Ich kenne jetzt aus dem Stehgreif nicht mer alle Daten Deines "Falles", aber...
a) das JUGENDAMT hat damit eigentlich nichts zu tun... - daher mußt Du
b) das Jugendamt über gar nichts "in Kenntnis setzen"!!!
c) wäre zu klären, ob die verminderte Zahlung (seit einem Jahr) nicht bereits eine Aufrechnung begründet:
d) Du könntest abwarten, bis das Gericht entscheidet.
Kommt drauf an, wie "hart" Du pokern willst...
Ich würde überhaupt nicht reagieren auf solche Aufforderungen des Jugendamts.
Ich würde mir einen vollstreckbaren Titel besorgen und beim Kindesvater pfänden.
Ich würde die Aufrechnung erklären in Bezug auf den Unterhaltsrückstand.
Ist alles 'ne Geschmacksache.
Kampfeslustig: Fred
