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 Meine Frau weigert sich von nippon
Hallo an alle,

ich habe ein großes Problem.

Meine Frau hat sich von mir getrennt und per Wohnungszuweisung die alte Wohnung erhalten. Ich musste ausziehen und seitdem ist Funkstille. Das ist nun fast 4 Monate her und seit dem weigert sie sich das ich meinen 4 jahre alten Sohn sehen kann. Sie hat ihrer Anwöltin erzählt das ich mir im Internet Kinderporno Filme runtergeladen hätte und das es nicht auszuschließen ist das ich mit meinem Sohn sexuelle handlungen hatte. Natürlich schwachsinn, aber damit hat sie erwirkt das ich mich von der Familie fernhalten soll.Ich war bei meinem Anwalt und der versucht nun wenigstens einen begleiteten Umgang zu erwirken aber auch das klappt nicht weil meine Frau nicht zu den Terminen erscheint. Mein Sohn hat jetzt eine Verfahrenspflegerin bekommen die sich die Akten angeschaut hat und auch nichts finden kann weshalb ich nicht zu ihm darf. Beide sowohl die Verfahrenspflegerin als auch mein Anwalt haben mir gesagt das wenn sich meine Frau sturr stellen sollte ich keine Chance hätte meinen Sohn zu sehen.

Wo leben wir ? Kann man ohne beweise solche dinge in die Welt setzten und nichts passiert ? wer weis Rat ?

Gruß

Nippon


 Meine Frau weigert sich von Dirk
Hallo Nippon,



seid ihr noch verheiratet oder bereits geschieden? Wenn geschieden, wurden Regelungen zur Sorge und zum Umgang getroffen?

_________________
Grüße

Dirk


 Meine Frau weigert sich von nippon
Wir leben seit dem 03.07.2005 getrennt, scheidung läuft aber noch keine einigung wegen dem umgang. Wie gesagt meine Frau wehrt sich mit Händen und Füßen.


 Meine Frau weigert sich von Andreas Dieter
Folgendes Vorgehen wird empfohlen: schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung bei der Bestimmung des Umgangsrechts, Fristsetzung 10 Tage. Emotionslos, sachlich bleiben, knapp. Vorschlag über eine einverständliche Regelung, wie man es sich vorstellt, kann beigefügt werden.



Nach Verstreichen Jugendamt verständigen, zweite Aufforderung schicken, noch eine Nachfrist setzen von weiteren 10 Tagen.



Danach Klage einreichen. Der Rechtspfleger hilft bei der Formulierung. Beim Amtsgericht kann ein Antrag auf Umgangsvermittlung nach § 52a FGG gestellt werden. Kein Anwalt nötig. Der/die Richter/in kann den Umgang nach seinem Ermessen festsetzen, wenn die Behauptungen erlogen sind, merkt ein guter Richter das auch. Viel Glück.



Grüsse Anfi


 Meine Frau weigert sich von Dirk
Zitat:
Beide sowohl die Verfahrenspflegerin als auch mein Anwalt haben mir gesagt das wenn sich meine Frau sturr stellen sollte ich keine Chance hätte meinen Sohn zu sehen.




Was die beiden sagen, ist erheblich daneben - beide haben die Aufgabe, es eben nicht dazu kommen zu lassen. Wenn ihr noch nicht geschieden seid, hast Du genausoviel Sorgerecht und genausoviel Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie Deine Frau.*** Von Rechts wegen könntest Du das Kind aus dem Kindergarten abholen und in den Urlaub fahren. Deine Frau hat nicht mehr Rechte als Du. Ich muß aber einschränken: das kommt auf das Kind an. Wenn Du sicher weißt, daß das Kind damit einverstanden wäre - ok. Hast Du Zweifel daran, könnte es natürlich euer Verhältnis belasten.





***Fakt ist, wenn Dein Anwalt noch keine einstweilige Verfügung unter diesen Umständen veranlasst hat, bzw wenigstens dazu geraten hat - ist er keinen Pfifferling wert. Du solltest ihm/ihr dann sagen, daß man mit guten Ratschlägen kein Verfahren gewinnen kann und Dir einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.

_________________
Grüße

Dirk


 Meine Frau weigert sich von Andreas Dieter
Den Anwalt wechseln, könnte helfen. Oder - wenn er eigentlich gut ist - dem Anwalt sagen, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen etwas geschieht, wird das Mandat gekündigt.



Um zu vermeiden, dass es nachher ein Gezanke und Gereisse um das Kind gibt, das sicherlich nicht im Kindeswohl ist, ist zunächst unbedingt ein Versuch zu unternehmen, das Ganze gütlich zu regeln. Klarstellen, was man eigentlich genau will, und gegenzeichnen lassen.



