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 "neues" / "altes" Scheidungsrecht von krötenheini
hallo,



ich höre in meinem Bekanntenkreis sehr viel unterschiedliche Meinungen.

Situation:



5 jahre verheiratet

2 Kinder (3+4) beide KiGa

Gehalt: 3000 netto

Proivisionen: ca. 300 mtl. Tendenz steigend

Firmenwagen: Steuerliche Wikung (1%) 550 € mtl.

Einkommen: meiner Frau 0

beide haben nichts in die Ehe eingebracht.



So 3 Fragen:

1.) Düsseldorfer Tabelle etc. ist grundsätzlich klar, aber wie wirkt der Firmenwagen?



2.) Ich habe viel über ein neues Scheidungsrecht gehört:

Sie traf sich in den letzten Wochen unserer Ehe mit einem deutlich Jüngeren (18 Jahre) Sie ist 28, ich 35.

Dann Trennung (für mich völlig überraschend), die Ehe war grdsl. intakt.

Danach tägliches Treffen mit dem anderen

regelmäßige Übernachtungen des anderen hier im Haus.

Ich habe gehört, dass verlassen einer intakten Ehe zugunsten einer neuen Partnerschaft nimmt Ihr den Unterhaltsanspruch. Dies sogar unabhängig davon, ob man zusammenzieht.



3.) Wir haben das Haus geteilt, sie wohnt unten ich oben, es gibt zwei komplette Wohnungen. Ich hab die Situation komplett akzeptiert, da ich so weiter mit meinen Kindern unter einem Dach wohne. Nehmt's mal so hin.



Finanzielle Regelung heute:



Alles wird bezahlt (Haus, Versicherungen, Ihr Auto, Schuldendienst etc) danach bekommt Sie 650 und ich 600 €. Ausgaben für die Kinder (Kleidung etc. werden geteilt)



Gehe ich ein Risiko ein, durch unbewusste Anerkennung von irgendwas eventuelle Rechte zu verlieren?



danke und schöne Grüße

René


 "neues" / "altes" Scheidungsrecht von Moehrenmolch
krötenheini hat geschrieben:

Ich habe gehört, dass verlassen einer intakten Ehe zugunsten einer neuen Partnerschaft

nimmt Ihr den Unterhaltsanspruch. Dies sogar unabhängig davon, ob man zusammenzieht.


Um diesen Punkt schon mal abzuhaken: das stimmt nicht.

Anspruch auf Trennungsunterhalt ist hier in jedem Fall gegeben.



Zum Rest später,

Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 "neues" / "altes" Scheidungsrecht von Moehrenmolch
krötenheini hat geschrieben:
Düsseldorfer Tabelle etc. ist grundsätzlich klar, aber wie wirkt der Firmenwagen?


Der Firmenwagen ist nicht nur steuerlich, sondern auch unterhaltsrechtlich wie

Einkommen zu betrachten (geldwerter Vorteil).



Beispiele findest Du hier u.a. (Punkt 3!):

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/rspr/ ... ien_02.htm



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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