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 Änderung Kindesunterhalt aufgrund Lehrbeginn von Milka
Guten Morgen!



Ich habe mich jetzt länger nicht zu Wort gemeldet, bei mir hat sich aber auch nichts wesentlich geändert.



Der letzte Stand war ja, daß mein Mann gegen unseren Sohn klagte bezüglich Unterhaltsherabsetzung, als Grund angab, seine Frau hätte keinerlei Einkommen.



Er zahlt nun seit fast 1 Jahr weniger Unterhalt (200 €), hat nach wie vor keinen Kontakt zu unserem Sohn.



Am 1.09.2007 beginnt nun mein Sohn eine Lehre, er erhält 210 € netto.



Wie es mir bereits im vergangenen Jahr von meiner Anwältin prophezeit wurde, geht der Kampf nun weiter, denn gestern erhielt ich über das Jugendamt die Mitteilung, daß mein Ex-Mann um eine Kopie des Lehrvertrages "bittet" und ich dachte mir nur, "Die können es ja kaum abwarten, noch weniger zu zahlen", schließlich geht mein Sohn noch bis Ende Juli in die Schule.



Mir ist durchaus bewußt, daß ich das Jugendamt über die kommenden veränderten Einkommensverhältnisse in Kenntnis setzen muß zwecks Neuberechnung des Unterhaltes.

Aber: Reicht das nicht Anfang August?



Und:

Bin ich verpflichtet, dem Kindesvater eine Kopie des Lehrvertrages zukommen zu lassen (und wenn dann sofort?), wenn ohnehin jeglicher Schriftverkehr über das Jugendamt läuft?

Ist es nicht ausreichend, wenn dort eine Kopie vorliegt oder eine Verdienstbescheinigung des Lehrbetriebes?

Ich erhalte ja über das Jugendamt auch keine Einkommensbescheinigungen meines Ex-Mannes, die liegen zwar dort vor, aber ich darf keine Einsicht nehmen.



Und bei meinem Ex-Mann und seiner neuen Frau hat sich in der Zwischenzeit auch die Einkommenshöhe dahingehend geändert, daß seine Frau seit vergangenem Jahr Invalidenrente erhält, somit haben wir ja nun auch wieder eine ganz andere Ausgangssituation.



Wäre es zweckmäßig, den Unterhalt unter diesen Voraussetzungen gänzlich neu berechnen zu lassen und wenn, dann durch das Jugendamt oder direkt von einem Anwalt?



Was ist Euer Rat?



Ich danke Euch fürs Lesen, in der Hoffnung auf Antworten



verbleibt mit vielen Grüßen



Katrin.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Änderung Kindesunterhalt aufgrund Lehrbeginn von Moehrenmolch
Ich kenne jetzt aus dem Stehgreif nicht mer alle Daten Deines "Falles", aber...



a) das JUGENDAMT hat damit eigentlich nichts zu tun... - daher mußt Du

b) das Jugendamt über gar nichts "in Kenntnis setzen"!!!

c) wäre zu klären, ob die verminderte Zahlung (seit einem Jahr) nicht bereits eine Aufrechnung begründet:

d) Du könntest abwarten, bis das Gericht entscheidet.



Kommt drauf an, wie "hart" Du pokern willst...



Ich würde überhaupt nicht reagieren auf solche Aufforderungen des Jugendamts.

Ich würde mir einen vollstreckbaren Titel besorgen und beim Kindesvater pfänden.

Ich würde die Aufrechnung erklären in Bezug auf den Unterhaltsrückstand.



Ist alles 'ne Geschmacksache.



Kampfeslustig: Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Änderung Kindesunterhalt aufgrund Lehrbeginn von Milka
Hallo, Fred!



Danke für Deine Antwort!



Wenn ich das Jugendamt nicht darüber in Kenntnis setzen soll über die Höhe des Lehrlingsentgeltes, wer errechnet bzw. legt dann die neue Unterhaltshöhe fest?



Ich bin zwar auch kampfeslustig, würde mir am liebsten die Anwältin

wieder einschalten, aber es muß auch alles im Verhältnis stehen (Anwaltskosten).



Er zahlt ja Unterhalt, allerdings eben vermindert, wie es im verganenen Jahr das Gericht entschied.



Also, ich hab für mich erst einmal entschieden, ihm keine Kopie des Lehrvertrages zuzusenden, mich mit dem Jugendamt frühestens im August in Verbindung zu setzen, das müsste doch dann reichen.



Einen vollstreckbaren Titel habe ich bereits.



Wäre schön, wenn mir noch irgend jemand schreiben könnte, über seine Erfahrungen, wie sich mit dem anderen Elternteil geeinigt wurde, bzw. auch über die Gepflogenheiten, bei Lehrbeginn, was alles zu beachten ist.



Viele Grüße



Katrin.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Änderung Kindesunterhalt aufgrund Lehrbeginn von Martina
Hallo Katrin,

mein Ältester ist erst 13, Ausbildung kommt also frühestens in 4 Jahren in Frage, daher habe ich da noch keine Erfahrungen.

Aber schön, dass du wieder da bist. Melde dich ruhig öfter wieder.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Änderung Kindesunterhalt aufgrund Lehrbeginn von Moehrenmolch
Milka hat geschrieben:
Also, ich hab für mich erst einmal entschieden, ihm keine Kopie des

Lehrvertrages zuzusenden, mich mit dem Jugendamt frühestens

im August in Verbindung zu setzen, das müsste doch dann reichen.


Denke ich auch.



Wie gesagt: das JA hat hier allenfalls beratende Funktion und mag - wenn

alle(!!!) Beteiligten dies wünschen - eine Vermittlerrolle einnehmen.



Alles Gute, wünscht Dir und Euch:

Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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