Es sollte ganz säuberlich und detailliert geklärt werden, wer wann das Kind bekommt, abholt, etc.



Wenn das nicht geht, das Jugendamt nachweisbar einschalten, das in derartigen Fällen eine Beistandsschaft für das Kind übernehmen kann und sollte, sich gerne fein raushält, solange es nicht um Geld geht. Das ist aber an sich ureigentliche Aufgabe des Jugendamts. Denn es ist nicht gut für ein Kind, keinen Vater zu haben. Punkt.



Dabei bestimmt auftreten (oder der Anwalt muss das), sachlich bleiben, Fristen setzen, und keine Zweifel lassen, wie es weitergeht, und das dann auch umsetzen.


 Meine Frau weigert sich von Dirk
Hallo Andreas,



bei nippon scheint das schon etwas schwieriger zu sein, er schreibt, das Kind habe bereits einen Verfahrenspflegerin - der Normalfall ist sowas nicht........



Aber Du hast Recht weniger streiten ist im Sinne des Kindes immer mehr......

_________________
Grüße

Dirk


 Meine Frau weigert sich von nippon
Über die anschuldigungen mache ich mir keine sorgen da sie ja aus der luft gegriffen sind, was mir kopfschmerzen bestreitet sind die fakten das man mit böswilligen behaubtungen so etwas erreichen kann. Und das niemand dagegen etwas unternehmen kann. Als ich mit dem jugenamt gesprochen habe wurde ich an meinen anwalt verwiesen, freschheit. Die frau vom jugendamt war schneller bei uns in der wohnung als meine frau sie gerufen hat, jetzt wo ich hilfe brau werde ich im wahrsten sinne des wortes forsch abgewiesen. O-Ton vom jugendamt : na ja wenn sie arbeiten dann sehen sie das kind ja auch nicht , sie müssen sich gedulden bis das gericht entscheidet.

Mein anwalt setzt alle hebel in bewegung wie z.b. eilanträge oder wenigstens begleiteten umgang zu erreichen. Aber wie er sagt bin ich noch im glück weil so etwas sehr lange dauern kann in frankfurt. Ich fühle mich alleine gelassen.

Ich rede wenigstens mit dem kindergarten die mir berichten wie es meinem sohn geht. Die verfahrenspflegerin von meinem sohn hat sich auch schon auf die seite meiner frau gestellt, ich habe ihr gesagt das sie partei ergreift und sich mehr um meinen sohn kümmern soll, natürlich kamen dann auch noch die weihnachtsferien dazwichen und alle ämter machen urlaub.


 Meine Frau weigert sich von Dirk
Hallo nippon,



Deine Situation ist ziemlich übel, die Mühlen der Justiz mahlen sehr sehr langsam - ich kenne das. Man ist hilflos und trotzdem voller Aktionismus - und ist zur Untätigkeit verdammt. Aber Du solltest nicht untätig sein - zumindest nicht in dern Bereichen, in denen Du etwas tun kannst. Schicke Briefe, Postkarten, Pakete, ruf an, geh zu Veranstaltungen im Kindergarten - sei präsent und zeige Interesse.



Und um nicht ganz depessiv zu werden, halte Dir vor Augen, es geht auch viel viel schlimmer:



Zitat:
der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben entschieden, daß der Mann seinen Sohn sehen darf - trotzdem ordnen das OLG Naumburg und der Amtsvormund immer wieder an, daß der Kontakt verhindert werden soll. Nicht nur ein unglaublicher Vorgang an sich (Rechtsbeugung hoch zehn) - sondern auch eine unglaubliche Lebensgeschichte.







Wittenberg/MZ/jpt. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu: Obwohl das höchste deutsche Gericht Ende Dezember dem in Krostitz wohnenden Vater Umgang mit seinem Sohn Christofer zugesprochen hat, weigerte sich der Amtsvormund des im Landkreis Wittenberg bei Pflegeeltern lebenden Kindes erneut, den Gerichtsbeschluss umzusetzen. Stattdessen legte der Amtsvormund Widerspruch gegen die "öminöse Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts ein, wie der zuständige Landrat des Landkreises Wittenberg, Kurt Dammer, der MZ sagte.

Aus Protest gegen diese "Amtswillkür" hielten Görgülü und Vertreter von Väter-Organisationen am Dienstag eine Mahnwache vor dem Jugendamt Wittenberg ab.



vorhergehende Sachlage:

http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... uckfassung



Tagebuch:

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm

_________________
Grüße

Dirk


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