| -uschi-: "Brauche Hilfe - muß ich Forderung an Exmann zahlen???"
|
Ich brauche Hilfe,
ich habe von MEINER Anwältin ein Schreiben bekommen, das ich eine Forderung, die sie vor ca. 1 1/2 Jahren an meinen EX-Mann gestellt hat, begleichen soll. Er ist der Aufforderung nicht nachgekommen, und nun will sie den Betrag von mir haben, da ich ihre Mandantin war. Sie schreibt, ich hätte die Möglichkeit diesen Betrag auszuklagen und damit der Gegenseite beizutreiben.
MEINE Rechnungen an sie hatte ich bereits völlig beglichen.
Eine Klage, die garantiert geführt werden müßte, würden für mich doch neue Kosten entstehen lassen.
Bin ICH verpflichtet die Schuld meines Exmannes zu zahlen? Da er sie an MEINE Anwältin begleichen muß?
Die Scheidung wurde vor dieser Forderung rechtskräftig.
Kann mir jemand da helfen?
|
|
| Dirk: "Brauche Hilfe - muß ich Forderung an Exmann zahlen???"
|
|
Das Mandantschafts ("Vertrags") Verhältnis besteht zuerst zwischen Dir und Deiner Anwältin. Du hast Sie beauftragt - Du bezahlst sie auch. Du kannst das Geld von Deinem Ex später wiederholen (oder auch nicht) - aber das ist für die Anwältin nicht relevant. Ohne die genauen Umstände zu kennen, vermute ich, Du wirst zahlen müssen........
|
|
| Moehrenmolch: "Brauche Hilfe - muß ich Forderung an Exmann zahlen???"
|
| -uschi- hat Folgendes geschrieben: | ich habe von MEINER Anwältin ein Schreiben bekommen, das ich eine Forderung, die sie vor ca. 1 1/2 Jahren an meinen EX-Mann gestellt hat, begleichen soll.
Er ist der Aufforderung nicht nachgekommen, und nun will sie den Betrag von mir haben, da ich ihre Mandantin war. |
Ehrlich gesagt, ist mir völlig unklar, was Du meinst.
Hat sie in DEINEM Auftrag dieses Geld von ihm gefordert?
Bezog sich das Mandat auf DIESES Geld?
Was hast Du ihr bezahlt, wenn nicht das?
Ansonsten ist es so, wie Dirk schon angemerkt hat.
Fred
|
|