittlend helfen. Du hast schon Recht wenn Du sagst alle 2 WEs, das ist üblich. Schlage ihm doch vor dann alle 2 Wochen ein Tag und ein Nachmittag unter der Woche?



Zitat:
Müssen die Kinder mit ins Jugendamt? Das möchte ich vermeiden, da sie relativ gut (soweit dies möglich ist) unsere Trennung verarbeiten.

Danke an alle...




Bei einer Scheidung wird das Jugendamt in jedem Fall gehört/bezieht Stellung. Normal kommen 2 Mitarbeiter des Jugendamts zu Euch und reden im vertrauten Umfeld mit den Kindern. Gehört müssen sie werden.



hörnchen


 14-tägiges Umgangsrecht von Moehrenmolch
Ahnungslos hat geschrieben:
Mein "Nochehemann" ist mit dieser 1-Tages Regelung wohl eher der Highlightpapa.


Kommt häufig vor, daß Väter sich hier die Rosinen herauspicken wollen.

Mit Alltag hat das dann wenig zu tun.





Ahnungslos hat geschrieben:

Müssen die Kinder mit ins Jugendamt? Das möchte ich vermeiden....


Das entscheidet der zuständige Sachbearbeiter.

Ich hatte früher einmal einen Hausbesuch (Begründung des JA-Mitarbeiters:

"ich will die Kinder in der gewohnten Umgebung sehen") und ein andermal wurde ich aufs

Amt zitiert (in einer anderen Stadt, Begründung: "für Hausbesuche haben wir keine Zeit").



Du kannst natürlich einfach um einen Besuch bei Dir bitten.

Und soooooo schlimm ist ein Besuch auf einem Amt für die Kinder sicher auch nicht.



Fred :)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 14-tägiges Umgangsrecht von Ahnungslos
Danke an alle, ich werde auf jeden Fall ins Jugendamt gehen. Ihr hört von mir, wie´s gelaufen ist....

LG Ahnungslos


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