roserose hat geschrieben:
der richter hat angeordnet, dass unser sohn auch zum termin kommen soll.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Richter
MUSS das tun.
Wenn er es nicht tut, dann hat die Gegenseite allein aus Formgründen das Recht,
die betreffende Entscheidung anzufechten.
In der Regel gehen die Richter hier sehr behutsam vor (Ausnahmen bestätigen
die Regel). Sie ziehen sogar oft die Robe aus, damit das viele Schwarz nicht
die Kinder verschreckt.
Welche Fragen gestellt werden, dazu läßt sich wirklich nur im konkreten Fall
etwas sagen. Aber Sorgen zu machen brauchst Du Dir deswegen wirklich nicht.
Meint: Fred
